Einzelnen Beitrag anzeigen
12. February 2007, 18:47   #15
Ben-99
Ungültige E-Mail Angabe
 
Registriert seit: June 2003
Beiträge: 5.899
... vielleicht ist es hilfreich, dazu auch den gerade erschienenen Artikel der "Spiegel"-Gerichtsreporterin Gisela Friedrichsen zu lesen:

Mohnhaupts Freilassung: Eine Mörderin wie alle anderen auch

Gruß Ben

Zitat:
Sie war 1985 zu einer Haftstrafe von fünf Mal lebenslang plus 15 Jahren verurteilt worden, was heute der "besonderen Schwere der Schuld" entspricht: Erkennt ein Gericht darauf, wird nicht bereits nach 15 Jahren verbüßter Haft geprüft, ob der Verurteilte auf Bewährung in die Freiheit entlassen werden kann, sondern erst nach 20 oder 22 oder 25 Jahren.

Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte im März 2006 die Mindestverbüßungszeit für Mohnhaupt auf 24 Jahre festgelegt. Die anstehende Entlassung ist demnach kein Gnadenakt, sondern Folge gesetzlicher Voraussetzungen. Zu diesen Voraussetzungen gehört, dass Mohnhaupt nicht mehr als gefährlich für die Allgemeinheit eingestuft wird. Es gebe "keine Anhaltspunkte für eine Gefahr, dass sie künftig neue schwere Straftaten begehen könnte", teilte die Bundesanwaltschaft dazu mit, die die Entlassung befürwortete.

Mohnhaupt kommt also nun in den Genuss rechtsstaatlicher Prinzipien wie jeder andere zu lebenslang Verurteilte auch: Jeder Straftäter, es sei denn bei fortdauernder Gefährlichkeit, soll demnach die Chance erhalten, wieder in Freiheit zu gelangen. Mohnhaupt wird behandelt wie jeder gemeine Kriminelle, wenn er lange genug gesessen hat, unabhängig davon, ob sie Reue bekundet oder sich bei den Opfern entschuldigt hat. Das wird von anderen Mördern auch nicht verlangt, bei denen eine Entlassung auf Bewährung "verantwortet werden kann".

(...)

In der Diskussion über die bevorstehende Entlassung Mohnhaupts wurde von Angehörigen auch vorgebracht, man würde leichter damit fertig werden, wenn endlich die Unsicherheit über den Tatablauf beendet würde. Man wolle wissen, was damals geschah, wie es geschah.

(...)

Ein Zeichen der Reue, ein Schuldeingeständnis, ein Schritt des Täters auf die Opfer zu, selbst wenn er vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben ist - wäre eine solche Geste unzumutbar? Eine Geste, ein Funken Menschlichkeit - dem Straftäter, der keine Sonderrolle beansprucht, wird sie durchaus zugute gehalten, oftmals auch von den Opfern. Warum sollte das bei den einstigen RAF-Terroristen und ihren Opfern anders sein?