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11. May 2006, 14:51   #26
Sacki
Dummschwätzer
 
Benutzerbild von Sacki
 
Registriert seit: February 2005
Beiträge: 3.365
So langsam mache ich mir Gedanken.
Es scheint, je grausamer und krankhafter jemand eine Straftat begeht, desto "normaler" befinden manche Leute sein Verhalten.
Allein schon für das bewußte Zerlegen einer Leiche und einfrieren der Körperteile und Fleischbrocken sowie das Verspeisen eines Penis gehört dieser Mann behandelt und nicht nach dem StBG bestraft.
Wenn der Typ nicht krank im Hirn ist, wer dann ?
 
11. May 2006, 15:19   #27
Glühwürmchen
 
Registriert seit: October 2002
Beiträge: 4.319
*guckguck* Süßerle
Es geht doch nicht um normal oder krank, sondern um die Strafzumessung.
Mord, oder nicht Mord?
"Besondere Schwere der Tat" = Lebenslänglich, oder erneute Beurteilung nach 15 Jahren.

Grausam ist der, der anderen Leid antut. Hat er nicht!
Krankhaft? Jo, würde ich auch so definieren.
Aber dann kommt entweder die anschließende, oder sofortige Einweisung ans Licht und nicht Lebenslänglich nach StBG

Ist es wirklich krank, wenn sich sogar zu diesem Topf ein Deckel findet?
Ist man schon krank, wenn einen die Vorstellung erregt, oder erst dann, wenn man sie in die Tat umsetzen darf.
Ist er so krank, dass er es wieder braucht?
Oder war ihm diese einmalige Befriedigung ausreichend?

Wie würdest Du urteilen?
 
11. May 2006, 20:39   #28
Ben-99
Ungültige E-Mail Angabe
 
Registriert seit: June 2003
Beiträge: 5.899
... bei den einfallsreichen Japanern ist es zur Zeit Mode, sich beim Geschlechtsverkehr gegenseitig anzukotzen, und es ist erstaunlich, wie viele Liter Würfelbrühe manches hübsche junge Mädchen oral ausscheiden kann. Früher stand "wet" ja nur fürs fröhliche Anpissen. Aber anscheinend wurde danach auch noch das Einschmieren mit Kot irgendwann langweilig. Und die Fetischisten-Szene ist nun mal sehr kreativ, und so wird man sich wohl schon bald wieder neue Varianten ausdenken. Ist das krank? Vielleicht. Werden dadurch andere, "normal" veranlagte Menschen in irgendeiner Weise gefährdet? Überhaupt nicht.

Im übrigen: Auch nach deutschem Recht kann ein Täter eigentlich nur für ein Verbrechen bestraft werden, das er bereits ausgeführt hat. Und nicht etwa für eine Straftat, die er möglicherweise irgendwann einmal begehen "könnte". Dann müßte man wohl jeden zweiten Bundesbürger "vorsorglich" hinter Gitter schicken. Nur bei Herrn Meiwes geht man anscheinend davon aus, daß er tatsächlich mal zu einem "richtigen" Mörder werden könnte. Und das ist gerade in seinem Fall völliger Blödsinn.

Denn die Verhandlung hat doch ergeben, daß er, im Gegensatz zu sadistisch veranlagten Gewaltverbrechern, beim Töten überhaupt keine Lust verspürt, sondern daß ihn ausschließlich der Verzehr eines Menschen stimuliert. Würde es abgepacktes, fix und fertig portioniertes Menschenfleisch bei Aldi zum Sonderpreis im Kühlregal geben, wäre der "Kannibale von Rotenburg" sicherlich glücklich und restlos zufrieden ;-)

Warum der offensichtlich auf diesem Gebiet recht unbedarfte Richter, und wohl auch Ogino, bei ihm von einer Gefahr für normalveranlagte Menschen ausgeht, so daß man ihn "lebenslang" ins Gefängnis steckt, bleibt mir ein Rätsel. Da ist für "uns" jeder scheinbar brave Familienvater viel "gefährlicher", der jeden Tag zur Arbeit geht und sich abends liebevoll um Weib und Kinder kümmert. Nur wenn er am Wochenende in der Kneipe ein paar Schnäpse zuviel trinkt, wird er regelmäßig aggressiv und haut auch schon mal dem Gast am Nebentisch eins in die Fresse. Das ist zwar im ganzen Dorf bekannt. Aber er tut das ja auch "nur", wenn er besoffen ist. Vielleicht wird er irgendwann "aus Versehen" jemand totschlagen. Aber es wird sich sicherlich kein Richter finden, der ihn schon jetzt ins Gefängnis steckt, nur weil er vielleicht mal jemand töten "könnte".

Dann hätten deutsche Richter viel zu tun. Als erstes müßten schon mal alle Menschen "vorsorglich" weggesperrt werden, die Spaß am Sado-Maso-Sex haben. Denn rein theoretisch könnte bei ihnen ja auch mal aus Spaß Ernst werden. Das kommt zwar so gut wie nie vor, weil gerade diese Leute, außerhalb ihrer bizarren Rollenspiele, oft als besonders liebenswürdig gelten und in Wirklichkeit keiner Fliege etwas zuleide tun könnten. Aber wenn man bei Meiwes davon ausgeht, daß er irgendwann auch mal einen Menschen gegen seinen Willen töten könnte, dann müßte man konsequenterweise auch alle Freizeit-Sadisten vorsorglich wegsperren, obwohl auch sie nur ausgefallene Wünsche ihrer Sexualpartner befriedigen.

Man kann nicht jemand für immer wegschließen, nur weil uns seine Gelüste "fremd" sind und er, zusammen mit einem anderen Kranken, einen von beiden Partnern langgehegten perversen Traum verwirklicht hat. Ein Täter gehört nur dann lebenslang ins Gefängnis, wenn von ihm eine erhebliche Gefahr für andere Menschen ausgeht, die sich eben nicht freiwillig von ihm schlachten und verzehren lassen wollen. Davon kann bei Meiwes aber überhaupt keine Rede sein, wobei auch alle "Mord"-Kriterien des Staatsanwaltes an den Haaren herbeigezogen sind.

Den von Meiwes nicht autorisierten Kinofilm werde ich mir sicherlich nicht anschauen. Aber sein Buch, das er während der Haft geschrieben hat und das wohl auch veröffentlicht werden wird, könnte interessant sein. Vielleicht werden wir die Psyche eines kranken Menschen wie ihn, der ärztliche Hilfe statt Bestrafung braucht, dann etwas besser verstehen. Und vor allem sollte dann auch Ogino und alle anderen "ordentlichen" Menschen nachts besser schlafen können, weil sie dann vielleicht begreifen werden, daß nicht alles "Abartige", das zwei Menschen im beiderseitigen Einverständnis miteinander im Bett oder meinetwegen auch auf der häuslichen "Schlachtbank" treiben, immer auch gleichzeitig für die Allgemeinheit gefährlich sein muß. Die angebliche "Bedrohung" findet normalerweise nur in den Gehirnen von Menschen statt, die sich gar nicht vorstellen können, daß es auf der anderen Seite ihres frischgestrichenen Gartenzauns, außerhalb ihrer konfektionierten blitzblanken Reihenhaus-Idylle, überhaupt "so etwas" gibt.

Doch es gibt noch ganz andere Dinge, die "wir" uns nicht vorstellen können. Verdrängen nützt aber auf Dauer gar nichts. Perverse Phantasien gibt es so lange, wie es Menschen gibt. Und man kann sie eben auch nicht "wegsperren". Aber es ist halt gut, so eine "Bestie" wie Meiwes zu haben, an dem man dann seine Spießer-Wut abreagieren kann, während über die wirklichen Perversionen und Obszönitäten, zum Beispiel wenn ein befreundeter Präsident sogar Kinder systematisch foltern läßt und 60 Jahre nach Hiroshima schon wieder von einem atomaren Angriffs-Krieg träumt, abends in der Tagesschau ganz sachlich und nüchtern berichtet wird. Denn das ist ja angeblich "normal" und für uns auch keineswegs in irgendeiner Form "bedrohlich".

Gruß Ben
 
17. May 2006, 12:07   #29
Ogino
 
Benutzerbild von Ogino
 
Registriert seit: January 2001
Beiträge: 1.996
Dein vehementer Einsatz für diese abartige Tat und diesen kranken Täter irritiert mich.
Willst Du einfach nur motzen um des Motzens Willen, oder ist das nun Deine wirkliche Überzeugung?
Zitat:
Man kann nicht jemand für immer wegschließen, nur weil uns seine Gelüste "fremd" sind und er
Sind uns nicht auch die Gelüste von Kinderfreunden und "Fred Vorzeiger-Typen" fremd, oder die Gelüste von Irren, die jemanden einfach nur die Baseballkeule über die Birne ziehen, weil er sie mal falsch angeschaut hat ?

Sollen wir die auch nicht wegschliessen, nur weil wir deren Gelüste nicht nachvollziehen können ?
 
17. May 2006, 14:03   #30
Glühwürmchen
 
Registriert seit: October 2002
Beiträge: 4.319
bis ich jetzt mal gefunden habe, von wem das Zitat ist und was nach dem "er" kommt...

Zitat:
Zitat von Ben-99
...zusammen mit einem anderen Kranken, einen von beiden Partnern langgehegten perversen Traum verwirklicht hat
Das ist der Unterschied zu Deiner Auflistung, die ausschließlich einseitige Gelüste befriedigt.
 
17. May 2006, 14:09   #31
Ben-99
Ungültige E-Mail Angabe
 
Registriert seit: June 2003
Beiträge: 5.899
... lieber Ogino, Du scheinst in letzter Zeit erhebliche Probleme damit zu haben, Zeitungsartikel oder Board-Beiträge zu verstehen, die länger sind als der berüchtigte sogenannte "15-Zeilen-Roman" von F.J. Wagner, der sich mit seinen Primitiv-Parolen täglich direkt an die dumpfen "Volks"-Instinkte richtet und Millionen grenzdebiler Dösbaddel "aus der Seele" spricht. Das ist aber eher Dein Problem ;-)

Für einen Augenblick dachte ich schon, Du hättest dazugelernt, als Dir bei der Suche nach Artikeln auffiel, daß Deine Ansichten anscheinend nur in Zeitungen zu lesen sind, mit denen Du Dir zu recht nicht mal den Boppes abwischen würdest. Und dennoch kommst Du jetzt erneut mit dem Quark, daß ich oder andere Kritiker des Urteils, die sich für das Thema etwas mehr Zeit zum Nachdenken nehmen, sich "vehement für diese abartige Tat einsetzen" würden.

Das ist Quatsch mit Soße. Denn ich setze mich nicht für den Täter ein, sondern für eine bereits angeschlagene Demokratie in einem Land, in dem Journalisten bespitzelt werden und jetzt auch noch Richter versuchen, das Recht zu beugen, indem sie zum Beispiel völlig neue Kriterien für "Mord" erfinden. Und das nur, um die Plärrer an den Stammtischen zu beschwichtigen, die ihrerseits anscheinend nicht mal einen tätlichen Angriff mit einem Baseballschläger von sexuellen Handlungen im beiderseitigen Einvernehmen unterscheiden können.

Aber fürchte Dich ruhig weiter vor dem "Kannibalen von Rotenburg" oder anderen "Irren" und "Perversen". Die Gefahr, daß sie Dir irgendwann mal ein Leid antun könnten, ist allerdings fast null. Da ist es statistisch hundertmal wahrscheinlicher, daß Du auf dem Weg in Deine Stammkneipe oder zum "Bild"-Zeitungs-Kiosk von einem Autobus überfahren wirst ;-)

Gruß Ben
 
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