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12. October 2001, 07:19 | #1 |
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Hallo zusammen - bin nach längerer Abwesenheit wieder "im Lande" Meine Anfrage bezieht sich auf die "Düsseldorfer Tabelle" der Grundstock zu allen Unterhaltszahlungen. Ich habe mit meiner Ex-Frau dauernd Probleme in Bezug auf meine gezahlten Leistungen. Als mir die dauernden Unterstellungen zu blöd wurden - ging ich zum Jugendamt und wollte mich informieren.
Als Antwort kam: Da können wir Ihnen nicht helfen, weil Sie ein Mann sind - wir dürfen Ihnen nur raten sich einen Anwalt zu nehmen! ????? Wir helfen den Frauen - die nix bekommen - also wenn ich nicht mehr zahle, dann helfen sie mir schon (alles klar oder?) Ich soll einen Anwalt bezahlen weil ich den Unterhalt der meiner Tochter zusteht bezahlen will? Als ich das klären wollte erfuhr ich, dass ich mich halt entsprechend informieren muss! Das wollte ich ja eigentlich bei denen - nur kam nix raus. Im Internet hab ich auch nichts passendes gefunden. Wer von heuch hat da Erfahrungen bzw. Informationen? Aber trotz allem: Allen ein schönes Wochenende Bis demnächst |
12. October 2001, 13:15 | #3 |
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Danke für den Link.
Tja die 99er Tabelle war auch ein Treffer der Suchmaschinen. Aber die Tabelle wurde 2001 geändert - Die neuen Bedingungen (z.B. Keine 50% Ki-Ge-Anrechnung u.ä.) sind mir auch bekannt. Mich wundert nur, dass ich bisher keine Möglichkeit bekam meine "neuen Verpflichutngen" schriftlich zu bekommen. Wie stellen die sich das vor? Ich bin einer der wenigen die wirklich zum Kind stehen und ohne Aufstand zahlen - daür kriegst einen Tritt hinterher. Vielleicht kommt die geänderte Version nach € - Anpassung. Mit sowas m uß man ja auch rechnen. So long Ciao |
12. October 2001, 14:58 | #4 |
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Ist wirklich seltsam und verwunderlich,habe so Storys in letzter Zeit öfter gehört..
Da gibt es endlich Männer, die sich für ihr Kind interessieren und sich darum kümmern wollen und da werden denen Steine in den Weg gelegt,wo immer es geht ![]() |
12. October 2001, 15:25 | #5 |
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12. October 2001, 15:49 | #6 |
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NA also - ich wusste ja - eine(r) wirds hier "on board" schon wissen, wos was gibt. Naja - Töchterlein wirds nicht unbedingt einklagen - wenn dann die "nette Mami" die braucht das Geld ja. Sie wollte dem Jugendamt weismachen, dass sie wegen "Kleinem Kind" zuhause nicht arbeiten kann. Klein? die ist mit ihren - in 3 Wochen 11 Jahren, schon fast so "gross" wie ich -
Meine Grösse ?? 1,68m. ![]() OK, hier gehts natürlich ums Alter aber trotzdem. Hab inzwischen erfahren, dass es so läuft: wenn die "Alte" (Sorry will hier niemanden beleidigen - ist nicht meine Art) nicht arbeiten will -und die "Kleine" eigenes Geld verdient - muss sie an Ihre Mutter zahlen - wenn sie das aus verständlichen Gründen nicht will - und auch nichts tut - siehts böse für mich aus - Zahle dann doppelt und mehr. Und das war alles mal Liebe. |
12. October 2001, 16:10 | #7 |
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Moment,moment,bevor Du hier rumteufelst
![]() Ich krieg da hier grad nicht so ganz auf die Reihe, Deine Tochter wird 11 und Deine Frau kann deshalb nicht arbeiten gehen?? Vergiss es ist nicht! Bis 10 kann sie sich damit rausreden, aber danach kann sie zumindest Teilzeit gehen! Allerdings muss ich ehrlich sagen,ich hab ja schon viel gehört, aber so manches kann ich echt nicht nachvollziehen.. Also ich bin ja auch geschieden,Aber mein Ex ist Einer meiner besten Freunde.. Und selbst wenn dem nicht so wäre,ich hätte keinen Bock mich den Rest meines Lebens unterhalten zu lassen,echt nicht! |
13. October 2001, 06:14 | #8 |
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Klar könnte sie arbeiten - will aber nicht - abkassierern ist halt leichter. Ich kenne auch viel geschiedene - und bei vielen klappts - auch wegen den Kinder immer noch gut. Ich habe auch mit ehemaligen Partnerinnen immer noch Kontakt. Entweder telefonisch (600km entfernt) oder auch regelmässige Treffen (da nur 5km weg) sind kein Problem. Aber da gibts halt auch kein gemeinsames Kind. Aber das sagen alle: DIE ist einfach anders als andre Frauen. Ich glaube das ursprüngliche Thema ist nun erledigt - das gehört jetz woanders hin - aber nicht hierher.
Ciao und ein schönes Wochenende |