8. March 2002, 02:33 | #1 |
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Kirchensteuer auch bei konfessionslosen Arbeitslosen
für arbeitslose wird die finanzlage auch immer schlechter auch hier wird wie bei den rentnern kräftig gekürzt.
Viele Empfänger von Arbeitslosengeld sind irritiert, wenn sie den Bewilligungsbescheid ihres Arbeitsamtes genauer unter die Lupe nehmen. Seit Juli 2001 wird die Berechnung des so genannten Leistungsentgeltes auf dem Bescheid detailliert aufgeschlüsselt. Der Empfänger kann nun genau nachvollziehen, welche Beträge seines durchschnittlichen letzten Bruttolohnes abgezogen werden, um das Leistungsentgelt zu erhalten. Die Abzüge sind die gleichen wie bei jedem Arbeitnehmer auch: Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, die Beiträge zur Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung und die Kirchensteuer. Interessanterweise wird die Kirchensteuer auch dann berechnet, wenn der Arbeitslose kein Mitglied der Kirche war und ist. Das kürzt den Nettolohn, der wiederum Berechnungsgrundlage für das Arbeitslosengeld ist. Das Bundesverfassungsgericht (BVG) hat 1994 entschieden, dass diese pauschalierende gesetzliche Regelung verfassungsgemäß ist, solange eine deutliche Mehrzahl von Arbeitnehmern einer Kirche angehört, die Kirchensteuer erhebt. Damals legte das Gericht Mitgliederzahlen aus den Achtziger Jahren zugrunde. Im Jahr 2002 scheint es fraglich, ob die steuerpflichtigen Kirchenmitglieder noch immer eine deutliche Mehrheit in Deutschland darstellen. Die aktuellsten Zahlen des statistischen Bundesamt stammen aus dem Jahr 1995 und da sind in Deutschland nur noch etwa 59 Prozent steuerpflichtige Kirchenmitglieder. In den neuen Bundesländer sind es sogar nur etwa 19 Prozent. Experten schätzen, dass heute nur noch knapp über die Hälfte der Deutschen Kirchenmitglieder sind und somit von einer deutlichen Mehrheit nicht mehr ausgegangen werden kann. Deshalb müsste auch der fiktive Abzug der Kirchensteuer bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes wegfallen und die gesetzliche Regelung vom Gesetzgeber geändert werden. Auch an anderen Stellen wird durch eine solche pauschalierte Ermittlung des Nettolohns, die individuelle steuerliche Faktoren nicht berücksichtigt, gespart. Zum Beispiel bei schwerbehinderten Arbeitslosen. Als Arbeitnehmer stehen ihnen Freibeträge zu, die die höheren finanziellen Belastungen durch ihre Behinderung ausgleichen sollen. Als Arbeitslose können sie diese Freibeträge dann aber nicht mehr geltend machen. Gleiches gilt z. B. für die Steuererleichterungen bei Häuslebauern. Nach Berechnungen des Forschungsinstituts "Zukunft der Arbeit" spart die Bundesanstalt für Arbeit durch solche pauschalierten Berechnungen bei Schwerbehinderten und Konfessionslosen jährlich rund 500 Millionen Euro. |
8. March 2002, 15:01 | #2 |
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Huhu
jaja vaterstaat spart halt für´s volk am meisten und für sich selber nur von feinsten daddy |
8. March 2002, 17:42 | #3 |
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hi Paff.Daddy.E_V
ich brauch keine angst mehr haben kann nicht mehr arbeitslos werden bin rentner.an meine rente können sie nicht knabbern,der besitzstand muß gewahrt bleiben. aber alle die demnächst in rente gehen,oder arbeitslos werden müssen befürchten weniger geld zu kriegen |
8. March 2002, 18:06 | #4 |
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Wir können froh sein,daß die dritte Stufe der Rentenreform,wie von der CDU beschloßen,nicht mehr zum tragen kam,da sie von der SPD,nach deren Wahlsieg,abgeschaft wurde.Ich habe sie gelesen und kann nur sagen,was die CDU in Tateinheit mit CSU und FDP beschlossen hatten,mehr als assozial war und das gerade bei Behinderten.
Nach dem ein Himmelskomiker zu mir meinte,daß er mit Arbeitern nicht diskutiere,sagte ich ihm zuerst,was er sei und daß der dann auch nicht von meiner Kirchensteuer,sich durchs Leben schmarotzen brauche.Danach traten wir geschlossen aus und die 20,-DM,pro Person,die wir für den Austritt bezahlen mußten,haben sich rentiert. tschubbl |