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21. August 2008, 07:08   #7
Boomer
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Tantchen, auf Dauer wird es nichts bringen, ständig die Polizei zu rufen. Was, außer den Mann wegzuschleppen, kann sie schon ausrichten? Sofern der Mann gegen kein Straf- oder Ordnungswidrigkeitengesetz verstossen hat, kann die Polizei nichts tun. Sie kann höchstens einen Platzverweis ausprechen.

Nein, hier ist eindeutig der Vermieter gefordert. Aber der unternimmt ja wohl nichts, wenn ich das im 1. Posting richtig verstanden habe.

Sollte er aber, denn

Zitat:
Der Vermieter hat gemäß §543 Abs. 1 BGB i. V. m. §569 Abs. 2 BGB bei erheblicher Störung des Hausfriedens durch den Mieter die Möglichkeit das Mietverhältnis durch außerordentliche fristlose Kündigung aus wichtigem Grund zu beenden. Voraussetzung hierfür ist, dass eine Vertragspartei den Hausfrieden nachhaltig stört, so dass dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere eines Verschuldens der Vertragsparteien, und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Mietverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur sonstigen Beendigung des Mietverhältnisses nicht zugemutet werden kann.
Dies betrifft zunächst das Innenverhältnis zwischen Vermieter und dem Mieter, von dem die Störung ausgeht. Der Vermieter hat aber bisher nichts unternommen, was den Schluss zulässt, daß er Vermieter die Störung des Hausfriedens toleriert.

Nunmehr kommt das Außenverhältnis ins Spiel. Da der Vermieter die Störung des Hausfriedens offensichtlich toleriert, hat er diese zu vertreten.

Dies wiederum könnte die gestörten Mieter(innen) dazu berechtigen, ihrerseits das Mietverhältnis nach §§ 543 Abs. 1, 569 Abs. 2 BGB fristlos zu kündigen.

Ferner ist eine Mietminderung möglich, da der vetragsgemäße Gebrauch der Mietsache(n) nicht mehr in vollem Umfang gegeben ist. Zum bestimmungsgemäßen Gebrauch zählt auch der gewaltfreie und ungehinderte Zugang zur Mietsache.

Nun, was wäre aus meiner Sicht zu tun? Zunächst würde ich mich, ggfs. mit anderen Mieterinnen, an die zuständige Polizeidienstelle wenden und um eine Auflistung der Polizeieinsätze bitten. Eventuell folgt man der Bitte und wenn nicht, dann würde ich mir die genaue Bezeichnung der Polizeidienstelle notieren.

Sodann würde ich mich mit einem gemeinsamen Schreiben an der Vermieter wenden, nicht nur anrufen. Anrufe gehen manchem Vermieter ins rechte Ohr rein und sogleich zum linken wieder raus.

Das Schreiben könnte so aussehen:

Sehr geehrter Herr ...

mehrfach wurden Sie über die Störungen, die von Frau X und ihrem Lebensgefährten Y oder ihr zugehörigen Personen unterrichtet und gebeten, diesem Verhalten Einhalt zu gebieten. Ferner wurden Sie über die häusliche Situation, die durch Herrn Y geschaffen wurde und wird, informiert und auch hier gebeten, für Abhilfe zu sorgen. Leider waren und sind keine Bemühungen Ihrerseits erkennbar, sodaß uns Mietern bisher nichts anderes übrig geblieben ist, als die Polizei zu Hilfe zu rufen, zuletzt am 21. August 2008 ca. 01:30 Uhr. Die Polizeidiensstelle XYZ wird Ihnen bei Bedarf gerne Auskunft über diverse Einsätze im Haus Straße, Hausnummer, PLZ, Ort geben.

Wir fordern Sie nunmehr auf, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen, die den Hausfrieden wiederhestellen und den vetragsgemäßen Gebrauch der Mietsachen ermöglichen. Dazu setzen wir eine Frist bis zum (2 Wochen ab Datum des Schreibens + 3 Tage).

Nach fruchtlosem verstreichen der Frist werden wir, vorbehaltlich anwaltlicher Beratung, die außerordenliche fristlose Kündigung gemäß §§ 543 Abs. 1, 569 Abs. 2 BGB in Erwägung ziehen.

Ersatzweise wird eine noch zu bestimmende Mietminderung in Erwägung gezogen, da der vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache nicht mehr gegeben ist. Zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache zählt auch der gewalt- und belästigungsfreie Zugang, der seit geraumer Zeit nicht mehr gegeben ist.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift aller beteilligten Mieter(innen)


Und dann abwarten, was passiert.

Wenn die Frist abgelaufen ist und der Vermieter immer noch nicht reagiert, dann solltet ihr tatsächlich zu einem Fachanwalt für Mietrecht gehen. Zwischenzeitlich ist es möglich, mit Anwälten Honorarvereinbarungen zu treffen. Das bedeutet, daß dieser nicht zwingend nach Brago abrechnen muß, sondern für einen Festpreis erstmal 1-2 Briefe an den Vermieter schreibt. Die Kosten dafür schätze ich auf 150-200€, die, geteilt durch mehrere Mieter(innen) eine marginale finanzielle Belastung darstellen.


Gruß
Boomer