Zitat:
Ob ich Organe entnommen bekomme oder nicht,ist mir doch scheißegal,denn das merke ich eh nicht mehr.Vielleicht hat dann wenigstens mein Zapadäus bei einer Entnahme noch ne kleine Freude.
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Daran hatte ich noch gar nicht gedacht tschubbl....
Nun, was die Entnahme in DE angeht, das ist in
§ 6 des Transplantationsgesetzes geregelt:
Achtung der Würde des Organspenders
(1) Die Organentnahme und alle mit ihr zusammenhängenden Maßnahmen müssen unter Achtung der Würde des Organspenders in einer der ärztlichen Sorgfaltspflicht entsprechenden Weise durchgeführt werden.
(2) Der Leichnam des Organspenders muß in würdigem Zustand zur Bestattung übergeben werden. Zuvor ist dem nächsten Angehörigen Gelegenheit zu geben, den Leichnam zu sehen.
Dem ist wenig hinzu zu fügen. Ich bin auch für die Organspende und gesetzlich sollte es wie in felix Austria geregelt werden.