![]() |
18. May 2006, 07:14 | #1 |
Erde, Wind & Feuer
Registriert seit: February 2002
Ort: Ockershausen
Beiträge: 7.669
|
Arbeitslose müßen nicht ins Bordell
Die Arbeitsagenturen sind nicht verpflichtet, einem Bordellbetreiber Prostituierte zu vermitteln. Das geht aus einem am Mittwoch veröffentlichen Urteil des Sozialgerichts Speyer hervor. (AZ: S 10 AL 1020/04)Zwar sei Prostitution gesellschaftlich geduldet, «aber kein zur Verminderung von Arbeitslosigkeit erwünschtes Instrumentarium», befanden die Richter. Mit ihrer Entscheidung wiesen sie eine Klage eines Bordellbetreibers ab.
NETZEITUNG ARBEIT & BERUF: Bordell kann nicht auf Arbeitsagentur zählen Schade, dann kann es ja auch keine 1Euro Jobs dort geben. Schon lustig mit was alles sich Gerichte befassen müßen. |
19. May 2006, 11:15 | #2 |
Registriert seit: November 2004
Ort: Berlin (W)
Beiträge: 201
|
Arbeitlose müssen nicht ins Bordell, aber sie dürfen
![]() In Berlin hat ein Bordell nur für Arbeitslose ein Rabattsystem eingeführt. Ich frage mich, zahlen Bordellbesitzer bzw. deren "Angestellte" Arbeitslosenversicherung? Wenn ja, so müßte das Arbeitsamt doch auch vermitteln,oder? |