In letzter Zeit wird mir das Bundesverfassungsgericht immer sympathischer. Haben sie doch heute die um sich greifende Praxis des automatischen Kennzeichenscannigs und des Abgleiches mit Fahnungslisten für verfassungswidrig erklärt.
Zitat:
Die Vorschriften verletzten Autofahrer in ihrem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, führte das Gericht aus. Damit waren die Verfassungsbeschwerden von drei Autofahrern aus Hessen und Schleswig-Holstein erfolgreich.
...Nach Angaben der Kläger gab es in Hessen eine Trefferquote von nur 0,3 Promille. Gefunden wurden meist Autobesitzer, die ihre Versicherungsbeiträge nicht zahlten.
Quelle
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Sagt mal, kommt es nur mir so vor, als würden sich die Korrekturen an aktuellen Schnüffelgesetzen durch das Bundesverfassungsgericht in letzter Zeit häufen?
Früher hab ich das BVG oftmals als Erfüllungsgehilfe der Regierung empfunden. Die neue Empfindung muss wohl damit zu tun haben, dass die aktuellen Schnüffelgesetze selbst konservativsten Richtern über die Hutschnur gehen.
Weiter so - BVG !
tschao
jupp11