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30. September 2005, 15:57   #2
BigGonZo
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wenn ich dazu das urteil von dem besoffenen autobahn fahrer,der einen unfall mit togesfolge verursacht hatte sehe,er bekam so um die 3 jahre(weiss nicht mehr genau),dann stimmt irgend etwas in der rechtsprechung nicht mehr.aber meine volle zustimmung was dieses urteil in seiner höhe angeht hast du.egal welche schäden das opfer davon trädt,gewalt aus purer lust daran soolte in allen fällen sehr hoch bestraft werden.dann glaube ich werden diese sachen auch endlich mal weniger werden.
ist doch klar wenn es meist nur bewährungs strafen gibt schreckt das nicht wirklich ab.

ciao Big