Thema: Stichtage
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2. June 2008, 12:02   #154
Jules
 
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02. Juni 1953: Bundestag verabschiedet Bundesbeamtengesetz

13. Mai 1953, bei der zweiten Lesung des Bundesbeamtengesetzes (BBG) im Bundestag haben die Abgeordneten noch viele Änderungswünsche: Das BBG soll das vorläufige Bundespersonalgesetz ablösen, das nach dem Zweiten Weltkrieg eingeführt wurde und mit dem Deutschen Beamtengesetz von 1937 weitgehend identisch ist. Nun beantragt die SPD zum Beispiel, das Wort Dienstherr durch das Wort Dienstgeber zu ersetzen: "Das Wort Dienstherr verleitet dazu, dann gleich an einen Knecht zu denken, und wir sind der Meinung, dass wir das nicht tun sollen." Doch die CDU-Mehrheit lehnt ab. Die Regierung von Konrad Adenauer wollte "das ganz normale deutsche Beamtentum rekonstruieren", erklärt Pascal Beucker, der zusammen mit Frank Überall das Buch "Die Beamtenrepublik" geschrieben hat. "Dass SPD und Kommunisten damit Probleme hatten, ist allerdings auch verständlich aufgrund der Erfahrung im Kaiserreich wie auch im 'Dritten Reich', wo genau dieser Treueparagraph dazu geführt hat, dass das Beamtentum zum Stützpfeiler eines undemokratischen Regimes geworden ist", so Beucker.

Ein paar Jahre zuvor haben bereits die Alliierten versucht, das deutsche Beamtenrecht zu reformieren. Sie wollen, dass ein "Trottelparagraph" eingeführt wird: die Möglichkeit, dass unfähigen Beamten gekündigt werden kann. Aber das Vorhaben scheitert - genauso wie jenes der KPD, die in der zweiten Lesung das Wort Treue aus dem BBG streichen will. Kaum Diskussionen gibt es um das Thema Nazivergangenheit. Zwar sollten all jene, die noch vor wenigen Jahren Adolf Hitler treu gedient haben, nicht mehr in die Dienststellen gelangen. Doch Staatsdiener werden dringend gebraucht, deshalb kehren altgediente zurück. Der Prominenteste heißt Hans Globke. Er ist auch im Nationalsozialismus Beamter gewesen und hat in dieser Zeit einen Kommentar zu den Nürnberger Gesetzen geschrieben. Adenauer macht ihn zu seinem Staatssekretär und Vertrauten.

Am 2. Juni 1953 verabschiedet der Bundestag schließlich 189 Paragraphen, die alles regeln sollen: den Wortlaut des Diensteides, die Pension, die Beihilfen im Krankheitsfall, die Nebentätigkeiten, die Dienstkleidung, die Arbeitszeit. Beamte bekommen kein Gehalt, sondern Dienstbezüge. Sie sind nicht gesetzlich krankenversichert, sondern erhalten im Krankheitsfall Beihilfe. Sie sind nicht angestellt und gehören auch nicht zu den Arbeitern. Beamte werden ernannt. Sie müssen unparteiisch hoheitliche Aufgaben übernehmen. Im Laufe der Jahre kommen weitere Regelungen hinzu: Ortszuschlag, Nebelzulage, Duschzulage, Heiratsprämie, Rangierzulage, Mastbesteigungszulage. 115 solcher Zulagen gibt es allein für die NRW-Beamten. Auch die Zahl der Beamten hat in den vergangenen Jahrzehnten zugenommen. Mittlerweile gibt es 1,8 Millionen. Auf 45 Bundesbürger kommt somit ein Beamter.

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