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30. January 2004, 16:46   #1
Ogino
 
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8 1/2 Jahre für den Kannibalen

Er ist kein Monster, wie sein Rechtsanwalt immer wieder beteuerte.
Ausserdem hat er fest versprochen, zukünftig nur noch von Ragout aus Menschenfleisch zu träumen, aber keinesfalls werde er deswegen nochmals einen Mneschen töten.
Und die psychiatrischen Gutachten haben ergeben, dass der Kannibale ein völlig normaler Mnesch ist. Naja, ein wenig abartig....aber nicht gemeingefährlich.

Dann frage ich mich, warum die diesen bedauernswerten Gourmet nicht laufen lassen und ihm im Rahmen einer Resozialisierung mit seiner Lieblingsspeise beköstigen.
Eigentlich ist er das Opfer: er schlachtet gerne Menschen um sie zu verspeisen und keiner will das verstehen...

Ich hätte dieses Monster, und was anderes ist er nicht, bis ans Ende seiner Tage in eine geschlossene Anstalt eingewiesen. Und keinen Tag weniger.
So, und nun sollen die über mich herfallen, die für diesen abartigen Menschen auch nur ansatzweise Verständnis haben...
 
30. January 2004, 17:35   #2
Loddarnewyork
 
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Beiträge: 2.676
Das Landgericht, vetreten durch den Vorsitzenden und seinen Beisitzern betritt den Gerichtssaal, alles erhebt sich von seinen Plätzen und der Vorsitzende Richter beginnt: "Im Namen des Volkes verkünde ich folgendes Urteil.....".

Du bist das Volk, Ogino. Ich aber auch und all die anderen über Achtzig Millionen Deutschen. Under in unserem Namen wurden nicht nur dieses, sondern werden alle Urteile gefällt.

Nur können wir bei solch schwachsinnigen Urteilen nie mitwirken. Denn wer Richter wird und in unserem Namen richtet und wer die Gesetze macht, nach denen in unserem Namen Recht gesprochen wird, dabei haben wir nur sehr begrenzt mitzuwirken. Alles wird von der alle 4 Jahre stattfindenden Wahl abhängig gemacht. Die dort gwählte Mehrheit weiß, was gut für uns ist, wie unser Land und wir zu führen sind, wie die Gesetze auszusehen haben, wie man die Bürger, die lediglich alle 4 Jahre zum wählen zu gebrauchen sind, abzockt und für dumm verkauft.

Ob das alles so richtig ist und so bleiben muß, weiß ich nicht. Aber ich weiß, dass es unser Grundgesetz ist, unser Land, unsere Heimat und all jene, die hier in unserem Namen Gesetze beschließen, Urteile fällen und Entscheidungen treffen, haben vergessen, dass das so ist.

Deutschland ist eine Demokratie, ja, aber manchmal kommt man ins Zweifeln, ob DIESE Art der Demokratie wirklich die richtige ist.
 
30. January 2004, 17:51   #3
Glühwürmchen
 
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Beiträge: 4.319
Hab ich da was verpasst?

Ging es in dem Fall um Tötung auf Verlangen mit anschließendem Mundraub?
Notwehr?
Affekthandlung?

Oder um Mord/Totschlag mit anschließendem Kannibalismus?

Ein normaler, nur etwas abartiger Mensch?
Der Psychiater sollte sich selber mal auf die Couch legen.

Das muss ich erst einmal verarbeiten, denn auch für mich war klar, dass so ein "Mensch" lebenslänglich in die Geschlossene gehört.
 
30. January 2004, 18:23   #4
Tiramisu
 
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Beiträge: 902
Um einen Typ, der sich unbedingt essen lassen wollte, jemanden im Netz gesucht hat, der ihn essen würde und diesen auch gefunden hat.

Sowas in der Art ...

Im Namen der Freiheit:
Wenn ich mich in Deutschland nicht mal essen lassen kann, von wem ich mag, was bitte ist dann mit meiner persönlichen Freiheit??



Tira

Edit: Solltet Ihr mal in den USA sein und eine Frau sagt zu Euch "Eat Me!", dann meint sie etwas GANZ anderes, also VORSICHT!!!
 
31. January 2004, 00:42   #5
Glühwürmchen
 
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Beiträge: 4.319
Im Namen der Freiheit....
Entschuldigt, dass mich das auf ein völlig anderes, aber vielleicht doch ähnliches Thema bringt.
Das Opfer wollte es so!

Diese Opfer haben sicher nicht ihre Zustimmung gegeben

Projekt Reue
 
31. January 2004, 04:02   #6
Ben-99
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... sorry, Leute, jetzt könnt Ihr mich wieder dafür hassen, aber ich fand das milde Urteil völlig in Ordnung. Denn man sollte zwischen einem kaltblütigen Mörder, der seinen Opfern keine Chance läßt und einem eindeutigen Fall von Tötung auf Verlangen natürlich unterscheiden.

Was stört Euch denn so bei diesem Fall? Weil es um jemanden geht, der seine krankhafte Sucht nach dem Genuß von Menschenfleisch nicht unterdrücken kann? Der Mann ist doch selbst das eigentliche Opfer. Und so wie es aussieht, kann er keiner Fliege etwas antun, weil er nur auf die Wünsche des ebenso "perversen" angeblichen "Opfers" einging.

Der Mann ist also keine Bedrohung für die Allgemeinheit, und somit hat der Richter weise und gerecht entschieden. Abgesehen davon, daß Kannibalismus in Deutschland nun mal nicht strafbar ist und es juristisch auch ziemlich schnuppe ist, was jemand NACH der Tötung eines Menschen mit der Leiche anstellt.

Meine persönliche Meinung: Jeder Strolch, der eine Oma brutal niederschlägt, nur um an die paar Piepen in ihrer Handtasche heranzukommen, sollte härter als der "Kannibale" bestraft werden. Aber solche Täter läßt man ja auch nach dem 10. Vergehen wieder laufen - besonders, wenn sie unter 18 Jahre alt sind.


@ Glüwü

... Dein Link in Ehren, aber Tierschutz-Themen laufen leider auf den meisten Boards nicht. Ich hatte es selbst auch schon öfter versucht. Keine Ahnung, woran es liegt, daß es bei den Boardies so wenig Interesse für diese Themen gibt, die ja sonst immer so gern von ihren niedlichen Haustieren berichten.

Aber wenn Du magst, unterstütze ich Dich gern bei einem erneuten Versuch, die Leute auf das Elend der Tiere hinzuweisen. Schließlich war ich mal jahrelang Vegetarier, um so meinen persönlichen Protest gegen die Art und Weise auszudrücken, wie man in einem modernen und angeblich "zivilisierten" Staat mit Lebewesen umgeht, die sich noch am wenigsten gegen die Bestie Mensch wehren können.

Gruß Ben
 
31. January 2004, 08:05   #7
Ogino
 
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Zitat:
Der Mann ist also keine Bedrohung für die Allgemeinheit
Darum geht es doch nicht nur allein bei der Festsetzung eines Strafmaßes.
Es soll auch eine Tat gesühnt werden.
Und ob dieser "kranke" Mensch keine Bedrohung darstellt sei mal dahingestellt. Nur weil er immer wieder beteuert, keinen Menschen mehr töten zu wollen ?
Wenn ich hier eine Liste von rückfälligen Straftätern anführen würde, denen die Gutachter eine günstige Prognose bescheinigt haben, würde das den thraed sprengen. Das weißt Du selbst nur zu genau Ben.

Zitat:
Und so wie es aussieht, kann er keiner Fliege etwas antun, weil er nur auf die Wünsche des ebenso "perversen" angeblichen "Opfers" einging.
Wenn jemand in der Lage ist und keine Skrupel hat, einen anderen Menschen auch mit dessen Einwilligung, stundenlang sterben zu lassen und ihm nach und nach Körperteile entfernt, dann ist dieser Täter unzurechnungsfähig und die Allgemeinheit muss vor ihm geschützt werden. Und das nicht nur 8 1/2 Jahre lang.

Zitat:
Meine persönliche Meinung: Jeder Strolch, der eine Oma brutal niederschlägt, nur um an die paar Piepen in ihrer Handtasche heranzukommen, sollte härter als der "Kannibale" bestraft werden. Aber solche Täter läßt man ja auch nach dem 10. Vergehen wieder laufen - besonders, wenn sie unter 18 Jahre alt sind.
Hier stimme ich Dir allerding 100% zu.
 
31. January 2004, 12:14   #8
Rene
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Zitat:
Es soll auch eine Tat gesühnt werden.
Hmhm, welche denn jetzt genau? Das Töten, das vom vermeidliche Opfer ausdrücklich erwünscht war oder das Essen?

Also mal ehrlich. Da haben sich zwei offenkundig sehr gestörte Geister getroffen und nun ist einer Tod - was seinem Wunsch entsprach. Ich hätte sogar mit dem evtl. Urteil Tötung auf verlangen (5 jahre) leben können. Denn die Tat war nur möglich, weil jemand getötet werden wollte. Zwar spielt der Wunsch ein, jemanden zu töten und ihn zu essen aber die Tat hätte ohne die aktive Mitwirkung des vermeidlichen Opfers nicht stattgefunden.

Übrigens, wenn ich dabei berücksichtige, was in deutsche Tierlabors los ist (siehe letzter Fall in Münster) weis ich nicht ob wen ich als bedenklicher einstufen soll.
 
31. January 2004, 12:30   #9
Glühwürmchen
 
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Für mich ist "Tötung auf Verlangen" dann gegeben, wenn der Nutzen lediglich auf der Seite des zu Tötenden steht. Also bei schweren Krankheiten oder, wie hier, bei einer extremen masochistischen Veranlagung.
Hier wurde aber auch aus niedrigen Beweggründen gemordet, nämlich aus eigener Befriedigung. Sei es nun, um an das Erbe des Verstorbenen zu gelangen, oder an das Fleisch *brrrr*, ist dabei, für mich, irrelevant.

Der Kannibale hat sich nicht nur am Fleisch ergötzt, sondern auch an der Tötung und Zerstückelung. Selbst im Nachhinein wurde er beim Ansehen der aufgezeichneten Videos sexuell erregt.

Kannibalismus ist noch nicht strafbar gewesen, das sollte ein Präzedenzfall werden, dessen Ausgang ich nicht für gut heißen kann.

Ich gehe davon aus, dass eine Berufung stattfinden wird und der Mörder seine wirklich "gerechte" Strafe im Namen des Volkes erhält
 
31. January 2004, 13:34   #10
Boomer
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Richtig, GlüWü. Die Staatsanwaltschaft hat bereits Revision beantragt, doch ob dieser Antrag nicht ein Schuß in den Ofen wird bleibt abzuwarten.

In keinem Gesetz Deutschlands wird Kannibalismus erwähnt und auf Tötung auf Verlangen stehen 5 Jahre.

Es könnte daher durchaus sein, daß der "Täter" in der Revisionsverhandlung besser wegkommt.

 
31. January 2004, 13:52   #11
Dr.Best
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....Meiner Seel....es laufen genug Gestörte in .de rum, also gebt dem Mann nen Freispruch. An dieser Tat gibt es nix zu differenzieren, das war die reine Leidenschaft. Die ganzen Moralapostel die sich nun aufschwingen und Zeter und Mordio schreien und lebenslänglich fordern, sollten sich die Freiwilligkeit (ob geistig umnachtet oder nicht)des "Opfers" vor Augen führen....

Desweiteren gehe ich (was selten vorkommt) mit Ben´s Post konform.
 
31. January 2004, 14:32   #12
Ogino
 
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Das hat doch nichts mit Moralapostelei zu tun, wenn man die Allgemeinheit vor einem Irren schützen will.

Irgendwann ist immer das erste mal.
Ob dieser durchgeknalle Typ nun erzählt, er werde zukünftig keinen Menschen mehr töten, um ihn zu verspeisen, oder in Korea fällt ein Sack Reis um...
Und ich wiederhole mich:
Es gibt unzählige Fälle, in denen die psychiatrischen Gutachter grundlegen daneben lagen. Die Medienberichte sind voll von den Taten "geheilter Krimineller", die Kinder vergewaltigen, töten oder verschleppen.
Ob sein "Opfer" nun damit einverstanden war oder nicht, was spielt das für eine Rolle ?
Dieser irre Typ hat ihn stundenlang geschlachtet, sich an seinem Sterben sexuell ergötzt und ihn dann aufgegessen. Damit bewegt er sich außerhalb jeglicher zivilisierter Norm.
Und so ein Täter stellt sich hin und gibt Versprechen ab....Lachthaft.
Wer diese kriminelle Energie aufbringt und jede Moral in den Arsch tritt, der wird aus eigennützigerr Befriedigung seiner sexuellen Abartigkeiten immer wieder rückfällig - es ist nur eine Frage der Zeit.
Oder meinst Du etwa, so eine abartige Fehlsteuerung im Hirn heilt sich von allein ? Traumtänzer!
Und diese Zeit sollte die Gesellschaft ihm gewähren: In einer geschlossenen Anstalt, medizinisch betreut und zwar für immer.

Desweiteren gehe ich (was häufig vorkommt) mit Loddar's Post konform.
 
31. January 2004, 14:40   #13
Glühwürmchen
 
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ich kann auch nicht verstehen, dass man ihn als normal bezeichnet, wenn Sadismus schon seit langem als eine Abnormalität gilt.
Oder will jetzt jemand bestreiten, dass er ein Sadist ist?

Wie viele Jahre bekommt denn ein Sadist, wenn der masochistische Part bei einer Session draufgeht?
 
31. January 2004, 17:32   #14
Ben-99
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Zitat:
Zitat von Glüwü
Oder will jetzt jemand bestreiten, dass er ein Sadist ist?
... selbstverständlich ist er kein Sadist, da sich diese Menschen oft an den Qualen ihrer Opfer ergötzen. Hier wurde aber "nur" der Wunsch auf eine Verstümmelung und Tötung erfüllt. Also war es selbstverständlich kein Mord.

Ob so ein Typ "normal" ist? Natürlich nicht. Aber deshalb kann man nicht gleich alle Menschen, die ihre "perversen" Neigungen im stillen Kämmerlein ausleben, für immer hinter Gitter schicken. Der eine würde halt gern mal mit seinem Staubsauger schlafen, während einem anderen bei dem Gedanken an den Verzehr von Menschenfleisch das Wasser im Mund zusammenläuft. Das sollte uns aber eigentlich nichts angehen.

Was anderes ist es, wenn aus solchen sexuellen Phantasien Wirklichkeit wird und man befürchten muß, daß dadurch andere Menschen geschädigt werden könnten. Es gab tatsächlich Massenmörder, die Leute angelockt, getötet und das Fleisch ihrer Opfer gegessen haben. Nichts von dem ist mit dem aktuellen Fall vergleichbar. Außerdem hat man auch festgestellt, daß ihn nicht der Tötungsvorgang sexuell stimuliert hat, sondern das Ausweiden und der spätere Verzehr.

Ich kann ja gut verstehen, daß der Gedanke, wie "Täter" und "Opfer" zusammen an einem Tisch sitzen und versuchen, einen gebratenen Penis zu essen, sehr verstörend auf die meisten Menschen wirkt. Aber eine Einweisung in eine geschlossene psychiatrische Klinik wäre nur dann geboten, wenn von diesem Mann nachweislich Gefahr für andere Menschen ausgeht, die sich nicht verspeisen lassen möchten. Allerdings bin auch ich der Meinung, daß man ihn während seines Gefängnisaufenthaltes psychiatrisch betreuen sollte, schon weil es wohl für einen intelligenten und ansonsten normalen Mann nicht gerade angenehm sein wird, weltweit als "Kannibale" bekannt geworden zu sein.

Und noch einmal: Die Entscheidung des Gerichts war in Ordnung, da man sich nun mal an die Paragraphen halten muß und nicht jedesmal das Strafgesetzbuch ändern kann, wenn man es mit einem außergewöhnlichen Fall zu tun hat, der nicht in die üblichen juristischen Schubladen paßt.

Allerdings sind die Kriterien, die einen "Mord" von "Totschlag" oder "Körperverletzung mit Todesfolge" unterscheiden, eindeutig festgelegt, so daß es mich wundert, daß die Staatsanwaltschaft überhaupt auf "Mord" plädiert hat. Deshalb wird wohl auch im Revisionsverfahren keine wesentlich höhere Strafe herauskommen. Es könnte bei einem Top-Anwalt theoretisch sogar sein, daß er ein noch milderes Urteil für seinen Klienten erwirkt.

Gruß Ben
 
31. January 2004, 18:13   #15
Loddarnewyork
 
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Mir geht es in diesem Fall eigentlich weniger darum, ob der Kannibale nun als Mörder, Totschläger oder Töter auf Verlangen erkannt wird. Denn mit Knast bestrafen ist eigentlich nicht bei diesem Fall. Rechtlich nach unseren bestehenden Gesetzen sicherlich.

Tötung auf Verlangen konnten wir uns bisher bei unheilbar Kranken immer vorstellen und der Arzt, Angehörige, Pfleger, der den qualvoll Leidenden quasi erlöste, wurde von der Mehrheit unseres Volkes eher als Erlöser, denn als Gesetzesbrecher angesehen.

Um so einen Fall handelt es sich hier aber nicht. Denn dem Kannibalen ging es ja nicht darum, einem Bittenden einen Wunsch zu erfüllen, sondern um seinen eigenen Kick. Und den hatte er nach eigenen Aussagen spätestens beim Verzehr.

Wer Kinder sexuell mißbraucht, ist psychisch krank und gehört weggesperrt. Für immer. UND KEIN freud'scher Spinner, auch Psychologe genannt, darf dafür sorgen, dass solche Typen wieder als geheilt unter die Menschheit gelassen werden!
Das geht übrigens ganz einfach. Man nimmt den "Gutachter" in Regress. Sollte er sich irren und der Kinderschänder wird rückfällig, wird er, der Gutachter, weggesperrt.
Unsere Kinder werden es uns danken, wenn dadurch diese unheilbaren Schänder nie wieder losgelassen werden.

Beim Kannibalen sehe ich ebenfalls eine Gefahr als "Wiederholungstäter". Und dann nicht mehr wartend auf einen Spinnerten, der aufgegessen werden möchte, sondern zwanghaft aufgrund seines Triebes, sich an seinen sexuellen Kick beim Verzehr eines Penis usw. erinnernd. Dann muß halt ein Stadtstreicher, den niemand vermisst, dafür herhalten. Willenlos gemacht mit ein paar Litern Wermut, was das menschliche Gewebe sogar noch prima würzt

So, haue mir nun eine Nackenkarbonade in die Pfanne...
 
9. May 2006, 20:39   #16
Ogino
 
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Nun sitzt er doch lebenslänglich.
Da aber die besondere Schwere der Tat fehlt, könnte er theoretsich nach 15 Jahen schon wieder auf Fleischsuche gehen.

Natürlich müsste dazu das psych. Gutachten postitiv ausfallen.
Wer aber der Qualität solcher Gutachten vertraut, der ist verlassen.Traurige Beispiele gibt es zur genüge.

Fazit: Nach 15 Jahren wird dieser Irre wieder auf die Menschheit losgelassen - und er wird es wieder tun.
 
9. May 2006, 23:59   #17
Ben-99
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... mir ist nicht ganz klar, Ogino, warum Du Dich von dem Verurteilten bedroht fühlst, wenn er vielleicht nach 15 Jahren entlassen wird. Schlummern in Dir etwa auch geheime Wünsche, von jemandem "geschlachtet" und verspeist zu werden? Man weiß ja nie, was in der Tiefe der Seele mancher Boardies vorgeht ;-)

Denn darum geht es doch: Der sogenannte "Kannibale von Rotenburg" ist kein Mörder, sondern hat lediglich die perversen Wünsche seines Sexualpartners erfüllt. Und weil Tötung auf Verlangen in Deutschland strafbar ist, wurde er dafür im ersten Verfahren auch zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Völlig korrekt.

Ihn aber jetzt "lebenslänglich" ins Gefängnis zu schicken, ist ein skandalöses Fehlurteil und soll wohl vor allem die wieder einmal aufgebrachte "Volkes Seele" an den Stammtischen beruhigen. Dabei, so schätze ich mal, weiß nicht mal jeder 10. von ihnen den Unterschied zwischen "Mord", "Totschlag", "Körperverletzung mit Todesfolge" und eben auch "Töten auf Verlangen".

Natürlich ist der Verurteilte kein "Mörder". Und man kann nicht einfach das Recht beugen, nur damit wieder Frieden bei den selbsternannten Hobby-Stammtisch-Richtern einkehrt, von denen wohl manche vor ihren ureigenen geheimen, perversen Gelüsten Angst haben, die sie jetzt auf einen Angeklagten projizieren, der offensichtlich krank ist, von dem aber eine geringere Gefahr für die Allgemeinheit ausgeht als von jedem jugendlichen Schläger oder Messerstecher, der normalerweise meist mit einer läppischen Bewährungsstrafe davonkommt.

Wenn wir weiterhin in einem Rechtsstaat leben wollen, dann dürfen wir auch nicht die Richter unter Druck setzen, nur weil sie sich an das Gesetzbuch halten. Und es ist nun mal hierzulande so, daß es strafrechtlich irrelevant ist, was der Täter anschließend mit der Leiche macht. Es hat auch noch kein Mörder mildernde Umstände bekommen, nur weil er die Leiche seines Opfers anschließend würdevoll begraben und dabei auch noch ein Vaterunser gebetet hat.

Okay, in diesem Fall landete sie halt nach der Zerteilung in der Pfanne bzw. in der Tiefkühltruhe des Täters. Das ist juristisch höchstens "Störung der Totenruhe". Aber eigentlich auch nicht mal das. Denn das vermeintliche "Opfer" hatte ja vorher erklärt, daß es sich durch eine Verspeisung nach der gewünschten Tötung keineswegs posthum "gestört" fühlen würde. Es war ja gerade das der Wunsch des Getöteten. Und dieser hatte kurz vor seinem Ableben auch noch Gelegenheit, neugierig dabei zuzusehen, was mit seinem abgeschnittenen Schniedel passieren wird. So war es ja schließlich vereinbart.

Natürlich ist das nicht "unsere" Welt. Auch ich liebe zwar "Blue Velvet" und andere Movies von David Lynch, habe aber trotzdem große Schwierigkeiten, mich in die kranken Seelen solcher offensichtlich extrem gestörten Menschen hineinzuversetzen, die sicherlich schon genug an sich selbst zu leiden haben. Aber jemanden wie den Rotenburger Täter mit Mördern gleichzusetzen, die heimtückisch Menschen gegen ihren Willen töten, ist für mich genauso "krank". Ich hoffe für den Verurteilten, daß das Fehlurteil möglichst schnell wieder korrigiert wird und er sich schon in ein paar Jahren, und zwar in Freiheit, Ärzten anvertrauen kann, die seinen aus der Art geschlagenen bizarren Appetit hoffentlich wieder auf normale Kost lenken werden.

Viel schlimmer ist doch das seelische Leid derjenigen, die nach wie vor davon träumen, endlich auch mal von einem "Kannibalen" verspeist zu werden. Daß es sie gibt und daß man sich im Internet mit ihnen zu einer finalen blutigen Freß-Orgie verabreden kann, wissen wir ja nun durch diesen Prozeß. Ich kann nur hoffen, daß man irgendwann Wege finden wird, auch ihnen in irgendeiner Form zu helfen.

Die sogenannten "Normalos" geht das aber überhaupt nichts an. Sollen sie doch froh sein, daß sie, nach Luthers Rat "der Woche zwier", schon nach 3 Minuten in der üblichen Missionarsstellung zum Orgasmus kommen. Glückwunsch! Denn: Wie schön muß es sein, genau das zu tun, was auch die meisten anderen Millionen Menschen unter der Bettdecke machen und sich ein ganzes Leben lang nicht mal dabei zu langweilen.

So bleibt dann eben auch noch Zeit, sich über die paar "Perversen" lautstark aufzuregen. Die tun uns "Normalen" zwar nichts. Aber trotzdem: Am besten am höchsten Galgen aufhängen oder wenigstens lebenslang wegschließen! Schon, weil wir doch alle nicht daran erinnert werden wollen, daß es auch noch Dinge gibt, die unsere spießige geringe Vorstellungskraft übertreffen. Und immer, wenn wir wieder mal etwas nicht verstehen, wenn uns etwas "fremd" ist, möchten wir es am liebsten töten oder zumindest einsperren, damit es aus unseren Augen ist. Damit wir uns nicht mehr damit befassen müssen.

Auch dann, wenn es uns, und eigentlich auch die Richter, eigentlich gar nichts angeht. Weil es nur um ein spezielles Abkommen ging, das zwei Menschen miteinander geschlossen hatten und die "Tat" dann später auch gemeinsam ausführten, ohne daß Dritten, also Unbeteiligten, auch nur ein Haar dabei gekrümmt worden ist.

Und auch Du, Ogino, warst zu keinem Zeitpunkt gefährdet und wirst es auch dann nicht sein, wenn der Täter möglicherweise viel früher entlassen wird. Es sei denn, Du hast in irgendeiner Weise plötzlich "Appetit" bekommen ;-)

Gruß Ben
 
10. May 2006, 12:59   #18
Ogino
 
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Die meisten Deiner Beiträge schätze ich eigentlich sehr, Ben. Und ich gebe auch offen zu, oftmals meine vorgefasste Meinung überdacht-, ja teilweise sogar geändert zu haben, weil mich Deine Agrumente echt überzeugt haben.

Manchmal kann ich jedoch schlecht einordnen, was Du nun ernst meinst oder mit Deiner typischen Art durch den Kakao ziehst.

Deinen letzten Beitrag jedoch hacke ich einfach nur unter gequirlter Kacke ab.
 
10. May 2006, 13:14   #19
Bandwurm
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Naja Kannibalismus ist doch schon fast einer der Urängste, nahe an dem der Menschen lebendig begraben zu werden.
Insofern kann man die Reaktion auf dieses Verbrechen schon verstehen.
Aber auch Ben hat da garnicht mal so Unrecht, wenn er sagt, dass dieser "Kannibale" lediglich die Wünsche seines Sexualpartners erfüllt hatte.
 
10. May 2006, 13:20   #20
Ogino
 
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Zitat:
Insofern kann man die Reaktion auf dieses Verbrechen schon verstehen.
Wenn ich Ben richtig verstanden habe, dann ist das nach seiner -privaten- Rechtsauffassung ja garkein Verbrechen, sondern lediglich ein Vergehen.

Ich würde da ein wenig vorsichtig sein, sonst unterstellt er Dir auch noch Stammtischparolen.
 
10. May 2006, 13:23   #21
Bandwurm
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Für Ben ist das "Tötung auf Verlangen".
 
10. May 2006, 14:20   #22
Ben-99
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Zitat:
Zitat von Ogino

Deinen letzten Beitrag jedoch hacke ich einfach nur unter gequirlter Kacke ab
... das ist sehr schade. Denn so erfahre ich nie Deine Begründung, warum Du Herrn Meiwes nicht nur eine lebenslängliche Haft gönnst, sondern ihm auch noch eine "besondere Schwere" der Tat nachweisen willst, damit er nie wieder aus dem Gefängnis herauskommt.

Du mußt doch irgendein Argument dafür haben, warum Du ihn unbedingt auf dieselbe Stufe mit einem für die Allgemeinheit äußerst gefährlichen Mörder bzw. Serientäter stellen willst, der zum Beispiel mehrere Frauen oder Kinder umgebracht hat und es wohl auch wieder tun würde, wenn er dazu Gelegenheit hätte. Für solche Fälle ist eigentlich die "besondere Schwere" gedacht, damit der Täter keine Chance hat, bereits nach 15 Jahren wieder entlassen zu werden.

Für Dich spielt es also keine Rolle, ob jemand jahrelang als gemeingefährlicher Killer herumlief, der hinterrrücks Menschen umbrachte oder ob ein Täter wie Meiwes einen Sexualpartner auf dessen ausdrücklichen Wunsch getötet hat. Interessant. Dann könnte man in Zukunft ja auch einem harmlosen Ladendieb dieselbe hohe Strafe aufbrummen, die sonst nur bei schwerem Raub verhängt wird. Aber selbstverständlich nur in Einzelfällen, wenn es der Volkszorn verlangt. Schön, daß deutsche Richter so flexibel sind ;-)

Gruß Ben
 
10. May 2006, 14:53   #23
Ben-99
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... habe für Orgino noch mehr "gequirlte Kacke" gefunden – zumindest sind es Kommentare, die das Urteil für bedenklich halten. Allerdings sind diese Beiträge zum Teil recht lang und eben mental auch leider nicht so "handlich" wie die üblichen Stammtisch-Parolen aus dem Blatt mit den großen Buchstaben ;-)

Gruß Ben

Zitat:
Zitat von ZEIT

Das Mordurteil gegen Armin Meiwes wirft Fragen auf. Nicht nur das Gericht muss sich dem Verdacht stellen, eine schnelle Lösung gesucht zu haben – den Kannibalen Meiwes für immer wegzuschließen.

Die Zeit - Deutschland : Fleisch als Fetisch
Zitat:
Zitat von SPIEGEL

Man hat sich Meiwes, den bizarren Menschenfresser, ergebnisorientiert vom Hals geschafft.

Die Richter die Vorgaben aus Karlsruhe pflichtschuldigst abgearbeitet: Mag er doch im Gefängnis seinen abnormen Phantasien nachhängen, mögen sie sich steigern, verändern - Hauptsache, er ist hinter Gittern.

Lebenslang für Meiwes: Wie man einen Menschenfresser los wird - Panorama - SPIEGEL ONLINE - Nachrichten
Zitat:
Zitat von TAZ

Es ist kaum vertretbar, dass es im Ergebnis keinen Unterschied machen soll, ob das Opfer mit seiner Tötung einverstanden ist oder nicht. Wer hier die Höchststrafe "lebenslänglich" verhängt, hat offensichtlich vor allem die öffentliche Moral und das kollektive Anstandsgefühl im Blick.

taz 10.5.06 KOMMENTAR VON CHRISTIAN RATH
 
11. May 2006, 09:00   #24
Ogino
 
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Zitat:
... habe für Orgino noch mehr "gequirlte Kacke" gefunden – zumindest sind es Kommentare, die das Urteil für bedenklich halten. Allerdings sind diese Beiträge zum Teil recht lang und eben mental auch leider nicht so "handlich" wie die üblichen Stammtisch-Parolen aus dem Blatt mit den großen Buchstaben ;-)
Ich habe mich nach lesen Deiner Links auch mal auf die Suche gemacht Kommentare zu finden, die anderer Meinung sind.
Und ich muss zugeben, ausser den bekannten Kloakenblättern kaum was überzeugendes gefunden zu haben.
Als Skandal oder Justizirrtum empfinde ich das jetzige Urteil jedoch immer noch nicht.

Betrachte mich nun ruhig als zugenagelt, stur oder uneinsichtig: Ich gebe mich damit zufrieden, dass dieser Mensch lebenslänglich bekommen hat.
Obwohl ich, zugegeben, ihn auch lieber in der Händen kompetenter Psychotherapeuten gesehen hätte.
 
11. May 2006, 10:55   #25
Glühwürmchen
 
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Und da wundert man sich, dass Gutachter Fehlentscheidungen treffen.
Wer maßt sich an zu wissen, dass dieser Mann immer wieder töten wird um seine "Lust" zu befriedigen?
Wer maßt sich an zu wissen, dass dies nur dann wieder geschehen wird, wenn der andere zustimmt?

Möglich, dass er es nun "braucht", weil er auf den Geschmack gekommen ist (oups, wie passend),
möglich, dass er es nie wieder tut.

Normal, in dem Sinne, wie wir uns herausnehmen "normal" zu definieren, ist diese Lust sicher nicht. Es gibt einige "unnormale" Lustbefriedigungen, wenn man die heterosexuelle Missionarsstellung als normal bezeichnet. Es ist aber immer so gewesen, dass sie akzeptiert wird, wenn es alle teilnehmenden Personen wünschen. Das ist hier der Fall.
Es gibt BDSM, und ich habe noch von keinem Fall gehört, wo der Dom wegen Körperverletzung bestraft wurde. Es wird auch kein "normaler" Dom etwas tun, was der Sub nicht möchte.
Genauso ist das bei den "normalen" Homosexuellen, die sicher nie einen Mann anfassen, der das nicht möchte

Angst, Panik vor dem "Unnormalen" ist es, was Menschen dazu bewegt zu urteilen, denn es gibt Ausnahmen (Vergewaltiger) in jedem Bereich der Sexualität, egal ob "normal", Dom, Homo... oder eben Kannibalismus.

"Er könnte es wieder tun und ich könnte das nächste Opfer sein" = wegsperren!
Wer möchte verantworten, einem eigentlich normalen Menschen das freie Leben zu nehmen?
Wer möchte verantworten, ihm die Freiheit zu geben erneut dieser Lust nachzugehen - vielleicht ohne Einwilligung?

Ich nicht!

Er hat getötet und das ist in jedem Fall strafbar und sollte auch so geahndet werden.

Ist es wirklich "nur" Töten auf Verlangen? Wie ich schon schrieb, ist dies, meiner Ansicht nach, nur dann der Fall, wenn es ausschließlich um den "Nutzen" des Getöteten geht.
Erlöse ich jemandem von seinem Leid, leiste ich Sterbehilfe.
Habe ich einen Nutzen davon (werde dafür als Erbe eigesetzt etc.) sehe ich das schon etwas anders.

Ist es Mord? Mord ist Heimtücke, das Opfer sieht sich dieser Gefahr nicht ausgesetzt.
Dieser Mann wusste und wollte es.

Ist es Totschlag? Körperverletzung mit Todesfolge? Auch nicht, denn es ist nicht im Affekt passiert und er war sich bewusst, dass der Mann stirbt.


Welche Bestrafung man auch immer für diese Tat wählt, es wird Gegner geben, die sie als falsch ansehen und spätestens bei seinem Tot wird man wissen, ob Recht gesprochen wurde.
 
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kannibalen




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