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16. October 2002, 12:08   #1
lala
 
Benutzerbild von lala
 
Registriert seit: July 2002
Beiträge: 273
HP mahnt 16-Jährigen ab

Eine Abkürzung ist eine Abkürzung – und weiter nichts. So könnte man denken. Und die Buchstabenkombination "HP" kann für vielerlei stehen – könnte man ebenfalls denken. Laut Abkuerzungen.de steht sie etwa für "Homepage" oder auch für "Horse Power" und "High Pressure". Das Standard-Nachschlagewerk von Amkreutz "Abkürzungen der Informationsverarbeitung, A-Z" kennt sogar die Bedeutung "Hand Punch" (eigentlich "Schlag mit der bloßen Faust", in der EDV das Nachlochen von Lochkarten oder -streifen von Hand).

Für den Hardwarehersteller Hewlett-Packard hat "HP" jedoch nur eine einzige Bedeutung. Das Unternehmen sieht seine geschützten Marken von Verwechslung bedroht, sobald jemand die betreffende Buchstabenkombination im Rahmen von Internet-Domains nutzt, und sei es auch in ganz anderem Zusammenhang. Das hat jetzt Layth Ibrahim, ein 16-jähriger Schüler aus Karlsruhe, in Form eines Abmahnschreibens samt Kostennote der HP-Anwälte zu spüren bekommen – sozusagen ein markenrechtlicher "Hand Punch" der teuren Sorte.

Ibrahim betreibt die Domains "HP-World.de" und "HP-World.com", unter denen er bislang Tutorials und anderes Material rund um den Bau von Homepages angeboten hat. Lässt man den Bindestrich in der .com-Webadresse fort, so gelangt man zur Site der US-Messe HP World Conference & Expo, bei der es um Lösungen rund um Hewlett-Packard-Produkte geht.

Das Schreiben der von HP beauftragten Stuttgarter Anwaltskanzlei setzt den Streitwert mit 130.000 Euro an. Daraus errechnet sich in Verbindung mit der üblicherweise draufgeschlagenen Post- und Telekommunikationspauschale nach der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) eine Gebührenforderung in Höhe von 1151 Euro. Eine Menge Geld für einen Schüler der achten Klasse.

Mehr dazu hier...
 
16. October 2002, 13:15   #2
little tyrolean
 
Benutzerbild von little tyrolean
 
Registriert seit: September 2002
Ort: auf der Alm
Beiträge: 977
was heißt hier von Hewlett-Packard beauftragt?
So wie ich die Sache sehe, haben diese "Rechtsanwälte" sich erst mal den Schwächsten herausgesucht, um einen Präzedenzfall zu schaffen.
Ob die Werbestrategen des Mutterkonzerns damit einverstanden sind, muß sich erst noch zeigen.....
Nur gut, daß die deutsche "Rechtspraxis" des Abmahnens und Abzockens bei uns (noch) nicht eingeführt worden ist!
 
11. November 2002, 18:07   #3
tschubbl
 
Beiträge: n/a
Die Sache ist ganz einfach.Ich werde alle Produkte von HP ab sofort meiden.

@Little
Im Zuge der EG wird Dir das nicht erspart bleiben.
 
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