28. November 2002, 13:57 | #1 | |
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RAF: Hirnlose Terroristen
RAF: Hirnlose Terroristen
Die RAF ist seit ein paar Jahren eigentlich Geschichte, doch seit ein paar Wochen ist sie wieder aktueller denn je. Es tauchte nämlich das Gehirn von Ulrike Meinhof auf - die Gehirne dreier weiterer Terroristen (Andreas Baader, Jan Carl Raspe, Gudrun Ensslin) sind dagegen noch immer verschollen. "Glasklar", wie Gerhard Schröder sagen würde, glasklar ist aber, wo die verschwundenen Gehirne nicht sind - in den Köpfen der Toten, wo sie eigentlich sein sollten. Denn offenkundig ist auch: Die Gehirne wurden den Toten rechtswidrig entnommen und - zumindest im Fall des Gehirns der Ulrike Meinhof - einem Forscher, der einmal der SS angehörte, übergeben, der wohl versuchen wollte oder sollte, den Beweis dafür zu erbringen, daß politisch motivierter Widerstand gegen eine herrschende Ordnung auf Fehlbildungen im Gehirn zurückzuführen ist. Damit soll politischer - auch militanter - Widerstand zur Krankheit erklärt, somit seiner politischen Dimension beraubt werden. Solche kruden Theorien waren sehr beliebt bei den Rasse-Spezialisten des Dritten Reichs, aber auch in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung denken manche Experten trauernd an die alten Zeiten zurück, in denen man sich menschliche Körper zu experimentellen Zwecken dutzendweise bei der SS bestellen konnte. Hinterbliebene der Terroristen haben nun jedenfalls einen Brief verfaßt, in dem sie die Leistungsfähigkeit deutscher Wissenschaft auf diesem Gebiet lobpreisen: Zitat:
tw_24 |
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28. November 2002, 14:46 | #2 |
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Hm.
Ich habe gelesen, das die Gehirne der Wissenschaft zur Verfügung gestellt wurden. Und zwar ausdrücklich auf Wunsch der Verstorbenen. Mag im Nachhinein vielleicht auch Propaganda sein. Kann ich nicht beurteilen. Im Falle Meinhof habe ich gelesen, daß die Wissenschaftler herausgefunden haben wollen, daß Ulrike Meinhof durch eine Gehirn"Miß"Bildung eigentlich verhandlungs- und damit strafunfähig gewesen wäre. Ich nehme an: trau - schau - wem; aber nicht den Zeitungen ?? |
28. November 2002, 19:05 | #3 | |
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Zitat:
Verhandlungsunfähig wurde Ulrike Meinhof durch die Haftbedingungen - Tag und Nacht saß, lag oder stand sie wirklich völlig isoliert in einer beleuchteten Zelle ohne Kontakt zur Außenwelt, ohne Zeitgefühl, und die Wände sahen absolut gleich aus - diese Folter macht(e) krank. Dadurch wäre sie wirklich auch strafunfähig gewesen, aber der "Rechtsstaat" inszenierte ja lieber einen Selbstmord. Die anderen RAF-Aktivisten, deren Gehirne verschwunden sind, haben ebenfalls niemals zugestimmt, ihre Gehirne auf eventuelle Defekte untersuchen zu lassen, denn wie Ulrike Meinhof waren sie nicht geisteskrank, sondern durchaus bei klarem Verstand, als sie ihre Aktivitäten planten und durchführten. MfG tw_24 |
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28. November 2002, 23:59 | #4 |
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Das ist ja hochinteressant,wer da auf was untersuchte,
Hat man nicht auch noch diverse Messungen vorgenommen,die nach der Ideologie der damaligen Machthaber,zweifelsfrei feststellen sollte,ob sie der jüdischen Rasse angehörte? Zu den Haftbedingungen kann ich nur meinen,daß wer für sich in Anspruch nimmt,Herr über Leben und Tod zu sein,braucht sich über schärfere Haftbedingungen nicht beschweren,vor allem dann nicht,wenn ständig versucht wurde die Gefangenen zu befreien. |
29. November 2002, 16:11 | #5 |
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Also nein tschubbl, ich bin absolut überwältigt über deinen Beitrag, alles auf einen Nenner gebracht, und vor allen Dingen so komprimiert.
Einfach genial dein Beitrag. Lemmy |
29. November 2002, 17:06 | #6 | |||
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Zitat:
Bis 1981 konnte in der BRD der Roman Mephisto von Klaus Mann nicht erscheinen, weil - so das Bundesverfassungsgericht - in und mit ihm die Würde des schon längst verstorbenen Gustaf Gründgens verletzt werde: "Es würde mit dem verfassungsverbürgten Gebot der Unverletzlichkeit der Menschenwürde, das allen Grundrechten zugrunde liegt, unvereinbar sein, wenn der Mensch, dem Würde kraft seines Personseins zukommt, in diesem allgemeinen Achtungsanspruch auch nach seinem Tode herabgewürdigt oder erniedrigt werden dürfte. Dementsprechend endet die in Art. 1 Abs. 1 GG aller staatlichen Gewalt auferlegte Verpflichtung, dem Einzelnen Schutz gegen Angriffe auf seine Menschenwürde zu gewähren, nicht mit dem Tode". Das hat - einmal ganz abgesehen von den folterähnlichen Haftbedingungen - auch für die toten Terroristen zu gelten, sonst ist der Rechtsstaat ein Willkürstaat. Zitat:
Zitat:
tw_24 |
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29. November 2002, 18:53 | #7 |
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@Lemmy
Das ist eben etwas was ich Dir voraus habe. -------------------------------------------------------- @tw Ob das wirklich so war,steht auf einem anderen Blatt und Papier ist geduldig. Besonders wenn man sich so auszudrücken weis,wie die Meinhof,die zum redaktionellen Team des damaligen SWF Baden-Baden gehörte.Mir ist zum Beispiel bekannt,daß sie untereindander,am Tage,zusammensein konnten.Aber da möchte ich nicht näher darauf eingehen,da mir das Hintergrundwissen fehlt. |