8. July 2003, 16:36 | #1 |
Ungültige E-Mail Angabe
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Rechte und pflichten für alleinerziehende Mütter
hallo
ich habe ne frage und hoffe, ihr könnt mir helfen dabei. und zwar wo bekomme ich eine auflistung vom sozialamt her was eine alleinerziehenden mütter beantragen dürfen. ich hoffe ihr könnt mir helfen !!!! |
8. July 2003, 17:02 | #2 |
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Sozialamt:
- Ihnen steht Geld für Umstandskleidung zu. Sie werden dann einen Scheck bekommen und Sie müssen nach dem Einkauf einen Kassenzettel vorlegen. - Ihnen steht auch eine Babyerstlingsausstattung zu. Dies verläuft genauso wie bei der Umstandskleidung, jedoch sieht sich das Sozialamt erst um ob Sie Ihnen billigere, gebrauchte Sachen ver- mittel können. - Wenn sie noch Schülerin sind, eine Ausbildung machen, nicht mehr bei Ihren Eltern wohnen oder Ihre Eltern ein sehr geringes Einkommen haben dann können Sie auch Sozialhilfe beantragen. - Nach der Geburt ihres Kindes können Sie 2mal im Jahr Kleidergeld beantragen. Erziehungsgeld: - Erziehungsgeld, je nach dem welchen Antrag Sie stellen, werden Sie ein Jahr monatlich 450 Euro bekommen oder zwei Jahre lang 300 Euro monatlich bekommen. - Unterhaltszahlungen: Wenn der Vater ihres Kindes in die Schule geht oder eine Ausbildung macht zahlt das Jugendamt monatliche Unterhaltszahlungen welche ca. 110 Euro im Monat betragen. Falls der Vater arbeitet wird das Jugendamt ermitteln wie viel Geld er Ihnen zu zahlen hat. Wenn sie noch in gutem Kontakt zu dem Vater stehen können Sie die Geldbeträge unter sich ausmachen. - Kindergeld: Wenn sie zwei oder mehr Geschwister haben empfehle ich Ihnen Ihr Kind als 4. Zählkind über Ihre Eltern Laufen zu lasse; denn dann beträgt das monatlich Kindergeld anstatt ca. 140 Euro nämlich ca. 157 Euro. - Tagesmütter: Nach dem neuen Gesetzt zahlt das Jugendamt nur noch 2 Euro pro Stunde dazu, unabhängig davon ob eine Tagesmutter ins Haus kommt oder das Kind mitnimmt. Unterschieden wird nur wenn das Kind wach ist und wenn es schläft. So hoffe das hilft dir erst mal weiter... ansonsten einfach mal beo google suchen!! Liebe Grüße Kata286 :elefant: |
8. July 2003, 21:04 | #3 |
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9. July 2003, 09:06 | #4 |
Ungültige E-Mail Angabe
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ich danke euch beiden für die guten tipps und für die gute internetseite.
es ist heut sehr schwer, herauszufinden was darf sie beantragen und was nicht. ich liebe meine tochter über alles und zahle regelmäßig meine alimente. und mehr!!! danke,danke danke danke |