31. August 2001, 17:37 | #1 |
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Verkehrsunfall, bin ich wirklich schuld ?
Mir ist heute folgender Unfall passiert:
Ich fahre eine Straße entlang, die ohne vorfahrtsregelnde Beschilderung ist: ergo gilt rechts vor links. Eine Einmündung ist als Einbahnstraße ausgeschildert. Da aus dieser Straße eigentlich kein Fahrzeug rauskommen kann, es sei denn, er fährt die Einbahnstraße in verkehrter Richtung, achte ich natürlich nicht auf die „rechts-vor-links“ Regel. Just in diesem Moment kommt ein Pkw aus dieser Einbahnstraße und zwar rückwärts. Es hat natürlich mächtig geknallt. Sachschaden bei mir ca. 6000,- Aber den eigentlichen Schock bekam ich, als die Polizei kam. Da wurde mir nämlich ein Schuldvorwurf gemacht, weil ich eben nicht dem von recht kommenden Vorfahrt gewährt habe. Meine Einwände, dass der ja rückwärts und aus einer Einbahnstraße kam, fanden keine Zustimmung bei beiden Beamten. Natürlich werde ich mir Montag gleich einen Rechtsanwalt nehmen. Wie würdet Ihr die Schuldfrage sehen ?? Schwesterherz, wo bist Du ????? <center><IMG SRC="http://buerger.metropolis.de/ogino/taek.gif" border=0></center> |
31. August 2001, 18:47 | #2 |
Ungültige E-Mail Angabe
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Ich bin ja hier.
Was waren denn das für Dilletanten ? Hast Du dich verletzt ? Bitte rufe mich an. |
31. August 2001, 19:16 | #3 |
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<FONT face="Andale Mono"><FONT COLOR="FFCC66">Es gab in Sachen Verkehr schon viele merkwürdige Urteile. Das ist Fakt.
Die Richter gaben bei Verkehrsunfällen, wo man meinte, daß eigentlich alles klar sein müßte, zumindest eine Teilschuld gem. Gummi-§ 1. Von meinem Rechtsempfinden und Kenntnis der Straßenverkehrsordnung ausgehend, ist für mich die Sache klar und zwar sogar aus zweierlei Hinsicht: a) Rückwärts aus einer Straße kommen = nicht zulässig b)entgegengesetzt UND rückwärts aus einer Einbahnstraße kommend = grobfahrlässiges Verhalten welches Anzeige und Bußgeld + Flenspunkte nachsich ziehen muß. Oder ticken in Berlin die Uhren anders? Zu prüfen wäre natürlich, warum der Unfallgegner rückwärts und dazu noch entgegen dem Verkehr, aus einer Einbahnstraße kam. Hatte er nur noch wenig Benzin, welches ihm ein verkehrsgerechtes Fahren nicht mehr möglich machte? Oder ist der Spritverbrauch seines PKW so hoch, daß er grundsätzlich abkürzen muß? Fuhr das Fahrzeug vielleicht nur noch im Rückwärtsgang und war anders nicht in die Werkstatt zu bekommen? Oder war er versehentlich an seiner Stammkneipe vorbeigefahren und mußte deshalb zurücksetzen? Oder handelt es sich um einen Fahrzeuglenker aus Italien, wo grundsätzlich jeder fahren kann, wie er will? Oder wollte er Ogino mit voller Absicht am Weiterfahren hindern, da dieser seinen Sohn im Taekwonklobbe hat durch die Gürtelprüfung fallen lassen? Oder war´s ein Süchtiger, der seinen Dealer verpasst hat? Fragen über Fragen, die wohl Demonia alle zu klären hat, bevor sie zum Schuldspruch kommt. Auf jeden Fall sollte Trullerbaby ihren Kollegen mal etwas blasen und zwar die Meinung. </FONT f></FONT c> <FONT COLOR="Deepskyblue"><center>Das Reh springt hoch, dass Reh springt weit. Warum auch nicht, es hat ja Zeit!</center> </FONT c> |
1. September 2001, 00:34 | #4 |
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Wow Ogino
Da können wir doch alle froh sein,daß Dich nicht noch ein Hund gebissen hat <IMG SRC="http://www.skats-board.de/skat/smilies/cwm1.gif" border=0> Oder warst Du gerade nicht joggen ?? In meinem nächsten Leben werd ich auch Geschichtenerzähler<IMG SRC="http://www.skats-board.de/skat/smilies/cwm32.gif" border=0> HMR <IMG SRC="http://www.skats-board.de/skat/smilies/cwm36.gif" border=0> |
2. September 2001, 07:15 | #5 |
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Herr hallmackenreuther kommt sehr selten.Wenn aber, dann kommt er gewaltig.
Recht so lieber Hallma, immer kritisch bleiben. Aber warum bis zum nächsten Leben warten ? Das Talent schlummert schon jetzt in Dir. Die Angst hat mich ergriffen, wenn ich poste: Wird es mir der Hallma glauben...? Denn darauf kommt es mir letztlich doch nur an, Dich zu überzeugen. Schönes Wochenende noch. <center><IMG SRC="http://buerger.metropolis.de/ogino/taek.gif" border=0></center> <font color="#ffffff" size="1">[Dieser Beitrag wurde von Ogino am 02. September 2001 editiert.]</font> |
2. September 2001, 09:05 | #6 |
Ungültige E-Mail Angabe
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Du mußt nicht damit rechnen, dass einer verkehrt aus einer Einbahnstraße kommt. Aber du solltest dir auf jeden Fall einen Rechtsanwalt nehmen. Da geht's ja um ne Menge Geld. Das ist eine zivilrechtliche Sache.
cu Payne |
3. September 2001, 19:36 | #7 | |
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Zitat:
die schadensregulierung wird zivilrechtlich vorgenommen! was sagte der anwalt, bei dem du heute warst? cu level |
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4. September 2001, 10:51 | #8 |
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Nachdem ich heute bei einem Anwalt war, der sich ausschließlich mit Verkehrsrecht beschäftigt, habe ich dort die Auskunft bekommen, daß ich mir alles machen soll, nur keine Gedanken.
Die Sorgpfaltpflicht beim Rückwärtsfahren ist höherwertiger zu beachten, als eine Vorfahrtsregel. Die Entscheidung der beiden aufnehmenden Polizeibeamten war falsch. Ich habe gut daran getan, das mir angebotene Verwarnungsgeld nicht zu bezahlen. Auf die Anzeige wird der Anwalt reagieren. Und die Schadensregulierung wird einwandfrei von der Versicherung des Unfallgegners übernommen werden müssen. Zumal er mir ins Auto gefahren ist, nicht ich ihm. Und reichlich Vergleichsfälle hatte der Anwalt auch in seiner Datenbank. Ich sehe also der Sache von nun an gelassen entgegen. Trotzdem danke für Eure Meinungen und Tips. Speziell für Hallmackenreuther: Sorry, aber diese "Geschichte" mußte ich noch loswerden <center><IMG SRC="http://buerger.metropolis.de/ogino/taek.gif" border=0></center> <font color="#ffffff" size="1">[Dieser Beitrag wurde von Ogino am 04. September 2001 editiert.]</font> |