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30. January 2007, 19:42   #2
Ben-99
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... Klar und Mohnhaupt, die seit 24 Jahren in Haft sind, werden juristisch genauso behandelt wie jeder andere verurteilte Mörder, von denen allerdings viele nicht so lange sitzen mußten. So weit ich weiß, steht nirgendwo in unserer Verfassung, daß Terroristen in bezug auf eine mögliche Begnadigung anders behandelt werden sollten. Das ist auch gut so, und jeder Protest dagegen stellt die Grundwerte unseres Rechtsstaats in Frage.

Gruß Ben