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6. February 2003, 00:23   #1
Yosie
 
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Artgerechte Haltung von Männern

III. Verordnung: Artgerechte Haltung von Männern



Auf Grund des § 32 n Abs. 4 des Artenschutzgesetzes BGBI Nr. 584/1973, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBI Nr.430/1985, wird im Einvernehmen mit der Bundesministerin für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz verordnet:

Artikel 1 - Allgemeine Bestimmungen

Sich einen Mann zu halten ist bei weitem nicht mehr so problemlos wie zu Grossmutters Zeiten, und es erhebt sich die Frage, ob sich die Haltung eines Mannes überhaupt noch lohnt. Ein brauchbares Exemplar sollte mindestens zwei der nachfolgend genannten Voraussetzungen erfüllen:

§ 1

Abs. 1
Er sollte nützlich sein (handwerkliche Fähigkeiten, fleissig im Haushalt und im Bett gut zu gebrauchen)

Abs. 2
Er soll herzeigbar sein (d.h. sein Aussehen sollte kein Mitleid erregen)

Abs. 3
Obige Punkte können ausser Acht gelassen werden, wenn §2 zutrifft.

§ 2

Er ist reich.

Artikel 2 - Artgerechte Haltung

§ 3

Abs. 1
Anschaffung:

Gehen Sie bei der Auswahl Ihres Männchens sorgfältig vor und lassen Sie sich genügend Zeit um sich von seinen tatsächlichen Fähigkeiten zu überzeugen. Bedenken Sie, das das Männchen stets versucht, sich von seiner besten Seite zu zeigen, danach aber häufig in sein altes Rollenverhalten zurückfällt. Oft offenbaren sich versteckte und offensichtliche Mängel erst später. In der letzten Zeit steigt die Zahl der ausgesetzten Männchen rapide an. Viele Exemplare streunen orientierungslos herum oder suchen Zuflucht bei anderen Frauen. Das Vorliegen der Voraussetzungen gem. § 1 sollte daher sorgfältig geprüft werden. Empfehlenswert ist die Anschaffung eines bereits ausgebildeten Mannes (siehe auch § 5). So sind zum Beispiel auf dem Second-Hand-Markt oftmals brauchbare Exemplare zu finden. Sie zeichnen sich meist durch eine ausgezeichnete Ausbildung und eine genügsame Lebensweise aus. Aber Vorsicht vor mehrfach gebrauchten Exemplaren. Aufgrund der vielen Pflegestellen neigen sie zu zeitweiligem Gedächtnisverlust und können Sie sich dann weder an Ihr Heim noch an ihr Frauchen erinnern.

Abs. 2
Ernährung:

Der Mann ist ein Allesfresser. Um Mangelerscheinungen vorzubeugen sollte man ihm neben dem Dosenfutter ab und zu frisches Gemüse oder Salat vorsetzen. Alkohol sollte nicht grundsätzlich verboten werden, da er ihn sich sonst zusammen mit anderen Artgenossen anderweitig beschafft. Für Süssigkeiten gilt im wesentlichen das Gleiche. Vorsicht vor Überfütterung. Bedenken Sie, dass ein fetter Mann schnell unbeweglich wird und damit im Bett und im Haushalt nicht mehr so leistungsfähig ist.

Abs. 3
Unterbringung:

Was die Unterbringung angeht, so ist der Mann relativ anspruchslos. Im allgemeinen genügen ein Bett und ein Fernseher. Bei Vorhandensein eines Computers kann eventuell auf den Fernseher verzichtet werden. Man sollte Ihn nicht den anzen Tag einsperren, da er sonst depressiv wird, das Essen verweigert und bald eingeht. Für die allgemeine Beweglichkeit und eine regelmässige Sauerstoffzufuhr hat sich Gartenarbeit bestens bewährt. Ausserdem sollte man ihn möglichst einmal täglich ins Freie führen, damit er etwas Auslauf hat. Denken Sie daran, ihn immer an der langen Leine zu lassen.

Abs. 4
Pflege:

Sorgen Sie dafür, dass er sich einmal am Tag wäscht. Um Verletzungen vorzubeugen, sollten die Nägel regelmässig nachgeschnitten werden. Ein gelegentlicher Haarschnitt ist ebenfalls zu empfehlen. Tauschen Sie getragene Kleidung regelmässig gegen neue aus.

Abs. 5
Ausbildung:

Männer werden schnell handzahm, wenn man sie richtig behandelt. Das Befolgen der wichtigsten Regeln wie "Fuss, Platz, kusch und hol's" beherrschen die meisten bei regelmässigem Training und einer Belohnung durch Leckerli oder ein paar Streicheleinheiten bereits nach wenigen Tagen. Bei der Ausbildung ist es unerlässlich, die Schwiegermutter mit einzubeziehen und klare Regeln für die Erziehung aufzustellen.

Abs. 6
Männerkrankheiten

Der Mann im allgemeinen neigt zu Übertreibungen. Eine Veranlagung zum Hypochonder ist quasi angeboren. Bei Erkältung ist leichte Bettruhe vollkommen ausreichend. Aufrichtiges Bedauern des Erkrankten kann den Heilungsverlauf positiv beeinflussen. Sollte tatsächlich eine ernste Erkrankung vorliegen, empfiehlt es sich, einen Arzt hinzu zu ziehen. Manche Männchen neigen zu übermässigem Haarausfall. Dies beeinträchtigt ihre Leistungsfähigkeit meist nicht und ist daher unbedenklich.

Abs. 7
Fortpflanzung

Männer sind das ganze Jahr über läufig und verhalten sich uch dementsprechend. Ein in diesem Zusammenhang geäusserter Kinderwunsch ist mit Vorsicht zu geniessen, da er oft nur als Mittel zum Zweck dient. Leihen sie sich bei Verwandten oder Bekannten ein paar Kinder aus. So können Sie seine Fähigkeiten als Vater in Ruhe testen.


 
6. February 2003, 01:58   #2
zeus2212
 
Registriert seit: November 2001
Beiträge: 4.800
Bundesgesetzblatt für Deutschland Jahrgang 2003
Ausgegeben am 01. Januar 2003
Teil 1
III. Verordnung: Artgerechte Haltung von Frauen

Aufgrund des §32a Abs.4 des Artenschutzgesetzes BGBL Nr. 584/1973, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBL Nr. 430/1985 wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Frauenangelegenheiten und Verbraucherschutz verordnet:

Artikel 1 - Allgemeine Bestimmungen

Die Haltung von Frauen ist in den letzten Jahren zunehmend schwieriger geworden und es stellt sich die Frage, ob eine Dauerhaltung noch sinnvoll ist. Es gib jedoch noch einige, selten anzutreffende, weibliche Eigenschaften, welche eine Dauerhaltung noch rechtfertigen. Gem. BGBL Nr. 584/1997 sollte die Auserwählte mindestens folgende Eigenschaften aufweisen :

§ 1

Abs. 1
Sie sollte nützlich sein (d.h. gute Köchin, fleissig im Haushalt, gut im Bett, ...)

Abs. 2
Sie sollte vorzeigbar sein (d.h. ihr Aussehen sollte kein Mitleid erregen)

Abs. 3
Obige Punkte können ausser Acht gelassen werden, wenn §2 zutrifft.

§ 2

Sie ist reich.

Artikel 2 - Artgerechte Haltung

§ 3

Abs. 1
Anschaffung:

Nehmen Sie sich ausreichend Zeit bei der Auswahl Ihres Weibchens und überzeugen Sie sich von ihren Fähigkeiten. Tragen Sie nicht dazu bei, die Zahl der ausgesetzten Frauen noch weiter zu erhöhen.

Abs. 2
Ernährung:

Wie der Mensch sind auch Frauen Allesfresser. Füttern Sie nicht nur mit Dosenfutter, sondern geben Sie ihr gelegentlich auch frisches Gemüse. Vermeiden Sie unbedingt eine überfütterung, da Sie sonst schnell Fett ansetzen. Das führt zur Unansehlichkeit, Unbeweglichkeit und vermindert die Arbeitsleistung.

Abs. 3
Unterbringung:

Führen Sie sie möglichst einmal täglich zum Auslaufen ins Freie und achten Sie darauf, dass die Laufkette einen ausreichenden Aktionsradius in Küche und Schlafzimmer ermöglicht. Das Halsband sollte nicht zu eng sitzen. Ansonsten besteht die Gefahr. dass sie depressiv wird, das Arbeiten verweigert und vorzeitig eingeht.

Abs. 4
Pflege:

Sorgen Sie dafür, dass sie sich einmal am Tag wäscht. Um Verletzungen vorzubeugen sollten die Fingernägel regelmässig nachgeschnitten werden.

Abs. 5
Ausbildung:

Empfehlenswert ist die Anschaffung einer bereits ausgebildeten Frau. Sollte diese bereits vergriffen sein, ist der Besuch geeigneter Ausbildungskurse zu empfehlen. In der Grundausbildung sollten die Befehle "Fuss", "Platz", "kusch" und "hol's" geschult werden. Intelligentere Exemplare können u. U. sogar Koch- und Hauswirtschaftskurse besuchen.

was sagt ihr frauen jetzt
 
6. February 2003, 07:23   #3
Yosie
 
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Beiträge: 279
ich finde meins besser
 
6. February 2003, 09:55   #4
raven
 
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Beiträge: 2.394
Ich finde mainz nicht so gut!! Mir gefällt Wiesbaden besser!! *lol*
 
6. February 2003, 15:05   #5
zeus2212
 
Registriert seit: November 2001
Beiträge: 4.800
Yosie du magst recht haben, ich wollte nur das gleichgewicht zwischen mann/frau wieder herstellen
 
6. February 2003, 16:52   #6
Yosie
 
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Beiträge: 279
es sei dir erlaubt
 
6. February 2003, 17:23   #7
Boomer
Ungültige E-Mail Angabe
 
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Zitat:
Zitat von zeus2212
Abs. 3
Unterbringung:

Führen Sie sie möglichst einmal täglich zum Auslaufen ins Freie und achten Sie darauf, dass die Laufkette einen ausreichenden Aktionsradius in Küche und Schlafzimmer ermöglicht.
Es sollte zudem darauf geachtet werden, daß der Weg zwischen Herd und Bett überdacht ist. Eine mit Schirm herum rennende Frau könnte sonst gegen §1 Abs. 2 verstoßen.
 
7. February 2003, 08:13   #8
zeus2212
 
Registriert seit: November 2001
Beiträge: 4.800
hi boomer steht dein bett im freien, oder in einem pavillon.
 
7. February 2003, 08:40   #9
Boomer
Ungültige E-Mail Angabe
 
Registriert seit: January 2001
Beiträge: 2.007
Weder noch, Zeus, weder noch.

Ich lebe im Herrenhaus, die Küche ist aber im Trakt für das Personal.
 
7. February 2003, 10:52   #10
zeus2212
 
Registriert seit: November 2001
Beiträge: 4.800
Dann hast du recht, da sollte die überdachung schon sein.
 
Antwort

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