Es gibt laut
www.sachsen.de ein bundesweites Programm, über das 5.000 Arbeitslose, die bei den Aufräumarbeiten helfen - und da ist wahrlich Hilfe nötig -, befristet bezahlt werden. Vermutlich ist das aber noch nicht in allen Arbeitsämtern bekannt, denn Behörden arbeiten manchmal laaaaannnngggsaaaamm.
Zitat:
Zitat von http://www.sachsen.de/cms/E4BA824B8E1C4B59A75703BEC6316483.htm
In Zusammenarbeit mit dem Landesarbeitsamt werden zusätzliche ABM- und SAM-Stellen zur Verfügung gestellt. Das Land Sachsen stellt 2 Millionen Euro als notwendige Sachmittel zur Verfügung. Das Bundesarbeitsministerium hat signalisiert, dass die Richtlinien des Bundesprogramms über 5.000 zusätzliche SAM für alle betroffenen Gebiete Deutschlands so gefasst werden, dass der Arbeitgeberanteil aus den für das Sonderprogramm bereitgestellten Sachkosten finanziert werden darf. Wie viele dieser 5.000 Stellen auf Sachsen entfallen, ist noch nicht bekannt. Für die 3.000 bis 3.500 ABM- bzw. SAM-Stellen für Sachsen, die noch im Haushalt des laufenden Jahres der sächsischen Arbeitsämter möglich sind, wird der Freistaat die Arbeitgeberanteile in Höhe von ca. 3 Mio. Euro aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) bereitstellen. Grundlage hierfür ist Artikel 87 des EG-Vertrages, nach dem Beihilfen zur Beseitigung von Schäden durch Naturkatastrophen möglich sind.
Weiterhin bietet das Wirtschaftsministerium den betroffenen Landkreisen und kreisfreien Städten die Finanzierung je eines Projektkoordinators für die Initiierung von Maßnahmen der öffentlich geförderten Beschäftigung zur Schadensbeseitigung an, zunächst befristet auf ein halbes Jahr. Dafür werden ebenfalls ESF-Mittel eingesetzt. Anträge für Projektkoordinatoren können interessierte Landkreise und kreisfreie Städte zunächst formlos bei den Regierungspräsidien stellen.
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Man kann allerdings nach Möglichkeit auch unentgeltlich helfen ;-).
MfG
tw_24