18. December 2002, 18:34 | #1 | |
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Zuwanderungsgesetz verfassungswidrig....
Zitat:
Der damalige Not-Erfolg entpuppte sich nun doch als verfassungswidrig. Was bei der Zusammensetzung des Bundesverfassungsgerichtes sicherlich keine Überraschung darstellt. |
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18. December 2002, 19:08 | #2 |
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Trotz allem fand bei der Bewertung des Landes Brandenburg klar eine verfassungswidrige Entscheidung statt, dass da Klage erhoben wurde und diese auch durchkam, war logisch, auch wenn da eher SPD-orientierte Richter gesessen hätten, da konnte gar keine andere Entscheidung gefällt werden. Und, findest du die Entscheidung, das Ding ungeändert wieder vorzulegen wirklich borniert? Ich meine eher, dass das wieder einmal die Hilflosigkeit widerspiegelt, die diese Regierung seit nun mehr fast einem ganzen Jahr an den Tag legt.
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18. December 2002, 21:24 | #3 |
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Naja, so eine Klamotte, und das ist es ja wirklich, gab es schon einmal. Damals von der CDU initiiert. Allerdings hatte die SPD nicht geklagt seinerzeit.
Es stellt sich mir die Frage, WER das Bundesland nach aussen vertritt, der Innenminister oder der Ministerpräsident. Sowas sollte eigentlich verbindlich sein und bestenfalls zu einer Regierungskrise oder einem Auseinanderbrechen der dortigen Koalition führen, aber mehr nicht. Ich muss auch sagen, dass der Bundesrat zuviel blockieren kann. Wir haben das auch schon erlebt, als Lafontain die SPD auf Kurs gebracht hat seinerzeit. Es wurde alles und jedes blockiert, das auch nur ansatzweise Munition liefern konnte. Ich halte diesen Zustand für unhaltbar. Übrigens wie so einiges im Verhältnis Bund - Länder. |
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Stichworte |
verfassungswidrig, zuwanderungsgesetz |
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