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13. December 2003, 00:32   #1
Ogino
 
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Registriert seit: January 2001
Beiträge: 1.996
"Er ist kein Monster, nur ein wenig anders"

Zitat des Anwalts:
"Er ist kein Monster, sondern ein Mensch wie Sie und ich. Nicht irre, nur anders." Verteidiger Harald Ermel.




KASSEL/BERLIN - Dritter Prozesstag gegen Armin M., 42, der den Berliner Siemens-Ingenieur Bernd Jürgen Brandes, 42, schlachtete und aß.

Der Pathologe Dr. Manfred Risse, 49, untersuchte das, was von dem Computerspezialisten übrig war: 35 Plastiktütchen mit Menschenfleisch aus der Gefriertruhe des Kannibalen. Alle ordentlich beschriftet, z.B.: "Nacken-Filet, 10.03.01" (Todesdatum des Berliners).

Pro Monat verspeiste er etwa ein Kilogramm von seinem Vorrat, zubereitet nach verschiedenen Feinschmecker-Rezepten. Er war schon auf der Suche nach neuen Opfern ("Das Fleisch ist bald alle").

Auf dem "Schlacht-Video" (41/2 Stunden) dokumentierte er Leiden und Sterben des Berliners.

Der Kannibale befragt den Pathologen selbst nach den Videoszenen - besserwisserisch und arrogant. Ein bizarrer Disput.

Kannibale: "Wie viel Blut war das etwa?"

Pathologe: "Es sprudelte in den Eimer. Das kann ich nicht beurteilen."

Kannibale: "Ich hab kein sprudelndes Blut gesehen! Ich hab's mal ausprobiert mit Kaffee, gestern bei mir in der Zelle. Die Blut-Pfütze auf dem Video war doch nur so groß wie ein DIN-A4-Blatt, das waren höchstens 75 ml!" Dabei hält er einen durchsichtigen Tupperware-Becher mit Flüssigkeit hoch.

Pathologe: "Das stimmt so nicht."

Kannibale: "Welche Farbe hatte das Blut?"

Pathologe: "Blut ist rot."

Kannibale: "Hell oder dunkel?"

Pathologe: "Da merkt man, dass Sie keine anatomischen Kenntnisse haben - sowohl als auch."

Kannibale: "Wenn ich ein Schwein oder Schaf absteche, sehe ich hellrotes Blut. Bei dem Berliner sah ich nur dunkelrotes Blut."

Pathologe: "Ich nicht. Das Blut sprudelte heraus."

Kannibale: "Ich habe nur mal kurz eine spastische Bewegung gesehen, ein Zucken."

Pathologe: "Wollen Sie, dass wir uns den Film noch einmal Sequenz für Sequenz ansehen?"

Kannibale: "Hätte er noch überleben können?"

Pathologe: "Sehr gut sogar."

Kannibale: "Nachdem ich zu gestochen hatte?"

Pathologe: "Dann nicht mehr, Sie schnitten ihm ja gleich den Hals durch."

Kannibale: "Hätte vielleicht eine Bluttransfusion geholfen, dass er noch länger lebt? Wie viel Blut hatte er denn überhaupt noch im Körper?"

Pathologe: "Das geht aus dem Video nicht hervor."

Kannibale: "Das können Sie doch mal hochrechnen, Penis ab, die Stunden in der Badewanne, das Blut in der Matratze."

Pathologe: "Das kann man nicht hochrechnen."

Richter: "Vielleicht erinnern Sie sich ja daran, dass Sie, als Sie ihm vor dem Stich an den Hals griffen, in die Kamera sagen: "Sein Puls rast.'"

Kannibale (lacht laut): "Kann das nicht an der Blutleere im Herzen gelegen haben?"

Pathologe: "Das kann nicht blutleer gewesen sein, sonst hätte er ja nicht mehr so geblutet!"

Kannibale: "Ich habe nur ein langsames träges Sickern gesehen."

Im Gerichtssaal könnte man eine Stecknadel fallen hören, so still ist es geworden. Armin M. hat sich in Rage geredet. Sonst wirkte er wie der nette Nachbar von nebenan. Jetzt hat er die Maske fallen lassen. Plötzlich ist er Herr über Leben und Tod.
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Da fragt man sich, ob nun der Anwalt in eine Anstalt gehört, oder der Kanibale.
Ich würde sie beide gemeinsam in eine Zelle sperren.
 
13. December 2003, 01:12   #2
Ben-99
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Registriert seit: June 2003
Beiträge: 5.899
Zitat:
Da fragt man sich, ob nun der Anwalt in eine Anstalt gehört, oder der Kanibale.
Ich würde sie beide gemeinsam in eine Zelle sperren.
... da rufe ich doch mal ganz laut: „Proll-Alarm!“ Denn solche üblen Stammtisch-Sprüche tun schon richtig weh – besonders, wenn sie auch noch von einem Moderator auf einem Board abgelassen werden, das die freiheitlich demokratischen Grundregeln beherzigt.

Denn so ein gefährlich demagogischer Müll geht natürlich bei allen Dummbatzen wie Öl runter, die schon immer meinten, daß kein Mörder das Recht auf einen Verteidiger hat. Dann sag’ doch lieber gleich klipp und klar, daß Du gegen den Rechtstaat bist, faire Gerichts-Verhandlungen ablehnst und am besten gleich wieder die Lynchjustiz einführen möchtest. Dann könntest Du solchen Leuten gleich selbst den Hals umdrehen, sobald Du Dein Bier in Deiner Kneipe ausgesoffen hast.

Ich weiß ja, Ogino, daß Du es nicht so meinst, wie Du auch schon in der Vergangenheit vieles leichtfertig dahergeplappert hast, nicht selten sogar im Jargon der Rechtsradikalen, so daß Du Dich hinterher mühsam verteidigen mußtest, um Deinen Ruf wiederherzustellen. Denn natürlich weiß auch ich, daß Du mit dem braunen Gesocks nichts am Hut hast.

Aber genau deshalb solltest Du in solchen Situationen mal versuchen, Dich etwas weniger zweideutig auszudrücken, da Du sonst mit so einer Kacke immer wieder von Leuten Beifall erntest, mit denen auch Du nichts zu tun haben möchtest. Deine Wut und Deine Emotionen in Ehren, aber was sollen da erst die Schöffen sagen, die gezwungen waren, sich das Video anzuschauen und dennoch danach unvoreingenommen urteilen sollen?

Falls es Dich überhaupt interessieren sollte: Es geht in diesem in der deutschen Justiz bisher einmaligen Prozeß lediglich darum, dem Mann nachzuweisen, daß er nicht „nur“ wegen Tötung auf Verlangen verurteilt werden kann. Denn nach deutschem Recht ist es völlig egal, was Du hinterher mit einer Leiche machst. Du kannst sie einfach liegenlassen, begraben oder auch aufessen. Strafbar machst Du Dich in keinem dieser Fälle.

Schön übrigens, daß Du Fotograf gelernt und nicht Jura studiert hast. Denn ein Richter Ogino hätte uns in Deutschland gerade noch gefehlt.

Gruß Ben
 
13. December 2003, 08:38   #3
Ogino
 
Benutzerbild von Ogino
 
Registriert seit: January 2001
Beiträge: 1.996
Ich lasse mir die Kritik an meinem Satz gerne gefallen.
Nein, habe auch keine rechtsradikale Gesinnung und zweifele auch nicht an der freiheitlich demokratischen Grundordnung in DE.
Dass ich mich gelegentlich zu solchen dumpfbackigen Kommentaren hinreissen lasse, möge man mir nachsehen.
In diesem Falle habe ich es ganz bewusst gemacht, um eine Diskussion in die Gänge zu setzen.
Ich will auch keine Schadenbegrenzung betreiben, vielmehr gebe ich offen zu, dass mir anscheinend das Talent fehlt bewusst zu provozieren.
Mehr habe ich mit diesem Satz nicht erreichen wollen.
OK, der Schuss ging nach hinten los.

Trotzdem entsetzen mich die Ausführungen des Rechtsanwalts. Seine Aufgabe und seine Pflicht muss es sein, mit allen rechtlichen Mitteln seinen Mandanten zu verteidigen. Das kann man auch tun, wenn man seinen Mandanten für ein Scheusal oder Irren hält.
Ich möchte nicht wissen, wieviele Menschen unter uns leben, die im tiefsten Inneren ähnlich geartet sind wie dieser Kanibale, nur diesen Drang bis jetzt unterdrückt haben. So eine Äusserung kann u.U. eine auslösende Wirkung haben, denke ich.

Zitat:
Denn nach deutschem Recht ist es völlig egal, was Du hinterher mit einer Leiche machst. Du kannst sie einfach liegenlassen, begraben oder auch aufessen. Strafbar machst Du Dich in keinem dieser Fälle.
Das ist richtig, denn der Straftatbestand der "Störung der Totenruhe" kann hier keine Anwendung finden, so irrsinig das klingt.
 
13. December 2003, 12:35   #4
tschubbl
 
Beiträge: n/a
@ Ogino
Ich hätte es nicht so ausgedrückt wie Ben, der den Nagel auf den Kopf traf, da ich deine Gedanken, des Verteidigers betreffend, nachvollziehen kann.
Aber ist das Vorgehen dieses Verteidiger nicht lobenswert, der versucht das Beste für seinen Mandanten herauszuholen, zu dem er auch verpflichtet ist und manche Kollegen dies vergessen?
Zu der eigentlichen Tat kann ich nichts sagen, denn dazu fehlen einem einfach die Worte. Nur soviel, wer eine derartige Tat begeht, sollte, ob lebenslänglich oder nicht, für immer in der Psychiatrie landen, denn niemand, aber wirklich niemand, kann eine Wiederholung dieser Tat ausschließen.
 
13. December 2003, 13:12   #5
Ben-99
Ungültige E-Mail Angabe
 
Registriert seit: June 2003
Beiträge: 5.899
... jo, Ogino, so läuft das bei uns beiden ja oft: Du möchtest gern provozieren, was ich ja auch selbst gern tue. Aber wenn in einem solchen Beitrag kein Hinweis auf Ironie zu finden ist, dann weise ich eben auch in scharfer Form darauf hin, daß so etwas schnell von den falschen Leuten übernommen werden kann, die aus einer politisch extremen Szene stammen, die Du genauso wie ich ablehnst.

Vielleicht reagiere ich als Hamburger zur Zeit besonders empfindlich auf hohle Stammtisch-Sprüche, da es hier ja mal so ein gefährlicher Rechtspopulist schaffte, mit dumpfen "Law and order"-Parolen 20 Prozent der Stimmen zu ergattern und innerhalb von 2 Jahren aus dem Rathaus ein Affenhaus zu machen, so daß wir jetzt schon wieder zur Wahl gehen müssen. Aber es hätte auch noch viel schlimmer ausgehen können, da solche Knalltüten schon mal vor 70 Jahren mit ähnlichen Sprüchen großen Zulauf in der Bevölkerung hatten.

Natürlich geht es hier um eine besonders gräßliche, abstoßende Tat. Allerdings zögere ich schon an dieser Stelle, überhaupt den Begriff „Verbrechen“ zu benutzen. Ich bin mir nicht mal sicher, ob man den Täter als „krank“ bezeichnen kann, das will ich auch lieber den Sachverständigen überlassen. Genauso fraglich ist, ob es überhaupt ein „Opfer“ im klassischen Sinn gegeben hat, da es wohl bisher keinen Zweifel daran gibt, daß der Getötete sich freiwillig unter das Messer begab.

Ebenso glaube ich nicht, daß von dem Angeklagten eine besonders große Gefahr für andere Menschen ausgeht, da man ihn nicht mit einem Mörder verwechseln darf, der seine ahnungslosen Opfer zu sich nach Hause lockt, um sie dann dort zu foltern und abzuschlachten.

Es ist auch nicht besonders wahrscheinlich, daß es Nachahmungstäter geben wird, da die dafür in Frage kommende Gruppe innerhalb der Bevölkerung viel zu klein ist. Oder glaubt hier wirklich jemand, daß es viele Leute bei uns gibt, die Geschmack an Menschenfleisch finden würden? Kannibalismus, wenn er denn auch noch zur sexuellen Stimulation dient, dürfte wohl eine besonders seltene Unterkategorie der bisher bekannten „Abarten“ menschlicher Begierden sein.

Um so schwieriger wird es für den Richter sein, einen angemessenen Strafrahmen für den Angeklagten zu finden. Und ich denke mal, daß man schon jetzt sagen kann, daß am Ende das Urteil für viele Leute unbefriedigend sein wird.

Daß deutsche Richter aber auch mal unbeirrt die Höchststrafe aussprechen, wenn es um besonders widerwärtige Verbrecher geht, hat man ja erst unlängst gesehen, als man die beiden Kindermörder für immer ins Gefängnis schickte, wo sie nun jahrzehntelang Angst vor den Mitgefangenen haben müssen, die sich für solche Leute schon das Geeignete ausdenken, damit für sie die Zeit im Knast besonders hart wird.

Wenn man schon Bezeichnungen wie „Bestie“, etc. für solche Täter wählt, dann treffen sie wohl eher auf derart kaltblütige sadistische Mörder wie die beiden zu. Im Vergleich zu ihnen würde ich den „Kannibalen“ als eher harmlos bezeichnen. Und genau dieser Unterschied sollte dann am Ende der Verhandlung auch am Urteil bzw. an der Höhe des Strafmaßes abzulesen sein.

Gruß Ben
 
13. December 2003, 15:13   #6
jupp11
 
Registriert seit: January 2002
Beiträge: 4.013
Naja, ich möchte nicht falsch verstanden werden....

...aber letztlich ist das die Sache zwischen Zweien, die ja wohl zweifelsohne eine Vereinbarung getroffen haben die erfüllt worden ist. (nach meinem Kenntnisstand).

Wer sowas überlebt, also den "Täterpart" gewählt hat, wird sich wohl oder übel damit abfinden müssen, zumindest einen Gutteil seiner Rest-Lebenszeit in einer Anstalt verbringen zu müssen. Hätte er sich aber auch vorher denken können.

Jedenfalls wurde in diesem Fall niemandem, gegen seinen Willen, Gewalt angetan. Und schon aus diesem Grunde ist sowas nicht mit Gewaltverbrechen im üblichen Sinne zu vergleichen.

Und - um es mit Lecter zu sagen - über Geschmack lässt sich offensichtlich doch streiten.

Achso, die Wiederholungsgefahr sehe ich durchaus - bei vergleichbaren Voraussetzungen. Aber eine Gefahr für die Allgemeinheit sehe ich eher nicht. Und genau die ist es ja wohl, um die sich diese Gesellschaft sorgen sollte.
 
13. December 2003, 16:35   #7
tschubbl
 
Beiträge: n/a
An dieser Stelle möchte ich mal die Frage aufwerfen, was wäre gewesen, wenn das "Monster" dem Drängen seines Opfers nicht nachgekommen wäre?
Wer hier auf dem Board kann, sagen, dass das Monster kein Gefallen an seiner Tat gefunden hatte und sich wahllos Menschen greift, nur um an deren Fleisch zu kommen?
Den Verweis auf die Gutachter könnt ihr euch sparen, denn die haben in der Vergangenheit, einen lückenlosen Beweis ihrer Unfähigkeit geliefert.
Wie mir ein guter Bekannter erzählte, der im Gefängnisdienst tätig war und von einem Bikerkumpel bestätigt wurde, passiert denen Brüder gar nichts, denn jeder ist sich selbst der Nächste und möchte wegen guter Führung vorzeitig entlassen werden.
 
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