16. May 2002, 21:58 | #1 |
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Sterbehilfe
moin,
Parlamentsbeschluss in Belgien "Das liberalste Sterbehilfe-Gesetz der Welt" Das belgische Parlament hat ein Sterbehilfe-Gesetz verabschiedet, das Fachleute als das liberalste der Welt bezeichnen. Der mit deutlicher Mehrheit beschlossene Text erlaubt eine Tötung auf Verlangen für unheilbar kranke Patienten, die nicht in absehbarer Zeit sterben werden, sowie für Menschen mit andauernden psychischen Leiden. Über 100 Änderungsanträge wurden diskutiert Zunächst war es zu Verzögerungen bei der Verabschiedung des Gesetzes gekommen. Über 100 Änderungsanträge mussten die Parlamentarier zu dem lange vorbereiteten Entwurf beraten. Das Gesetz geht nun noch über die Regelungen des so genannten Euthanasiegesetzes hinaus, das Anfang April in den benachbarten Niederlanden in Kraft trat. Erste Entwürfe existierten schon vor 20 Jahren Bereits vor 20 Jahren wurden in Belgien die ersten Vorschläge für ein Sterbehilfe-Gesetz vorgelegt. Jetzt wird es nach langen engagierten und kontroversen Diskussionen in Kraft treten. Der sterbewillige Kranke muss demnach eine Willenserklärung abgeben. Dies kann mündlich oder schriftlich geschehen. Der Arzt muss sicher sein, dass der Patient leidet und nach dem Stand der Wissenschaft sein Zustand unumkehrbar ist. Ein weiterer Facharzt muss zu Rate gezogen werden. Allerdings kann der Arzt nicht gezwungen werden, dem Willen des Patienten zu entsprechen. Geistig Behinderte sind ausgeschlossen Außerdem beschränkt sich das Gesetz nach den Worten des belgischen Justizministers Marc Verwilghen auf mündige Jugendliche und Erwachsene, die vollständig über ihre geistigen Kräfte verfügen können. Geistig Behinderte und Demenzpatienten werden von der Sterbehilfe ausgeschlossen. ______________________________ M.E. fällt da eine Hemmschwelle, denn irgend wann wird das Ganze auf die Wirtschaftlichkeit geprüft. mfg |
16. May 2002, 22:07 | #2 | |
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Zitat:
Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein derartiges Gesetz vor dem Europäischen Gerichtshof stand halten würde. |
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16. May 2002, 22:14 | #3 |
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wird wohl, wie in den NL national behandelt. Hab das heute Abend im Fernsehen gesehen und auf der HP gelesen.
Hab zuviele gesehen, wo alle 3 Wochen der Pflichtbesuch erfolgte. Die Gefahr, dass nachgeholfen wird, halte ich für real. mfg |
19. May 2002, 14:06 | #4 |
Ungültige E-Mail Angabe
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Ich bin für Sterbehilfe. Ich kenne Leute, die im Bereicht Altenpflege arbeiten. Ich möchte blos net mit 75 unbeweglich in irgeneinem Bett liegen, mich anpissen und dabei zusehen, wie mir Arme und Beine abfaulen weil irgendsoein Kasten mich künstlich am Leben erhält.
Kann mich bitte jemand erschiessen, dann? |
19. May 2002, 14:37 | #5 |
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ich weiss nicht so recht wie ich zu sterbehilfe stehen soll. ich meine, wenn man 20 jahre im Coma liegt, und dann eines tages stirbst, hätte man das auch abkürzen können, aber man hätte ja auch wieder aufwachen können.... ich bin aber eigentlich gegen töten, aber ich finde die vorstellung schlimm einem anderen leben ein ende zu machen.
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19. May 2002, 16:26 | #6 |
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Nachgeholfen wurde immer, ob mit oder ohne Gesetz,
es ist ja von der Frankfurter Staatsanwaltschaft, ' wenn auf jedem Grab mit einem Ermordeten eine Kerze brennen würde, wären die Friedhöfe taghell erleuchtet '. Der Wunsch zu sterben beruht ja teilweise auf Schmerzen. Dies ist eine Eigenart der Deutschen Medizin, wo die Schmerztherapeutik ein Stiefkind ist. Opiate werden kaum verschrieben, der Schreibaufwand ist den Ärzten zu viel, Tatsache, im Übrigen will die Pharma ihre Chemie an den Mann/Frau bringen. Schmerzkliniken gibt es in Köln, da weis ich es, evtl.3 - 4 andere noch. Wenn dieser Punkt nicht mehr relevant wäre, würde sich der Wunsch nach Sterbehilfe mehr als halbieren. Anders die absolut Bewegungslosen und kann man das noch 'leben ' nennen, wenn der Kranke einen Suizid für sich entschieden hat,? ist nicht mein Terminus. Auch hier ist Missbrauch nicht auszuschließen, also was ist richtig? Ich beweg mich da in einer Schleife. Wachcomapatienten. Ein Problem auch hier, da immer wieder Leute da rausgeholt werden, z.T. nach etlichen Jahren und berichten, dass sie vieles mitbekommen hätten. In einigen Fällen lag gemäß EEG Hirntot vor, also der derzeit gängige Maßstab; stell es mir grausam vor, mitzubekommen, wie gerade meine Überlebensgeräte abgeschaltet werden. Mein persönliches Fazit; keine Gesetze wie in NL und Belgien. mfg |
19. May 2002, 17:11 | #7 |
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Bei ähnlicher Informationslage wie bei quentin komme ich doch zu einem anderen Ergebnis.
1. Gerätemedizin muss sein, wenn keine vorher abgegebene Erklärung des Patienten vorliegt, und wenn es über 20 Jahre Koma geht. 2. Patienten, die nicht im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte sind, haben auch nicht die Möglichkeit Erklärungen abzugeben, die einer Rechtsprechung standhalten 3. Jedermann, der unheilbar krank ist, und im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte, sollte die Möglichkeit haben, seine Beweggründe prüfen zu lassen. Und die Leute die ihm/ihr helfen, würdig zu sterben dürften danach nicht bestraft werden. |
19. May 2002, 22:00 | #8 |
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Kann mich in dem was Jupp schreibt finden.
Hier gibt es die Moeglichkeit ein Formular auszufuellen, indem man/frau bei Besitz der vollen geistigen Kraefte angeben kann, was man im Falle eines Comas oder anderer aehnlicher Zustaende moechte. Das Formular wird beim Hausarzt abgegeben und dort bewahrt oder weitergeleitet. Eine gute Sache finde ich. |
19. May 2002, 22:40 | #9 |
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Nein.
Die Abgabe einer Erklärung erfogt in der Regel im gesunden Zustand. Der Wille zu leben/überleben wird aber erst bei einer bedrohlichen Krankheit ausgelöst. Es gibt keine Onkologie, wo das nicht unter den Patienten diskutiert wird, viele haben da schon ihre ursprünglichen Meinungen revidiert. Es ist nämlich etwas anderes, über Krebs zu reden, bei Verwandten zu erleben oder selbst den Befund zu haben. mfg |
19. May 2002, 23:51 | #10 |
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quentin, Du folgst in Deiner Argumentation der deutschen Rechtsprechung im Falle von Selbstmördern.
Die Versicherungen hätten schon längst keine Policen mehr an Hinterbliebene ausgezahlt, wenn die Rechtsprechung dem nicht einen Rigel vorgeschoben hätte mit der Argumentation: "Selbst jemand, der in Selbstmordabsicht von einem Hochhaus springt, könnte es sich auf dem letzten Meter noch anders überlegt haben, und dann ist es kein Selbstmord, sondern ein Unfall" Ich jedenfalls möchte mir die Kontrolle über mein Leben und auch über mein Lebensende nicht aus der Hand nehmen lassen, wenn ich das verhindern kann. |
20. May 2002, 00:20 | #11 |
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was Recht ist oder nicht, war nie Gegenstand bei diesen Gesprächen. Natürlich bin ich selbstbestimmt, aber das gilt immer nur für den Augenblick.
mfg |
20. May 2002, 00:25 | #12 |
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eben
genau dies habe ich oben zum Ausdruck bringen wollen. Davon geht die Rechtsprechung ja aus. Das Widersinnige daran ist meines Erachtens, dass Du mit dieser Argumentation jedes Testament anfechten könntest. Und nicht nur das, jeglicher Vertrag wäre Makkulatur, da er immer nur Deinen Willen im Augenblick der Vertragsunterzeichnung widerspiegelt. |
20. May 2002, 00:36 | #13 |
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@jupp,so ist es
mfg |