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18. March 2001, 07:47   #1
Wire
 
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Pappe erst mit 21

Bei uns sind in letzter Zeit, durch Jungeleute wieder zwei Menschen im Verkehr gestorben! Es handelte sich um ein Kleinkind (Fahrer 18 Jahre, zu schnell) und ein 18 Jähriges Mädchen (Fahrer 18, zu schnell und Betrunken)


Dadurch kommt das Thema wieder hoch den Führerschein nicht schon mit 18 Jahren auszustellen, sondern erst später bzw. das ganze anders anzufangen.
Hier tauchte das Nachtfahrverbot als Vorschlag auf!


Wie seht Ihr das?
Besteht wirklich Bedarf an einer Umgestaltung der Fahrerlaubnis?


Ciao Wire
 
18. March 2001, 09:57   #2
Compino
 
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Das Problem liegt nicht am Alter!!

Es ist die Selbstüberschätzung des Fahranfängers!! Unabhängig davon, ob es ein 18 oder 21 Jähriger ist!

Eher das Gegenteil sollte eingeführt werden...Führerschein mit 16, aber mit einer ECHTEN Fahrausbildung!
Das heist auf Übungsgeländen die Grenzen kennenlernen und nicht nur im Schneckentempo durch die Stadt gondeln!!

Je früher der "richtige" Umgang mit einem Auto erlernt wird, desto besser!!

Und zum Thema Nachtfahrverbot....glaubst du das sich da einer dran hält?
Das gibt höchstens Probleme mit Jugendlichen, die dann noch schnell vor der Sperrstunde wieder heimrasen...oder vor der Polizei flüchten...= Neue Gefahr!

Denke mal, das die Ausbildung wesentlich besser werden muss.....Wenn ich so sehe, was da auf die Menschheit so alles losgelassen wird.. Das würde aber einen Roman geben, dieses zu beschreiben

Grüsse
Compino


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18. March 2001, 21:20   #3
Wire
 
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Beiträge: 1.017

Das mit dem Nachtfahrverbot kam nicht von mir (Politiker).

Ciao Wire
 
18. March 2001, 22:43   #4
Loddarnewyork
 
Registriert seit: January 2001
Beiträge: 2.676

<FONT face="Comic Sans MS"><FONT COLOR="Gold">Ich gehe da mit Compino voll konform.

Ich will jetzt nicht mit dem Spruch kommen, "ich war auch mal jung", aber Tatsache ist, daß junge, speziell männliche Autofahrer, auf Grund der "schlechten" Ausbildung die Grenzen von sich und ihrem Auto nicht kennen und sich oft selbst überschätzen.
Hierbei soll sich sicherlich nicht jeder männliche junge Autofahrer angesprochen fühlen, denn man sollte nicht alle über "einen Kamm" scheren.
Die Unfallzahlen mit Verletzten und mit tödlichem Ausgang sprechen da leider eine deutliche Sprache.

Nachtfahrverbot für diese Generation ist Käse.
Die müsste man dann auch für alte Menschen aussprechen, denn durch die Veränderung der Sehkraft haben die Älteren nachts auch Probleme.
Da sie das aber selbst erkennen, meiden sie, wenn möglich Nachtfahrten.

So, muß mich jetzt ins Bett tasten. Es ist dunkel draußen. </FONT f></FONT c>

<FONT COLOR="Deepskyblue"><center>Wenn immer der Klügere nachgibt, haben wir bald die Herrschaft der Dummen.




</center>
</FONT c>
 
19. March 2001, 07:54   #5
Trullertante
Ungültige E-Mail Angabe
 
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Beiträge: 304

Gerade im Land Brandenburg hatte ich richtig Bammel, als Polizistin am Samstag zur Nachtschicht zu gehen.
Es verging kaum eine Nacht, in der sich Jugendliche nicht ins Unglück gefahren haben.
Vor Ort immer das selbe Bild:
Alkohol, Selbstüberschätzung, Leichtsinn.
Ich will hier nicht beschreiben, was ich alles gesehen habe. Es gehört zu den Schattenseiten meines Berufs.

Die Erteilung einer Fahrerlaubnis ab 21 Jahren halte ich für ungerechtfertigt. Aber eine Geschwindigkeitsbegrenzung, ähnlich wie bei den Motorrädern.
Und: Aufklärung, Aufklärung...

Ich habe mal mit einer Radikalkur gearbeitet und jugendlichen Rasern und Verkehrsrowdys Bildmaterial von Verunglückten vorgelegt, nachdem sie absolut uneinsichtig waren.
Bei sehr vielen hat es geholfen, die zeigten völlig geschockt Einsichtigkeit.
Allerdings brachte mir das auch einige Dienstaufsichtsbeschwerden ein, wegen angeblicher Körperverletzung - Durch die Eltern einiger Jugendlicher.

Heute führt man das in Discos durch, mit der Absegenung von "ganz oben". Da darf man.
 
20. March 2001, 00:53   #6
Happy
 
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Beiträge: 372

Zitat:
[i][u]Original erstellt von Loddarnewyork:
auf Grund der "schlechten" Ausbildung

Recht hast Du loddar! Die Ausbildung ist definitiv schlecht!!! Es fehlen so viele Sachen (z.B.: Schleuderkurs, Vollbremsung auf trockener und nasser Fahrbahn), die ein Fahranfänger wissen sollte. Leider gibt es dafür noch nicht die gesetze, aber sie sollten dazu gehören! Man sollte auch die Probezeit verlängern, und die Promillegrenze auf 0,0 setzen! Wenn man Alkohol zu sich genommen hat, dann gehört man nicht mehr ans Steuer, und wenn ein Unfall dadurch passiert, dann sollte die Anklage auf "Mord" pledieren!

P.s.: Ich habe schonmal meinen Lappen abgeben müssen, und ich habe daraus gelernt, aber nicht wegen Alkohol, sondern leider zu schnell!

<FONT face="Comic Sans MS"><FONT COLOR="Gold">
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E-Mail: Cybersvenjo@web.de
ICQ: Cybersvenjo´s ICQ </FONT f></FONT c>

<font color="#ffffff" size="1">[Dieser Beitrag wurde von cybersvenjo am 20. März 2001 editiert.]</font>
 
20. March 2001, 16:46   #7
Compino
 
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Beiträge: 599

Zitat:
<u>Original erstellt von cybersvenjo:
</u>
Man sollte auch die Probezeit verlängern, und die Promillegrenze auf 0,0 setzen! Wenn man Alkohol zu sich genommen hat, dann gehört man nicht mehr ans Steuer, und wenn ein Unfall dadurch passiert, dann sollte die Anklage auf "Mord" plädieren!
Volle Zustimmung!!!!

So gerne ich auch mal einen Trinke...NIEMALS wenn ich noch Fahren muss!!!

Habe ich noch nie gemacht, noch nicht mal ein Bier! Zu Essen nur mal ein Alkfreies Bier oder Cola..sonst nix.

Zur Ausbildung...die ist unter aller Kanone!!
JEDER Fahrschüler sollte die Grenzen der Physik bei der Ausbildung kennenlernen!!
Nur was eben nicht Gesetz ist, wird gerne vernachlässigt
Auch die Theorie ist so ein Thema..da werden Wochenlang diese Prüfungsbögen "auswendig gelernt" und das meiste nach der Prüfung wieder vergessen...man sieht es Tagtäglich vor und hinter sich...das kalte Grausen!!

Fazit: Bessere Ausbildung tut not..und ein besseres Bewusstsein für den Alkgenuss..NIEMALS vor/während einer Fahrt!

Grüsse
Compino



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20. March 2001, 20:39   #8
herzdame
 
Registriert seit: January 2001
Beiträge: 45

Ich habe nun - rechne 12 Jahre meinen Führerschein. Meine Führerscheinausbildung bestand aus ein wenig Fahrpraxis und Theorie.
Weder gab es praktische Erfahrung zu Vollbremsung, schleuderkurs etc. Ich denke da sollte man ansetzen und nicht mit Anhebung des Alters.
Probezeit für Fahranfänger finde ich allerdings 100%, meiner war auch 2 Jahre auf Probe. Was aber noch eine Idee wäre ist eine erneute praktische Fahrüberprüfung nach den 2 Jahren.

Herzi <IMG SRC="http://www.skat-board.de/skat/smilies/cwm38.gif" border=0>

Phantasie ist wichtiger als Wissen, denn Wissen ist begrenzt. (Albert Einstein)
 
20. March 2001, 21:12   #9
hallmackenreuther
 
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Beiträge: 262

<FONT face="Comic Sans MS"><FONT COLOR="orange">
Vieleicht könnte man ein System einführen,was ähnlich wie bei den Motorrädern gilt.
Ich meine,daß Fahranfänger zB. erstmal auf Autos zurückgreifen sollten,die in der PS Leistung nicht so hoch sind.
Bei den Motorradfahranfängern klappt dieses System doch auch ganz gut.
Desweiteren sollte man eine 2. Prüfung einführen,Herzi hat es schon angesprochen.
Ich bin allerdings auch dafür,daß zu alte Leute regelmäßig geprüft werden.
Was meint ihr?

Hallma<IMG SRC="http://www.skat-board.de/skat/smilies/cwm26.gif" border=0> </FONT f></FONT c>

<center><FONT COLOR="gold">Nachts ist es kälter als draußen</FONT c></center>
 
21. March 2001, 05:27   #10
Wire
 
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Ihr Redet von alten Leuten!
Ab wann ist man den alt?


Ich kenne welche mitte 40, da finde ich schon das die stark abgebaut haben. Wiederum sind mir auch Leute bekannt die mit über 60 Jahren noch Topfit sind.

Ciao Wire
 
21. March 2001, 11:02   #11
Happy
 
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Informationen zum Verkehrszentralregister (VZR)
(gültig ab 01.01.1999)

Diese Informationen haben wir in dieser Form nicht selbst zusammengestellt. Wir fanden Sie in einem offiziellen Merkblatt. Da hier sehr viele der an uns gestellten Fragen kompakt beantwortet werden, haben wir das Merkblatt weitgehend übernommen, allerdings geringfügig nachbearbeitet.

Gesetzliche Grundlage: - Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV);
Fundstellen: StVG: Bundesgesetzblatt I 1998 Nr. 24 S. 747 ff.
FeV: Bundesgesetzblatt I 1998 Nr. 55 S. 2214 f.
(in der jeweils gültigen Fassung)
Registerinhalt: Der Inhalt und der Umfang der im VRZ zu erfassenden rechtskräftigen Entscheidungen ergibt sich aus § 28 StVG i.V.m. § 59 FeV. Dieses sind u.a. rechtskräftige Entscheidungen der Strafgerichte, soweit sie wegen einer im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr begangenen rechtswidrigen Tat stehen, rechtskräftige Entscheidung wegen einer Ordnungswidrigkeit, wenn ein Fahrverbot oder eine Geldbuße mit mindestens DM 80,00 festgesetzt wurde, verwaltungsbehördliche Entscheidungen über Maßnahmen zur Fahrerlaubnis (z.B. Versagung, Entziehung) sowie Teilnahmebescheinigungen über die Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Punktwertung: Die im VZR erfaßten Straftaten eines Fahrerlaubnisinhabers werden je nach Art und Schwere mit 5 bis 7 Punkten, die Ordnungswidrigkeiten werden mit 1 bis 4 Punkten bewertet.
Maßnahmen: Für die nach dem Punktsystem zutreffenden Maßnahmen sind ausschließlich die Fahrerlaubnisbehörden der Länder zuständig. Das Punktsystem sieht folgende abgestufte Maßnahmen (§ 4 Abs. 3 StVG) vor:
8 bis 13 Punkte Verwarnung auf Hinweis auf freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar
14 bis 17 Punkte Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar, falls keine Teilnahme an einem Aufbauseminar innerhalb der letzten fünf Jahre erfolgte.
14 bis 17 Punkte
und bereits Aufbauseminar Erneute schriftliche Verwarnung mit Hinweis auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung.
18 und mehr Punkte Entziehung der Fahrerlaubnis
Punkteabzug: Ein Punkteabzug (§ 4 Abs. 4 StVG) ist nur einmal innerhalb von fünf Jahren möglich und es kann kein Punkteabzug auf Vorrat (Pluspunkte) angelegt werden:
Abzug bis zu 4 Punkten freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar und Punktestand bis 8 Punkte
Abzug von 2 Punkten freiwillige Teilnahme an einem Aufbauseminar und Punktestand von 9 bis 13 Punkte
keinen Abzug Bei einer angeordneten Teilnahme
Abzug von 2 Punkten freiwillige Teilnahme an einer verkehrspsychologischen Beratung und nicht mehr als 18 Punkte
Auskunft
über den Punktstand Jeder kann unentgeltlich über die zu seiner Person erfaßten Entscheidung(en) und über die Punkte schriftlich Auskunft erhalten. Ein entsprechender Antrag ist mit Angabe der vollständigen Personendaten (Geburtsdatum, Geburtsname, Familienname, Vorname(n), Geburtsort) und Anschrift sowie mit einem Identitätsnachweis an das Kraftfahrt-Bundesamt -Verkehrszentralregister-, 24932 Flensburg, zu richten.
Als Identitätsnachweis werden anerkennt: Die amtliche Beglaubigung der Unterschrift
Der Personalausweis, der Paß oder der behördliche Dienstausweis oder deren beglaubigte Ablichtung
oder
Die Geburtsurkunde

Für die Auskunft an einem beauftragten Rechtsanwalt ist die Vorlage einer entsprechenden Vollmachtserklärung oder einer beglaubigten Ausfertigung hiervon erforderlich.
Löschung / Mit der Tilgung der Eintragung (§ 29 StVG) aus dem VZR werden auch die Punkte gelöscht.
Tilgung der Punkte: Die Eintragungen werden grundsätzlich nach Ablauf der in § 29 StVG genannten Fristen getilgt.
Beginn der Frist. Die Frist beginnt bei strafgerichtlichen Verurteilungen mit dem Tag des ersten Urteils. Bei gerichtlichen und verwaltungsbehördlichen Bußgeldentscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten beginnt die Frist mit dem Tag der Rechtskraft. Bei Verwaltungsentscheidungen ist die Unanfechtbarkeit der beschwerenden Entscheidung maßgebend. Bei Aufbauseminaren und verkehrspsychologischen Beratungen beginnt die Frist mit dem Tag der Ausstellung der Bescheinigung und bei Verzichten auf die Fahrerlaubnis mit dem Tag des Zugangs der Verzichtserklärung bei der zuständigen Behörde.
Überliegefrist: Die Eintragungen werden nach Eintritt der Tilgungsreife zuzüglich einer Überliegefrist von drei Monaten vernichtet, sofern keine Tilgungshemmung durch andere Entscheidungen besteht. Die Tilgung (Löschung) erfolgt ohne gesonderten Antrag von Amts wegen. Tilgungsmitteilungen unterbleiben. Getilgte Eintragungen werden vollständig vernichtet, so daß zu einem späteren Zeitpunkt hierüber keine Auskünfte mehr gegeben werden können.
Fristen: 2 Jahre Bei Entscheidungen wegen einer Ordnungswidrigkeit
5 Jahre Bei Entscheidungen wegen Straftaten mit Ausnahme von Entscheidungen nach §§ 315c Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe a, 316 und 323a des Strafgesetzbuches (StGB) und Entscheidungen in denen die Entziehung der Fahrerlaubnis nach §§ 69 und 69b StGB oder eine Sperre nach § 69a Abs. 1 Satz 3 des StGB angeordnet worden ist,
Bei von der Fahrerlaubnisbehörde verhängten Verboten oder Beschränkungen, ein fahrerlaubnisfreies Fahrzeug zu führen,
Bei der Teilnahme an einem Aufbauseminar oder einer verkehrspsychologischen Beratung,

10 Jahre In allen übrigen Fällen (z.B. Ausnahmen von 5-Jahres-Frist, Verzichte auf die Fahrerlaubnis, Versagungen der Fahrerlaubnis.
Tilgungshemmung: Sind mehrere Entscheidungen nach § 28 Abs. 3 Nr. 1-9 StVG im VZR erfaßt, so erfolgt die Tilgung erst, wenn für alle Eintragungen die Voraussetzungen für die Tilgung vorliegt. Alle Eintragungen von Entscheidungen wegen Ordnungswidrigkeiten hindern die Tilgung von Entscheidungen wegen anderen Ordnungswidrigkeiten. Abweichend hiervon werden Eintragungen über Verkehrsordnungswidrigkeiten spätestens fünf Jahre nach Rechtskraft der Entscheidung getilgt.
Dies gilt nicht für Entscheidungen nach § 24a StVG.

Hinweise zur
beigefügten Anlage: Z1 Ist die Fahrerlaubnis entzogen worden, bleiben alle vor der Entziehung der Fahrerlaubnis begangenen Zuwiderhandlungen bei der Punktewertung unberücksichtigt (jede Entziehung der Fahrerlaubnis stellt den Punktestand daher auf Null).
Z2 Sind durch eine Handlung mehrere Zuwiderhandlungen begangen worden (Tateinheit), so wird nur die Zuwiderhandlung mit der höchsten Punktzahl berücksichtigt.
Z3 Sind durch mehrere Handlungen mehrere Zuwiderhandlungen begangen worden (Tatmehrheit), so werden die Punkte für jede Zuwiderhandlung addiert.
Z4 Entscheidung wird nicht mit Punkten bewertet.
Z5 Das Punktsystem betrifft ausschließlich Fahrerlaubnisinhaber. Daher bleiben alle Zuwiderhandlungen, die vor der Erst- oder Neuerteilung begangen wurden bei der Punktwertung unberücksichtigt.


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21. March 2001, 11:06   #12
Happy
 
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Beiträge: 372

Hier noch die Links des Kraftfahrt - Bundesamt Flensburg, und des aktuellen Bussgeldkataloges!

Bussgeldkatalog

KBA-Flensburg

So long


Cyber

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<font color="#ffffff" size="1">[Dieser Beitrag wurde von cybersvenjo am 21. März 2001 editiert.]</font>
 
24. March 2001, 00:52   #13
Tieger
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Registriert seit: February 2001
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<FONT COLOR="Yellow">Ich bin dafür das der fürreschein erst ab 21 gip bei denn heutigen jugen ! Und es solte nicht 2 oder 3 Jahre auf probe sondern 5 jahre solten es seihen!! es pasiren immer mehr unfälle mit denn 18-21 Jährigen .Und sie dürften nur autos bis 60 PS haben denn auch mit den kann man sich und anderre töten! Auliche verenderungen am farzeug dürften auch nicht vorgenommen werden ! Auch bei leichterren verkers delikten wie Z.B überhöte geschwindigkeit Müsten dennen der Lappen für 3 oder mehr Monate weg genommen werden!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!</FONT c>



Gruß Markus
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25. March 2001, 20:52   #14
Beeker
 
Benutzerbild von Beeker
 
Registriert seit: January 2001
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*lol* Das ist ja wieder eine sehr objektive Meinung von Tieger. Alles verbieten, Problem gelöst! So ein Quatsch! Dann könnten wir ja auch alle HIV-positiven töten um diese Krankheit loszuwerden. Ne Ne So krass sollte man das nicht machen. Es wird immer wieder ein paar Spinner geben die aus der Reihe tanzen, (damit sind jetzt die unvernünftigen Autofahrer gemeint) egal welchen Alters.
Es kommt immer darauf an wie sich der jeweilige Fahrer selbst einschätzen kann. Wer sich richtig einschätzen kann,dem passiert auch so schnell nichts.
Zur Information. Ich bin 20 Jahre alt und habe vor 2 Jahren den Führerschein gemacht. Ich fahre seit Anfang an einen Audi A3 (150 PS) unfallfrei!

<center> <FONT COLOR="silver">Manche Leute kaufen von dem Geld, das sie nicht haben, Sachen, die sie
nicht brauchen, um Leuten zu imponieren, die sie nicht mögen.
</FONT c></center>
 
25. March 2001, 21:13   #15
Tieger
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Zitat:
<u>Original erstellt von Beeker:
</u>*lol* Das ist ja wieder eine sehr objektive Meinung von Tieger. Alles verbieten, Problem gelöst! So ein Quatsch! Dann könnten wir ja auch alle HIV-positiven töten um diese Krankheit loszuwerden. Ne Ne So krass sollte man das nicht machen. Es wird immer wieder ein paar Spinner geben die aus der Reihe tanzen, (damit sind jetzt die unvernünftigen Autofahrer gemeint) egal welchen Alters.
Es kommt immer darauf an wie sich der jeweilige Fahrer selbst einschätzen kann. Wer sich richtig einschätzen kann,dem passiert auch so schnell nichts.
Zur Information. Ich bin 20 Jahre alt und habe vor 2 Jahren den Führerschein gemacht. Ich fahre seit Anfang an einen Audi A3 (150 PS) unfallfrei!

<center> <FONT COLOR="silver">Manche Leute kaufen von dem Geld, das sie nicht haben, Sachen, die sie
nicht brauchen, um Leuten zu imponieren, die sie nicht mögen.
</FONT c></center>
<FONT COLOR="Yellow">Alles schön und gut!! :-) auf eine weise hast du rescht!!!!!!!! ich bin dafon ausgegange wie ich und alle meine bekanten ware heut bin ich 28 und vernünftige als damas .Wie ich bemerkt habe das fast alle erst mal wissen wollen wo ihre grenzen sind egal ob sie schnell frhren oder es mit alkohol probiren. Und dabei sich leich überschetzen.Wie ich am eigen leib gemerkt habe . mein freund und bekante haben fast alle die selbe erfarung gemacht. deswegen bin ich heut diser meinung. Dies solte keiner pesönlich nemen !! Es ist eben die erfarung die ich gemacht habe. </FONT c>

Gruß Markus
<IMG SRC="http://www.gimmicks1.purespace.de/A_Gifs/smilies/smilie12.gif" border=0>
<IMG SRC="http://www.gimmicks1.purespace.de/A_Gifs/Spiele/spiel11.gif" border=0>
 
29. April 2001, 22:29   #16
MrRossi
 
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Ort: D-21037 HH
Beiträge: 8

<FONT face="Comic Sans MS">Text</FONT f><FONT COLOR="Green">Text</FONT c>wenn ich mich da auch mal einmischen darf, also wie oben angeführt die fahrerlaubnis schon mit 16 zu erteilen halte ich für töricht, oder habt ihr euch mit 16 schon so reif gefühlt ein auto sicher durch die stadt zu chauffieren? auf dem land mag das vielleicht noch gehen, aber z.B. in hamburg möchte ich in der rushhour keinem 16 jährigen fahranfänger begegnen. ich halte 18 für das richtige alter. allerdings denke ich auch, das man den fahranfängern für die ersten sagen wir zwei jahre eine leistungsbeschränkung aufgibt, ich halte hier 50 PS für völlig ausreichend.
und um auch noch auf die promillegrenze zu kommen, hier denke ich, daß die 0,0 promillegrenze das einzig richtige ist. entweder ich gehe aus um einen zu trinken, oder nicht. aber wer bitteschön ist so abhängig, rechnen zu müssen, na zwei bier geht wohl noch? dann trinkt man eben garkein bier!
PROST

Denkt dran: Alles wird gut!
 
Antwort

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