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12. February 2007, 17:55   #14
Ben-99
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... ich wiederhole mich: Du möchtest, daß in Deutschland Straftäter nach zweierlei Maß bewertet werden. Dann hätten wir aber keinen Rechtsstaat mehr, der (zumindest auf dem Papier) die Gleichbehandlung aller verurteilten Täter vorsieht. Berechtigte Ausnahmen werden nur gemacht, wenn von dem Täter auch noch nach Verbüßung seiner Strafe eine Gefahr für andere Menschen ausgeht. Mal im Ernst: Fürchtest Du Dich wirklich vor der älteren Dame und dem älteren Herrn? Glaubst Du tatsächlich, daß sie nach ihrer Freilassung wieder Attentate verüben werden? Die für die Entscheidung des Gnadengesuchs Zuständigen halten das auch für ausgeschlossen. Und deshalb wurde zumindest schon mal bei Frau Mohnhaupt der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt.

Mal abgesehen davon, daß es schon aus biologischen Gründen keine "mehrfache lebenslängliche Strafe" geben kann, wußte auch der damalige Richter, daß in Deutschland kein "Lebenslänglicher" befürchten muß, tatsächlich bis zum Ende seines Lebens im Gefängnis zu verbringen. Wie gesagt: Für zum Beispiel (kranke) Triebtäter gilt das nicht. Hier hat man, was ich auch gut finde, das juristische Instrument der "anschließenden Sicherungsverwahrung" eingeführt, um die Bürger auch nach Verbüßung der Strafe vor solchen potentiellen Wiederholungstätern zu schützen.

Klar und Mohnhaupt gehören nicht in diese Kategorie. Warum unterstellt man gerade ihnen, daß sie sich nach über zwei Jahrzehnten Haft nicht verändert haben? Nehmen wir nur mal Politiker wie Joschka Fischer oder Otto Schily - die brauchten nicht mal die Hälfte dieser Zeit, um von ultralinken Pazifisten zu kriegsgeilen rechtslastigen Law-and-order-Politikern zu mutieren.

Gruß Ben