7. June 2008, 20:26 | #1 |
Ungültige E-Mail Angabe
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Wer muß ins Gefängnis?
... man möchte ja wissen, was einen erwartet, falls man mal straffällig werden sollte. Dazu zwei exemplarische Beispiele.
Hier geht es um brutale Gewalttäter, die den Tod ihrer schwerverletzten Opfer in Kauf genommen haben: Bewährungsstrafen für "die Erbarmungslosen" Und hier geht es um Hartz-IV-Empfänger und andere mittellose Menschen, die ihre Geldstrafe nicht zahlen können: Strafvollzug: Geld oder Knast Gruß Ben |
7. June 2008, 21:56 | #2 |
Junge mit Mundharmonika
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Es gab einen ähnlichen Fall in Köln, in dem ein jugendlicher Straftäter einen Familienvater ins Koma geschlagen hatte. Ebenso gab es einen Fall in Halberstadt, wo Theaterschauspieler von rechtsextremen Jugendlichen brutal verprügelt wurden. Es gibt reichlich ähnliche Fälle, täglich und allerorts. Im Jugendstrafrecht tun sich Richter immer schwer und verhängen statt Knast lieber ein Anti-Aggressions-Training und verweisen auf eine positive Sozialprognose. Es sei denn, es ist eine Mahnwache vorausgegangen und tausende Kerzchen wurden entzündet, das beeinflußt schonmal das Urteil.
Ich mag konservativ erscheinen, aber wer billigend den Tod oder schwerste Verletzungen Anderer in Kauf nimmt (Eventualvorsatz), gehört in den Bau weggeschlossen, ohne Wenn und Aber. Da interessiert mich kein Gutachten eines Psychologen, wenn es darum geht, die Gesellschaft vor der latenten Gefahr zu schützen, die jederzeit von solchen Subjekten ausgeht. |
8. June 2008, 06:10 | #3 | |
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Zitat:
Die Verhälnismässigkeit der Rechtssprechung stimmt in unserem Land schon lange nicht mehr. Wenn Verkehrssünder, die ihre Knöllchen nicht bezahlt haben, morgend von der Polizei abgeholt werden, um ihre 2 Tage Ersatzhaft abzusitzen, im selben Haus aber ein mehrfach wegen KV vorbestrafter Intensivtäter wohnt, der gerade seine 2 Jahre Bewährung 'geniesst', dann geht mein Rechtsempfinden den Bach runter. Wen man sich vorstellt, dass ein 20jähriger zur Bundeswehr geht, vielleicht in einem Krisengebiet eingesetzt wird um notfalls auch 'staatlich sanktioniert zu töten', aber bei einem Vergehen im privaten Bereich noch nach Jugendstrafrecht verurteilt wird, dann ist der Wahnsinn komplett. Kürzlich kam ein Bewährungshelfer mit seinem Schützling zu mir in die Kampfsportschule. Der 18 jährige Knabe hatte ein reichliches Register an Vorstrafen, ausnahmslos wegen Körperverletzungen von 'schwer' bis 'gefährlich'. Nun wollte doch dieser Bewährungshelfer tatsächlich, dass ich seinem Knaben im Taekwondo ausbilde, damit er seine Aggressionen zu beherrschen lernt. Ja hallo ? Soll ich aus einem potentiellen Schläger noch einen perfekten Totschläger machen ? Als ich mit dem Hinweis ablehnte, dass das wohl 12 Jahre zu spät kommt, wurde dieser Knabe auch noch pampig und aggressiv und es hätte nicht viel gefehlt, dann hätte er sich von mir eine gefangen. Tatsache ist, dass in unserem Rechtssystem Angriffe auf den Körper und die Gesundheit weit weniger zählen, als Eigentumsdelikte. |
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8. June 2008, 13:17 | #4 |
Ungültige E-Mail Angabe
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Ist doch alles o.k. und passt genau in unser System. Warum also sollten sich Richter nicht dem wirtschaftlichen Wahnsinn anschließen?
Da kann ein arbeitsloser Kaufmann also die 3.150€ Geldstrafe nicht zahlen. Kann passieren. Nunmehr schickt man ihn deshalb für 90 Tage in den Knast, was den Steuerzahler rund 90€/Tag kostet. Kurz gesagt: um 3.150€ zu bekommen (bzw. nicht) werden 8.100€ ausgegeben. Perfekt und unter Schwachmaten auch nicht zu beanstanden. |