26. February 2003, 17:56 | #1 |
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Schönbohm will Folter erlauben
Also das wichtigste vorab: In Deutschland ist Folter vom Gesetz her erlaubt! Auch wenn das kaum einer weiß und es nie angewendet wird, aber der Gesetzgeber sieht Regelungen von Gewaltanwendung im Notfall vor. Dieser Notfall müßte dann aber z.B. lauten: Mann hat Bombe versteckt, Polizei weiß das, Bombe geht in drei Stunden hoch, könnte 1.000 Menschen töten und Bombenleger ist in Polizeigewahrsam. In Fällen wie diesen darf Gewalt angewendet werden, um den Bombenleger zur Auskunft zu zwingen. Ist sozusagen ein Hintertürchen.
Schönbohm hat jetzt vorgeschlagen, Foltermethoden auch beim Verhör von Terroristen zu erlauben. Ich persönlich halte davon absolut gar nichts, schließlich sind auch Terroristen Menschen und haben ein Recht auf Menschenwürde, auch wenn sie versuchen, das Leben anderer Menschen zu vernichten. Und schließlich: wer sagt, ab wann man ein Terrorist ist und wann nicht? In den USA gilt mittlerweile jeder als Terrorist, der sich in seiner Meinung gegen die USA stellt. Gerade durch den Patriot Act reicht eine falsche Meinung aus, um gefangen genommen zu werden. Es müßte also eine Regelung getroffen werden, in welchem Fall genau ein Mensch ein Terrorist ist. Aber dies ist geradezu unmöglich. Woran will man es definieren? An Taten? An der Meinung? Alles ziemlich vage. Weiterhin, wer sagt, daß wir es bei den Terroristen lassen? Vielleicht weiten wir es ja noch auf normale Straftäter aus. Früher hat es doch auch so toll funktioniert, auf einmal gab es so viele Schuldige. |