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30. January 2007, 19:55   #3
Ogino
 
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Zitat:
Klar und Mohnhaupt, die seit 24 Jahren in Haft sind, werden juristisch genauso behandelt wie jeder andere verurteilte Mörder
Diesen Vergleich kann man nicht anstellen, denn in der Bundesrepublik wurde noch niemals ein Strafmaß in der Höhe von 5 mal lebenslänglich + 15 Jahre Haft verhängt.
Hingegen sitzen viele Mörder schon viel länger als 24 Jahre in Haft, die nur zu 2 mal lebenslänglich verurteilt wurden; ohne Sicherungsverwahrung.
Insofern bekommen Klar und Mohnhaupt einen Sonderstatus aufgrund ihrer zweifelhaften Prominenz

Die Kürze Deines Kommentars im Vergleich zu deinen sonstigen ausführlichen Ausführungen lassen darauf schliessen, dass Dir entweder die Argumente fehlen oder die Begnadigung dieser Mehrfachmörder für Dich die selbstverständlichste Angelegenheit überhaupt ist.
Letzteres fände ich traurig, unterscheidet sich Deine Meinung nicht von dem Wirrkopf und politisch inzwischen sehr weit von der Realität entfernten Ströbele.