6. December 2002, 16:56 | #1 |
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Pinkel-Maut
An Autobahn-Raststätten Pinkel-Maut
Das Befriedigen eines natürlichen Bedürfnisses an der Autobahn-Raststätte soll künftig 50 Cent kosten. Über entsprechende Pläne der Eigentümergesellschaft Tank & Rast AG berichtet die Autozeitschrift "AutoStraßenverkehr". Danach werden vom nächsten Jahr an die Eingänge zu den Toilettenanlagen der Raststätten mit Drehkreuzen versehen. Jedes Passieren der Sperranlagen soll die Benutzer erst einmal um 50 Cent erleichtern. Dafür erhält man dann nicht nur die Genehmigung, künftig das stille Örtchen mit selbst reinigender Brille und berührungslosen Armaturen zu betreten, sondern auch einen "Sanifair-Bon". Dieser Gutschein im Wert von 50 Cent kann dann in der Raststätte zum Kauf von Getränken oder Speisen verwendet werden. Bislang ist die Pinkel-Maut an die Toilettenmänner und -frauen eine rein freiwillige Gabe, was WC-Besucher aber nicht immer wussten. Für viele Pächter der Sanitäranlagen war der Notstopp an der Autobahn deshalb ein glänzendes Geschäft. Erst bezahlen und dann einen Gutschein erhalten, dass ergibt für mich nur einen einzigen Sinn der irgendwie einleuchten könnte, nämlich dass derjenige der das WC benutzt dadurch auf jeden Fall mindestens 50 Cent an der Tankstelle lässt. Ich glaube, dass sich dieses Modell bestimmt lohnt bei Tankstellen an denen überwiegend nur kurz gehalten wird um nach der Benutzung des WCs sofort wieder weiterfahren OHNE teuer für Getränke oder Essen zu bezahlen wobei der Gutschein dann angerechnet würde. Deshalb würde der Gutschein dann gar nicht erst eingelöst. |
6. December 2002, 18:10 | #2 |
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Nun, wenn die Einnahmen zur Verbesserung der sanitären Situation genutzt werden, spricht da ja zunächst mal nichts gegen. Schließlich bin ich gerne bereit, 50 Cent für ein sauberes Klo zu berappen. Aber wenn die Toiletten dann auch noch aussehen wie....., dann nehme ich doch lieber die Sträucher neben der Raststätte.
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11. December 2002, 00:10 | #3 |
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Der Betreiber eines Lokals und das ist so eine Raststätte ja wohl,ist verpflichtet diverse Hygienevorschriften Einzuhalten zu denen auch die Reinhaltung der Sanitäreinrichtungen gehört.Mich würde mal interessieren,was passiert wenn das der Pächter "Zum Roten Ochsen" verlangen würde?
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