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17. February 2006, 14:29   #11
tw_24
 
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Zitat:
Zitat von Glühwürmchen
Mir ging es darum, dass dieses Unschuldslamm die Richtigkeit des Artikels damit "bewies", dass sie sich solche Filme anschaut (kein Angebot ohne Nachfrage) [..]
Legal dürfen in Deutschland solche Filme nicht angeboten werden. Es müssen also recht seltsame Videotheken sein, in denen frau sie angeblich gesehen haben will. Davon abgesehen gelten Haustiere rechtstechnisch eigentlich als Sache, insofern kann ein Rüde eine Frau gar nicht vergewaltigen, denn als Sache hat er - jedenfalls nach den Buchstaben der Gesetze - keinen Willen.

BILD lügt also in diesem Sinn, wenn das Boulevardblatt die Sache Hund zum Vergewaltiger erklärt. Sodomie dürfte deshalb übrigens auch bestenfalls unter Gesichtspunkten des Tierschutzes eine Ordnungswidrigkeit oder Straftat darstellen bzw. wenn die 'benutzte' Sache fremdes Eigentum ist (Diebstahl, Sachbeschädigung?).

Aber rein theoretisch kann ich straflos mit meinen Haustieren anstellen, was immer ich will, Tierschutz hin oder Image her.

MfG
tw_24