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8. June 2001, 21:37   #1
Wire
 
Benutzerbild von Wire
 
Registriert seit: January 2001
Beiträge: 1.017
§119 Elterliche Gewalt!

Ja Ihr hab richtig gelesen !

Bin grade dabei eine altes Gesetzes Buch von 1900, meines Großvater, durch zu schaun.


Folgendes steht dort:
Zitat:
1. Allgemeines.

Das eheliche Kind steht, so lange es minderjährid ist, unter elterliche Gewalt, 1626;b.i.(?) unter der die Sorge für die Person und das Vermögen des Kindes und das Recht seiner Vertretung umfassenden Schutzgewalt der Eltern, mit der die Nutznießung des Vermögens (!) des Kindes verbunden ist.
Diese Schutzgewalt steht beiden Eltern gemeinsam zu;
jedoch tritt bei Lebzeiten des Vaters das Recht der Mutter dem des Vaters gegenüber zurück. (!)

Hammerhart was! Da können wir ja vom Glück reden das Gesetzte auch mal geändert werden!


Oder seid Ihr der Meinung man hätte dieses o. auch andere Gesetze so lassen soll´n?

Ciao Wire
 
15. June 2001, 11:19   #2
Eyewitness
 
Benutzerbild von Eyewitness
 
Registriert seit: April 2001
Ort: Rheinland
Beiträge: 2.831

Ich denke, dieses Gesetz ist so vollkommen in Ordnung und bedarf nur einer kleinen Änderung, nämlich der, daß die Mutter mit dem Vater vollkommen gleichberechtigt ist. Ansonsten kann ich kaum was dagegen einheben, weil Kinder nunmal Schutz und Weisung benötigen und diese muß gewährleistet sein. Dazu paßt dieses Gesetz.

Eye
 
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