25. August 2003, 18:59 | #1 |
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Führerschein
Ich hab vor den Führerschein fürs Auto demnächst zu machen !
Daher einige Fragen: a) kann ich dann auch ROller bis 50ccm fahren? b) Wie hoch sind die Versicherungskosten fürnen kleines Auto wie zb. Smart im Jahr? c) Wie ist das mit der Versicherung für nen Roller? d) Was kommen noch so für kosten bei nem Auto auf mich zu? |
25. August 2003, 19:18 | #2 |
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HALLO
Erst mal zu Deiner ersten Frage, ja du kannst weiter mit Mopeds bis 50ccm fahren. Zu den Versicherungskosten, kann ich nur soviel sagen , das es darauf ankommt ob der wagen irgendwo als Zweitwagen läuft , oder du ihn alleine anmeldest. Wenn du ihn auf Deinen Namen anmeldest, fährst du mit 280 % glaube ich . dann wird der unterhalt teurer, wobei ein Roller im Jahr ca 140Euro kostet. neben den Versicherungskosten,kommen noch die Jahressteuern, und das Tanken. |
26. August 2003, 00:51 | #3 |
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280 % das heisst in €? Ich kenne mich da nicht so besonders aus.
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26. August 2003, 09:33 | #4 |
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Beiträge: 34
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Die Höhe des Beitrages richtet sich nach Hersteller und Modell des Autos, dessen Leistungsstärke und der Region, in der das Auto zugelassen wird.
Hier kannst Du Dir das online ausrechnen lassen: http://krankenversicherung.versicher...usrechnen.html |
26. August 2003, 13:34 | #5 |
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Danke, guter Tipp!!
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1. September 2003, 10:46 | #6 |
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Noch ne kleine ergänzung zum Thema Kfz-Versicherungen:
Verträge von Führerscheinneulingen, genauso wie fahrern unter 23 jahren (bei einigen Versicherern auch unter 25) werden i. d. R. mit Zuschlägen belegt. Einige Versicherer bieten den Kindern Ihrer langjährigen Kunden günstigere Einstiegsschadenfreiheitsrabatte (125 % oder 100 % statt 240 %). Z. B. VHV Wer sich mit seinen Eltern gut versteht, kann auch über eine Zulassung des Fahrzeugs auf Papi oder Mami nachdenken. Fast alle Versicherer lassen hier mit sich über den Einstiegssatz reden. Onlineversicherer werden teilweise mit Sätzen von 35 %. Meistens gibts dabei aber Haken (keine Fahrer unter 25, Teil-Kasko-Selbstbeteiligungen mindest 300 Euro etc., keine alten Fahrzeuge) Sogenannte abweichende Halterschaften (Halter Kind, Versicherungsnehmer Elternteil) werden von den Versicherern nicht gern gesehen und zumindest mit Zuschlägen belegt. Wichtig kann auch der versicherungsbeginn sein. Stichtag für Neueinsteiger: 01.01. Sofern fahrzeuge z. B. am 15.01. erstmalig zugelassen werden, lohnt die Rückdatierung auf den 01.01., damit man im nächsten Jahr runtergestuft wird. Bei Einsteigern mit 125 % ist auch der 01.07. Stichtag. |