12. June 2002, 08:43 | #1 |
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Führerschein sicher gestellt.
[12.06.2002 - 07:53 Uhr]
Mettmann (ots) - Am Dienstagnachmittag des 11.06.2002, gegen 15.00 Uhr, wurde die Hildener Polizei zur Aufnahme eines Bagatellunfalles auf den Parkplatz eines Einkaufszentrums an der Lortzingstraße in Hilden gerufen. Dort hatte ein 90-jähriger Hildener beim Rangieren und Rückwärtsfahren mit seinem PKW Opel Rekord auf dem großen Firmenparkplatz ein Fahrrad beschädigt, welches von seinem Besitzer zuvor abgestellt und gegen einen Baum gelehnt worden war. So war beim Unfall kein Personen- und nur geringer Sachschaden in einer Gesamthöhe von ca. 200,- €uro entstanden. Bei der polizeilichen Unfallaufnahme stellte sich jedoch heraus, dass der 90-jährige und zu 100 Prozent schwerbehinderte Unfallverursacher, in Folge seiner körperlichen Beeinträchtigungen und Behinderungen, faktisch nicht mehr in der Lage ist, ein Fahrzeug sicher zu bedienen und zu führen. Aus diesem Grund wurde der Führerschein des Hildeners sichergestellt und, da dieser mit der Maßnahme nicht einverstanden war, schließlich gegen dessen ausdrücklichen Widerspruch beschlagnahmt. Insgesamt zeigte sich der 90-jährige Hildener uneinsichtig und wollte trotz der polizeilichen Maßnahme mit seinem Fahrzeug davonfahren. Dieses wurde verhindert und auch der Fahrzeugschlüssel des Opels beschlagnahmt. Als der Hildener daraufhin zur Überraschung der beiden eingesetzten Polizeibeamtinnen versuchte, das Fahrzeug mit einem mitgeführten Zweitschlüssel zu starten, wurde auch dieser Schlüssel beschlagnahmt. Angehörige des 90-jährigen Mannes wurden über die Vorfälle informiert und übernahmen die weitere Betreuung des Rentners. Sein PKW wurde von einem Ersatzfahrer zur Wohnanschrift des Hildeners gefahren, sämtliche Fahrzeugschlüssel und der Führerschein des 90- Jährigen verbleiben bis zu einer richterlichen Entscheidung bei der Polizei. Entsprechende Anzeigen und Berichte für die bevorstehenden Entscheidungen von Straßenverkehrsbehörde und Gericht, wurden vorgelegt. ots-Originaltext: Pressestelle Polizei Kreis Mettmann Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/story.htx?firmaid=43777 Was meint ihr, hat die Polizei richtig gehandelt? Und was mich interessieren würde, warum hat die Verwandtschaft nicht eingegriffen, die müssen doch Bescheid gewußt haben über den Zustand des "Opas"? |
12. June 2002, 08:53 | #2 |
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Klar darf Opi Autoscooter fahren, 2 x im Jahr, auf der Kirmes.
Wenn jemand, Alter egal, nicht in der Lage ist, ein Fahrzeug zu führen, dann gehört der Führerschein in Gewahrsam. Es fahren genug Leute mit zeitweiligen Ausfallerscheinungen rum, da braucht es nicht noch Totalausfälle. Die Verwandtschaft? Von denen ist bestimmt seit Jahren keiner mehr freiwillig mit Opa gefahren, also können sie das auch nicht beurteilen. |
12. June 2002, 08:59 | #3 |
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Aus eigener Erfahrung weiß ich, das es einige Omis und Opis gibt, die besser ohne Auto dran wären.
Da schleichen die vort dich hin, willste überholen, ziehen die nach links rüber vom Einparken mal ganz abgesehen. meiner Meinung nach hätte den Verwandten was auffallen müssen. Außer, die hat es einen feuchten Kehricht interessiert. Der Mann ist eine Gefahr für sich und andere. |
12. June 2002, 09:30 | #4 |
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Die Familie war froh, dass sie ihn nicht fahren musste, deswegen haben die auch nichts ' gemerkt '.
mfg |