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8. February 2006, 15:03   #1
Sacki
Dummschwätzer
 
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Registriert seit: February 2005
Beiträge: 3.365
Du

Quelle: http://shortnews.stern.de/
Zitat:
Nachdem Dieter Bohlen am 18. April vergangenen Jahres in Hamburg widerrechtlich geparkt hatte, geriet er mit einem Polizisten in Streit. Dabei duzte er den Beamten, weshalb er wegen Beamtenbeleidigung angeklagt wurde.

Nun wurde Dieter Bohlen jedoch vom Hamburger Landgericht frei gesprochen. Der Richter war der Ansicht, dass das Duzen von Personen für Bohlen normal sei. Bei öffentlichen Auftritten verhalte er sich ebenso.

Demnach könne man das Duzen des Beamten höchstens als Unhöflichkeit werten. Bei vergleichbaren Fällen wurden für Normalbürger bereits Bußgelder von bis zu 500 Euro erteilt
Zuerst war ich ja der Meinung, daß das Gericht diesen Freispruch aufgrund Bohlens verminderten Geisteszustand gefällt hätte. Dem hätte ich zugestimmt, aber so mit dieser Begründung ?
Es scheint, als würden Gerichte in De mit zweierlei Maß messen.
Nicht daß ich was gegen das Du als Anrede hätte, mir selbst ist das völlig egal und ich käme nie auf die Idee jemanden anzuzeigen, weil er mich duzt.
Aber dann sollte man auch Otto-Normalverbraucher zukünftig nicht mehr bestrafen.

Vielleicht wird ja Bohlen oder eine andere Sangesschwuchtel gleichen Kalibers demnächst freigesprochen, wenn er z.B. seine seine Freundin verprügelt hat.
Die Bgeründung könnte dann so lauten:
Für Bohlen ist es völlig normal, seine Freundin zu verprügeln, bei ihren Vorgängerinnen verhielt er sich auch so

Fazit: jetzt hat der Komponist dieser grausamen Musik einen Freibrief, jeden zu duzen.
 
8. February 2006, 15:14   #2
Ben-99
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Beiträge: 5.899
... hier profitierte der Geizkragen-Millionär Bohlen ganz eindeutig von einem Promi-Bonus, dem ihn ein Richter-Würstchen gewährte, das sich offenbar von einem gewieften Rechtsverdreher einschüchtern ließ.

Wenn in einem vergleichbaren Fall mein Anwalt argumentieren würde, auch Ben duzt grundsätzlich alle Leute, dann würde der Richter nur müde lächeln und gar nicht daran denken, das Verfahren einzustellen.

Gruß Ben
 
8. February 2006, 19:40   #3
peter2810
 
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Beiträge: 525
könnte es nicht sein das dieser Bohlen dem richter angedroht hat neue lieder zu komponieren wenn er ihn nicht frei spricht?

der richter hat sich bestimmt gedacht, tu ich mal was gutes für die menschheit und komme dafür bestimmt in den himmel
 
8. February 2006, 20:52   #4
Sacki
Dummschwätzer
 
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Registriert seit: February 2005
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Für mich ist das glatte Rechtsbeugung. diesem großkotzigen Spinner quasi einen Freibrief auszustellen, jeden Polizisten ungestraft duzen zu dürfen.
Mir geht es hier nicht um das "Du" und die Polizisten sondern einfach nur ums Prinzip.
Wieso darf dieser Gröhlaffe jeden duzen, der er will ?
Entweder war der Richter, was eigentlich schon unvorstellbar ist, noch dümmer als Bohlen, oder aber ein Fan von ihm - was aber letztlich dann doch auf's gleiche rauskäme.
 
9. February 2006, 10:13   #5
Jules
 
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Beiträge: 2.352
Hm - ist das nicht so, wenn's einem erlaubt ist dürfen das alle ?

Wie sieht's denn mit Revision aus, ist die zugelassen ? Wenn ja würde ich dem Polzisten empfehlen eine Instanz höher zu gehen. Nicht wegen Bohlen speziell aber wenn das die Runde macht und alle sich auf Bohlen berufen.
 
9. February 2006, 19:14   #6
Ben-99
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Beiträge: 5.899
... und so sieht es das "Hamburger Abendblatt" - im Prinzip genauso wie wir:

http://www.abendblatt.de/daten/2006/02/09/531811.html

Schlimm genug, wenn ein Promi der B-Kategorie in der Öffentlichkeit damit protzt, 10 Millionen Steuern im Jahr zu zahlen. Wenn er damit aber auch noch dümmlich einen Polizisten anmacht, der nun weiß Gott nicht zu den Spitzenverdienern in unserer Gesellschaft gehört, dann ist es verständlich, daß ein Ordnungshüter auch mal kleinlich reagiert und dem prolligen Angeber einen Denkzettel verpassen will.

Ob Dieter Bohlen am Ende wirklich der "Gewinner" ist, wird sich noch herausstellen.

Gruß Ben
 
10. February 2006, 19:29   #7
Maggi
 
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Beiträge: 3.915
Okay, Beamtenbeleidigung ist in diesem Fall vielleicht wirklich ein bisschen übertrieben. Aber das Strafgeld für eine Unhöflichkeit gegenüber einem Polizisten sollte selbst für Dieter fällig sein, oder?

Für mich ist es übrigens ganz üblich, dass ich alle Leute mit "Arschloch" anrede. Da hat also der Herr Arschloch-Richter von irgendeinem Arschloch-Rechtsverdreher zeigen lassen, wo der legislative Hammer hängt. Nicht etwa im Grundgesetz oder in den Menschenrechten ("Jeder Mensch ist gleich."), sondern Dieter macht das Gesetz und sein Anwalt und wahrscheinlich auch eine kleine Summe zum Austausch für ein "mildes Urteil" ...

Nur ein weiterer Tag in der Bananenrepublik Deutschland.

Ciao,
Maggi
 
10. February 2006, 19:40   #8
Sacki
Dummschwätzer
 
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Registriert seit: February 2005
Beiträge: 3.365
Nur mal so zur allgemeinen Kenntnis:
den Tatbestand der "Beamtenbeleidigung" gibt es im StGB nicht.
Es ist und bleibt tatbestandsmäßig die gleiche Beleidigung, egal ob ich den Kotzbrocken Bohlen, Franz Meyer oder irgend einen Regierungsrat als Idioten bezeichne oder duze.

übrigens hat die Staatsanwaltschaft gegen das Urteil inzwischen Revision eingelegt.
Zu recht, wie wohl die Volksseele zu fast 100 % meint.
 
10. February 2006, 22:28   #9
Glühwürmchen
 
Registriert seit: October 2002
Beiträge: 4.319
Die Polizei, dein Freund und Helfer

man duzt mich und einen Freund darf ich doch auch duzen - oder nicht?


An meiner Seite lebt auch so ein unhöfliches Kerlchen, der fast jeden duzt und das ganz normal findet.
Wenn ich ihn drauf anspreche meint er nur, dass das die Engländer auch machen ...
Vielleicht erlebe ich es auch mal, dass ihm einer über die Schnüss fährt, aber selbst Polizeibeamte haben das bisher geduldet und ihn zurück geduzt.
Vielleicht ist es im Streit was anderes
 
15. February 2006, 13:23   #10
Ben-99
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... auch um den "Kaiser" der Bayern gibt es eine Promi-Bonus-Affäre. Denn der wurde mal in seinem Dienstwagen des FC mit 70 Sachen an einer Stelle geblitzt, an der nur 30 km/h erlaubt waren. Und auf dem Foto war der Franz gut zu erkennen, worauf ein Polzist, der gleichzeitig Bürgermeister war, versuchte, die Kreisverwaltung mit einem erfundenen angeblichen "Polizeieinsatz", der an diesem Tag zu der Geschwindigkeitsüberschreitung geführt haben soll, zu täuschen, so daß das Verfahren gegen Beckenbauer zunächst auch tatsächlich eingestellt wurde.

Doch nachdem nun alles herausgekommen ist, soll der Beamte bestraft und aus dem Staatsdienst entlassen werden. Franz Beckenbauer soll übrigens angeblich von der Sache nichts gewußt haben – was natürlich sehr glaubwürdig klingt ;-)

http://www.abendblatt.de/daten/2006/02/15/533845.html

Gruß Ben
 
15. February 2006, 13:36   #11
Sacki
Dummschwätzer
 
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Beiträge: 3.365
Zitat:
Zitat von Ben-99
... worauf ein Polzist, der gleichzeitig Bürgermeister war
Da klingeln doch bei mir gleich die Alarmglocken und auch einem so erfahrenen Kenner unserer Verfassung, wie es Ben sicher ist, hätte es auffallen müssen.
Stichwort: Montesquieus und Gewaltenteilung.

Nach unserer Verfassung ist es unmöglich, daß ein Vertreter der Exekutive, wie es nunmal ein Polizist ist, gleichzeitig auch das Amt eines Bürgermeisters inne hat. Exekutive und Legislative das geht nicht.
Entweder der Polizist ist Bürgermeister und seine Amt als Polizeieibeamter ruht (und damit hat er keinerlei Amtsbefugnisse als Exekutivorgan) oder er ist Polizist in Amt und Würden, dann kann er kein Bürgermeisteramt ausüben.

Selbst in Bayern nicht....

Oder habe ich in politischer Bildung nicht richtig aufgepaßt ? Ich denke doch...
 
15. February 2006, 14:06   #12
Ben-99
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Beiträge: 5.899
Zitat:
Zitat von Abendblatt

Der Polizist aus dem Landkreis Freising ist auch zweiter Bürgermeister seiner Heimatgemeinde.
... ich kenne mich da auch nicht so gut aus, verlasse mich daher auf die Recherchen des HA bzw. des "Münchner Merkur", der die Story wohl zuerst brachte.

Gruß Ben
 
15. February 2006, 17:08   #13
Sacki
Dummschwätzer
 
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Beiträge: 3.365
Zitat:
Zitat von Ben-99
... ich kenne mich da auch nicht so gut aus, verlasse mich daher auf die Recherchen des HA bzw. des "Münchner Merkur", der die Story wohl zuerst brachte.

Gruß Ben
Dann ist die Story falsch.
Wenn der Mann Bürgermeister, wenn auch stellvertretend, ist, gehört er der Legislative an, damit ruht sein Amt als Polizist (Exekutive).
Folglich hat er als Bürgermeister ein Dienstvergehen begangen, wenn der den Suppenkaiser einen unrechtmäßigen Vorteil gewährt hat.
Also kann er deswegen nicht aus seinem "ruhenden" Amt als Polizist entlassen werden, ja nichtmal disziplinarrechtlich belangt werden.
Das ist ja gerade der Sinn dieser Gewaltentreiteilung in unserem System: die Unabhängigkeit der Institutionen.
Rechtlich gesehen ist der Bürgermeister genausowenig Polizist wie Du oder Ich.
 
15. February 2006, 22:02   #14
Ben-99
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... ja, klingt logisch. Mal abwarten, was man noch über den rasenden Kaiser lesen wird..

Gruß Ben
 
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