1. February 2002, 20:37 | #1 | |
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T-Online spührt Raubkopierer auf!
hab ich auf einem Anderen Board gefunden........und wuste nicht so genau wo ich das mal hier posten soll, vieleicht ist es für den ein oder anderen ja Intressant :confused: :confused:
Zitat:
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1. February 2002, 21:45 | #2 |
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Ist wahr und war zu erwarten. Hat mich eher gewundert, daß man das nicht schon vor Jahren gemacht hat, aber sollte man mit rechnen, wenn man als Poweruser entsprechendes gehandelt hat.
Wäre ja auch zu schön, wenn das keiner verfolgen würde. |
7. February 2002, 18:56 | #3 |
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Speicherung der IP-Adressen von P2P-Nutzern umstritten
Datenschutzexperten bezweifeln, ob Provider die IP-Adressen speichern dürfen, die sie ihren Nutzern beim Einwählen ins Internet zuweisen. Die Frage hat eine besondere Brisanz, weil die gespeicherten IP-Adressen derzeit dazu verwendet werden, Nutzer von Tauschbörsen nach Urheberrechtsverstößen zu identifizieren und abzumahnen. T-Online und auch die Uni Münster hatten nach Hinweisen der Motion Picture Association of America (MPAA) einzelne User verwarnt. Zur Identifizierung wurden allein Uhrzeit und die verwendete IP-Adresse genutzt. Ralf Menger vom Regierungspräsidium Darmstadt, das den Datenschutz bei T-Online überwacht, hält das Abspeichern der IP-Adressen für fragwürdig. Das Teledienstedatenschutzgesetz (TDDSG) verlange in § 6 Absatz 4, dass Nutzungsdaten nach Ende des Nutzungsvorgangs gelöscht werden, sofern sie nicht "für Zwecke der Abrechnung" erforderlich sind. Ob einzelne IP-Adressen zur Abrechnung einer DSL-Flatrate tatsächlich gebraucht würden, sei unklar. Die Behörde habe deshalb T-Online darum gebeten, Gründe für die Speicherung der IP-Adressen zu nennen. Sollte die Speicherung unrechtmäßig erfolgen, hätten die Copyright-Wächter künftig noch größere Schwierigkeiten, den in ihren Augen illegalen Tausch von DivX-Dateien in den Griff zu bekommen. Hinzu kommt ein weiteres juristisches Problem: Laut § 5 TDDSG dürfen Provider "Auskünfte am Strafverfolgungsbehörden und Gerichte für die Zwecke der Strafverfolgung" erteilen. Urheberrechtsdelikte fallen jedoch in der Regel unters Zivilrecht. Ob sich ein P2P-Nutzer eventuell nach $ 106 Urheberrechtsgesetz strafbar macht, ist juristisch noch nicht geklärt. (hod/c't) das scheint die neueste entwicklung in dieser sache zu sein. starbucks |
7. February 2002, 20:16 | #4 |
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Dumm nur, daß gesetzlich vorgeschrieben wird, daß die IP-Adressen mit Nutzung für 80 Tage gespeichert werden müssen, um eventuelle kriminelle Nutzung verfolgen zu können. Da hat der Autor des Artikels wohl geschlafen...
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7. February 2002, 20:22 | #5 |
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dann scheint es zwei gesetze zu geben die das gegenteilige ausdrücken, aber warten wir es einmal ab was passiert.
starbucks |
7. February 2002, 20:25 | #6 |
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Ehrlich gesagt sehe ich keinen Widerspruch. Wie oben gesagt, muß noch geklärt werden, unter welchen Bereich die P2P Börsen fallen. Strafbar sind sie ja allemal.
Ich denke, die Telekom wollte damit eher ein Signal an die Kunden senden, unabhängig davon, ob es jetzt rechtmäßig ist oder nicht. Man wollte nur mitteilen, daß sich die Kunden vielleicht etwas zurückhalten sollten, weil die Industrie langsam aber sicher zu Gegenmaßnahmen greift. |
7. February 2002, 20:38 | #7 | |
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Zitat:
starbucks |
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7. February 2002, 22:39 | #8 |
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Die Frage dabei ist, warum T-Online nun soetwas macht.
Wird der Druck der Softwareindustrie zu groß? Warum schreiben die Firmen und ihre beauftragten Organisationen (BSA etc.) die "Erwischten" nicht selbst an? Nun, ich denke, daß auch T-Online ein berechtigtes Interesse daran hat und zwar aus folgenden Gründen: Der Daten-Transfer kostet Traffic, den sie bezahlen müssen, wenn´s auch nur pro forma, als Telekom-Schwester, über die Bücher geht. Angeschrieben wird sicherlich nicht der kleine User, der mal ein Prog und sei es auch ein klein wenig größer, downloaded, sondern der sog. Poweruser, mit eigenem Ftp oder Edonkey ständig online, wo riesige Datentransfers stattfinden. Das Positive dabei ist, das uns das zeigt, daß der einzelne User, auch wenn er größere Datenvolumen an Raubkopien zieht oder vergibt, nicht gleich per Anklage durch den Gesetzgeber verfolgt wird, sondern lediglich abgemahnt wird. Priorität für die Firmen haben nach wie vor User, die mit den Raubkopien finanzielle Geschäfte machen, Warez-und Cracker-Sites und wohl auch und das demnächst verstärkt, größere Boards, hierbei speziell die, mit den sog. Eselsforen und Ftp´s. |
8. February 2002, 20:51 | #9 |
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und hat schon eine ne Abmahnung bekommen??
Greetz DAB |