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2. June 2002, 20:06   #1
ayla
 
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Registriert seit: January 2002
Beiträge: 2.481
Namensänderung des Kindes

Neuer Name nach Scheidung
Nach einer Scheidung darf der Name des Kindes nur geändert werden, wenn dies für sein Wohl notwendig ist.
Eine dem Kindeswohl lediglich "förderliche" Namensänderung reicht nach einem Beschluss des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken nicht aus. Vielmehr muss das Familiengericht die Erforderlichkeit des neuen Namens positiv feststellen.

Das Gericht hob eine Entscheidung des Amtsgerichts Landau/Pfalz auf. Nach Auffassung der Richter muss das Gericht sehr sorgfältig ermitteln, wie das Verhältnis der Kinder zum jeweiligen Stiefelternteil, aber auch zum leiblichen Elternteil, ist. Dabei könnte auch eine persönliche Anhörung aller Betroffenen erforderlich sein.





Wie würdet Ihr reagieren?

Würdet Ihr einer gewünschten Namensänderung der Kinder zustimmen, diese vielleicht sogar befürworten, in Betracht ziehen oder generell ablehnen?
 
2. June 2002, 23:37   #2
quentin
 
Registriert seit: April 2002
Beiträge: 1.693
sagen wir mal so, die, die dies zum Wohl des Kindes ernsthaft überlegen, geben meiner Ansicht nach keinen Grund für eine Namensänderung. Derjenige, der Gründe dafür abgeben würde, überlegt nicht.

mfg
 
12. June 2002, 09:03   #3
Marie
 
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Beiträge: 5.712
Meine Kids würden nach der Scheidung gerne meinen Mädchennamen annehmen, aber ob dies machbar ist, bezweifle ich noch.

Ich werd es auf jeden Fall tun.
 
12. June 2002, 10:14   #4
ayla
 
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Beiträge: 2.481
Machbar ist es Hexe.

Bei Dir vollkommen Problemlos. Bei mir war es ein Gang zur Gemeindeverwaltung, Antrag ausfüllen, 25 DM bezahlen und nach einer Woche war die amtliche Bestätigung da.

Meine Kinder haben nach meiner Scheidung ebenfalls meinen Mädchennamen bekommen.

Bei den Kindern war der Weg allerdings etwas länger. Nun waren meine Kinder damals allerdings auch noch recht klein.

Wie es bei Kindern ist in dem Alter, in dem Deine sind weiß ich allerdings nicht. Ich denke aber dass es bei ihnen einfacher ist, da sie selber vieles schon entscheiden können.
 
12. June 2002, 10:41   #5
Marie
 
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Hm, kommt nur das Problem dazu, das sie ja bei ihrem Vater leben.
Und der gibt mit Sicherheit für die Minderjährigen nicht seine Zustimmung.
 
12. June 2002, 11:06   #6
ayla
 
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Beiträge: 2.481
Vielleicht kannst Du ja einiges an Informationen, über die Möglichkeiten einer Namensänderung und die Vorraussetzungen dafür, im Internet erfahren.



LINK

Ansonsten wäre es ja vielleicht für Dich auch möglich direkt beim Jugendamt mal nachzufragen.
 
12. June 2002, 12:22   #7
Marie
 
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Joh danke dir, hat sehr geholfen.
 
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