12. November 2003, 14:31 | #1 |
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Besuchsrecht für Hund
Mann und Frau lassen sich scheiden - soweit noch nicht ungewöhnlich.
Die beiden haben zwei Labradorhunde und diese verbleiben bei der Frau. Nun möchte der Mann aber den einen Hund jedes zweite Wochenende besuchen - das will aber die Frau nicht. Er geht vor Gericht um ein Besuchsrecht einzuklagen (sogar bis zum OLG Bamberg) mit der Begründung der Hund sei eine Art Kindersatz und bei Kindern sei ein Besuchsrecht auch vorgesehen - im übrigen diene es dem Wohl des Hundes. (Anm.: Und was ist mit dem anderen Hund? Wenn der Mann den nicht sehen will, könnte der arme Hund doch dauerhafte seelische Schäden davon tragen, oder? ) Die Klage wurde allerdings abgewiesen, weil es dafür keine Rechtsgrundlage gibt. Ein Hund sei zwar vor dem Gesetz keine Sache mehr, würde aber wie ein Haushaltsgegenstand behandelt - ein Besuchsrecht für einen Haushaltsgegenstand sei im Gesetz nicht vorgesehen. So ist es wirklich passiert (Quelle: tagesschau.de) Der arme Hund p.s.: gehört das nicht vielleicht doch ehr ins Fun? |
12. November 2003, 14:57 | #2 |
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wenn es nicht so traurig wäre, womit die Leute die Gerichte beschäftigen, dann wäre es wirklich Fun.
Die haben für mich nen Schosserus, soll die Frau doch froh sein, wenn der Mann sich ab und an um die Tiere kümmert. Aber wenn, dann bitte um beide Muss 'ne friedliche Scheidung gewesen sein *räusper* |
12. November 2003, 19:25 | #3 |
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Ich finde das nicht mehr zum .
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13. November 2003, 08:10 | #4 |
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Komisch finde ich das auch nicht, denn wer Leute kennt, die ihre Haustiere über alles lieben, kann die Argumentation des Ehemanns durchaus nachvollziehen. Deswegen ist er sicherlich auch sehr zu bedauern und es würde mich auch nicht wundern, wenn die Ex-Frau die Hunde aus Rache dem Mann verweigert. Das kann ihm ganz schön weh tun.
Auch finde ich den juristischen Sachstand sehr interessant. Das Recht sagt, Hunde seien keine Sache mehr, werden aber wie Haushaltsgegenstände behandelt. Naja....da gibt es wohl dann noch Nachbesserungsbedarf. |
13. November 2003, 13:49 | #5 |
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mich würde viel mehr interessieren mit welchem Recht die Hunde bei der Frau bleiben ?
in jeder Scheidung die ich bisher miterlebt habe war der Mann der gearschte, irgendwas läuft schief in Deutschland.. |
13. November 2003, 13:54 | #6 |
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wahrscheinlich, weil die Frau auch das Haus behalten hat und der Mann die beiden Hunde in seiner 2-Zimmerwohnung nicht halten kann
Nicht in jeder Scheidung ist der Mann der dumme, nur erzählen Dir wohl eher die männlichen Kandidaten ihr Leid und mir die weiblichen |
13. November 2003, 14:16 | #7 |
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Im Artikel stand, dass die Hunde zunächst in gegenseitigem Einvernehmen bei der Frau blieben. Erst später ist dem Mann wohl aufgefallen, dass ihm die Töle fehlt (oder was sonst dahinter steckt )
Wenn es wirklich eine Trennung im Streit war, kann ich verstehen, dass die Frau den Alten nicht mehr sehen will Außerdem ist es ja schon komisch, dass der Mann nur den einen Hund besuchen will - der andere wäre sicher traurig, wenn sich Ex-Herrchen nicht mehr um ihn schert. So einem Typen würde ich auch kein Besuchsrecht einräumen! Ich stimme zu, dass ein Tier nicht mit einem Haushaltsgegenstand auf eine Stufe gestellt werden sollte - idiotische Rechtslage (wie so oft). Trotzdem ist die ganze Sache einfach albern. Glühwürmchens letzter Aussage kann ich nur zustimmen - eine Pauschalisierung bzgl. der Benachteiligung bei Scheidungen ist unsinnig. Es kann jeden treffen - alles eine Frage der Arumente.... |
14. November 2003, 08:45 | #8 |
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Naja, dass Männer in Scheidungen benachteiligt werden, ist doch eigentlich nix neues. Zumindest würde ich jetzt niemanden glauben, dass es den Frauen nach einer Scheidung im allgemeinen schlechter geht als den Herren der Schöpfung. Es mag durchaus richtig sein, dass die Herren für die meisten Scheidungen verantwortlich sind (Es lebe die 18jährige Geliebte *harrrr*), aber trotzdem müssen sie auch einen entsprechenden Preis dafür zahlen. Wie heißt es immer so schön, wenn er das Geld in die Familie bringt und die beiden sich scheiden lassen, hat sie anschließend einen Anspruch darauf, ihren Lebensstil so weit wie möglich zu halten. Kein Wunder, dass reiche Männer so beliebt sind. Ist eben immer ein Gewinn.
Und in bezug auf Kinder brauchen wir da gar nicht reden, ein Richter gibt einem Mann nur dann das Sorgerecht für die Kids, wenn sie alkoholabhängig ist, im Strafvollzug sitzt oder die Kinder in irgendeiner Form missbraucht hat. Ansonsten haben die Väter ausgedient bei einer Scheidung. Und wie das jetzt bei den Hunden ist....keine Ahnung. Ich find schon, dass er ein Recht hat, wenigstens seinen Lieblingsköter zu sehen. |