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29. March 2002, 10:21   #1
jupp11
 
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Osterfeuer: Ausschließlich Pflege des Brauchtums..

Beim Streifzug durch die Zeitungslandschaft unserer Republik fällt einem schon mal das eine oder andere auf:

Das "Delmenhorster Kreisblatt im Internet" hat für den Bereich "ganderkesee" eine Gebrauchsanleitung für Osterfeuer veröffentlicht:

Zitat:
Das Osterfest steht vor der Tür und viele Bürger freuen sich auf den Besuch des Osterfeuers. Meist sind die örtlichen Vereine Veranstalter. Vorsorglich weist die Kreisverwaltung darauf hin, was dabei zu beachten ist.
Das Verbrennen pflanzlicher Abfälle ist grundsätzlich verboten. Ausgenommen sind Brauchtumsfeuer. Brauchtumspflege ist immer eine Gemeinschaftsangelegenheit. Osterfeuer sind deshalb nur erlaubt, wenn sie öffentlich veranstaltet werden. Private Osterfeuer stellen keine Brauchtumspflege dar.
Art und Menge des Brennmaterials müssen dem entsprechen, was im Rahmen des Brauchs üblich ist. Das Material - trockener Baum- und Strauchschnitt - muss innerhalb weniger Stunden völlig verbrannt sein. Osterfeuer, die sich bis in den nächsten Tag erstrecken, entsprechen nicht der Tradition.
Kurz vor dem Anzünden muss das gesammelte Material umgesetzt werden, damit Tiere, die hier eine Unterkunft gefunden haben, flüchten und so dem Verbrennungstod entgehen.
In Dötlingen, Hatten und Hude müssen Osterfeuer genehmigt werden. In den anderen Gemeinden im Kreis sind sie genehmigungsfrei, müssen den Gemeinden aber angezeigt werden.
tja, sowas erfährt man, wenn man eigentlich auf der Suche nach Artikeln und Hintergrundinformationen über Sarah Conner ist.

Immerhin, ob man auf dem Feuer Ochsen grillen darf, oder nicht, scheint nicht reglementiert zu sein...