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2. March 2007, 23:48   #6
Ben-99
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... so wie es nach dem heutigen Karlsruher Beschluß aussieht, wird der mittelalterliche "Inzest"-Paragraph 173, wie bereits zum Beispiel in Frankreich und Belgien, wohl hoffentlich schon bald auch bei uns abgeschafft werden:

Zitat:
Das Bundesverfassungsgericht wird voraussichtlich noch in diesem Jahr grundsätzlich über die umstrittene Strafbarkeit von Inzest entscheiden. Das kündigte das Karlsruher Gericht am Freitag an. Ein wegen einer Inzestbeziehung zu seiner Schwester verurteilter Mann aus Leipzig, der mit seiner Verfassungsbeschwerde das Verfahren in Gang gebracht hat, bleibt weiter auf freiem Fuß.

(...)

Die Geschwister sind nicht zusammen aufgewachsen. Sie hatten sich erst im Jahr 2000 kennen gelernt, als der heute 30 Jahre alte Mann nach seinen leiblichen Eltern forschte. Er war bei Adoptiveltern aufgewachsen. Als die Beziehung der Geschwister begann, war die Frau 16 Jahre. Das Paar hat vier Kinder im Alter von 22 Monaten bis fünf Jahren, zwei davon sind behindert. Im Gerichtsverfahren konnte aber nicht belegt werden, dass der Inzest die Ursache dafür ist.

(...)

Mit der Verfassungsbeschwerde will der Mann den Inzest-Paragrafen 173 Strafgesetzbuch kippen. Während Inzest in zahlreichen Staaten in Europa und darüber hinaus straflos ist, wird er in Deutschland seit dem Mittelalter unter Strafe gestellt. Das Verfahren werde möglicherweise eine grundsätzliche Diskussion in Gang bringen, sagte Winfried Hassemer, Vizepräsident des Gerichts in Karlsruhe. (dpa)

Vorerst keine Haft nach Inzesturteil
Gruß Ben