11. August 2002, 09:19 | #1 |
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Mahlzeit
Verdorbenes Schabefleisch und grüne Leber
Filialen des Fleischermeisters Dieter H. (60) waren den Lebensmittelkontrolleuren schon öfter aufgefallen. Hier wurde altes Gehacktes, verdorbene Putenbrust und überlagerte Wurst angeboten. Im Oktober verschlug es den Kontrolleuren in der Filiale auf der Selliner Straße die Sprache. Sie bekamen vergammeltes Schabefleisch und Schaschlik, in dem sich die Bakterien tummelten – Dieter H. sollte 150 Euro Strafe zahlen. Am Freitag stand er vor dem Dresdner Amtsgericht. Der Laborbefund ist eindeutig. „Die Schabfleischprobe sah alt aus, schon ganz grau und roch eklig“, sagte eine Gutachterin. Auf eine Geschmacksprobe verzichteten die Mediziner gerne. Nicht anders das Schaschlik. Es stammte aus der Tiefkühltruhe, obwohl es nicht eingefroren werden darf. Die Leber hatte schon ganz grüne Flecken. Was Auge und Nase nicht erkannten: Drinnen vermehrten sich Darmbakterien – Erreger, die im Fleisch nichts zu suchen haben. Dieter H. wollte die Strafe nicht bezahlen, die Verantwortung für die ungenießbare Ware nicht übernehmen: „Meine Verkäuferinnen waren nachlässig. Dabei kannten sie alle die Hackfleischverordnung.“ Er selbst sei schon seit längerem krank, der Betrieb, dem einmal zehn Filialen angehört hätten, in der Insolvenz. Seine Mitarbeiterinnen, die das alte Fleisch verkauft haben, gehörten dem Unternehmen schon nicht mehr an. Die Verhandlung wird fortgesetzt. Quelle: sz-online.de Ich finde es schon ein starkes Stück, derartig mit der Gesundheit seiner Kunden zu spielen. Dass dies allerdings nur eine Strafe von 150 Euro nach sich ziehen sollte obwohl, laut Bericht, er den Behörden schon öfter aufgefallen ist, finde ich allerdings schon fast zum Lachen. Solch geringe Strafen ermutigen doch schon fast dazu gegen das Gesetz zu verstoßen. |
11. August 2002, 10:43 | #2 |
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Mahlzeit
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12. August 2002, 07:11 | #3 |
Ungültige E-Mail Angabe
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Ich finde es auch eine Schweinerei so mit der Gesundheit der Kunden zu spielen.
Schlimm finde ich auch, das alles auf das Personal abgeschoben wird, es ist ja sooo einfach danach das Personal zu wechseln Die Richter sollten eigentlich wissen das die meisten Arbeitnehmer alles tun was der Chef sagt (um den Arbeitsplatz nicht zu verlieren) und das solche Nachlässigkeiten garaniert vom Chef angeordnet wurden. |
12. August 2002, 07:23 | #4 |
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was ich schlimm finde, ist unsere Gesetzgebung. Dem Kerk gehört der Entzug der Lizenz, der Laden müsste sofort zu gemacht werden.
150€ ist doch eine Einladung zum Betrug. mfg |
12. August 2002, 08:52 | #5 |
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Es ist letztendlich egal,ob die Angestellten oder Untergebenen,daß machen,was sie angewiesen bekommen oder nicht,denn nur der nächste Vorgesetzte oder der Arbeitgeber ist für die korrekte Ausführung,oder hier,die Einhaltung der Hygienebestimmungen,verantwortlich.
Ich bin mir nicht ganz sicher,aber ich meine,daß die Höhe des Strafmaßes Ländersache ist. Mit der Vorgeschichte,wäre er in Baden-Württemberg nicht so billig davongekommen und vorallem hätte er,nach dem er zum Wiederholtenmale gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen hatte,seinen Metzgereibetrieb,nicht wieder geöffnet. |
12. August 2002, 09:05 | #6 |
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Na, Guten Appe oder? Igitt
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