8. August 2007, 18:32 | #1 | |
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Darf man Streiks verbieten?
... das Arbeitsgericht Nürnberg hat es getan. Eine der Begründungen: Es sei "unverhältnismäßig", wenn die Reisenden in der Haupt-Urlaubszeit durch die Folgen der Lokführer-Arbeitsniederlegung Nachteile in Kauf nehmen müßten.
Das sehe ich anders. Denn der Sinn des in unserer Verfassung garantierten Streikrechts liegt nun mal darin, daß man Menschen auf die Füße treten muß. Ein Streik muß wehtun, sonst wirkt er nicht. Das Volk, also zum größten Teil Arbeitnehmer aus anderen Bereichen, sollte sich auch in der Urlaubszeit mit der Lokführer-Gewerkschaft GDL solidarisch zeigen, deren überlastete, unterbezahlte Mitglieder wahrlich nicht grundlos streiken. Und die Richter sollten sich gefälligst am Grundgesetz orientieren. Wenn sie schon angeblich so besorgt um die Bürger sind, will ich mal polemisch fragen: Warum verbieten die Gerichte dann nicht auch den mächtigen Mineralöl-Konzernen, jedes Jahr pünktlich zur Urlaubszeit die Benzin-Preise zu erhöhen? Gruß Ben [edit] Wie ich gerade lese, sollten sich Hamburger und Berliner S-Bahn-Nutzer für morgen vormittag auf Probleme gefaßt machen: Zitat:
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9. August 2007, 08:45 | #2 |
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Diese Verbote per Gericht sind ein einziger Witz. Andersrum lassen es sich die deutschen Gewerkschaften bieten. Ist die Verfassung (äh das Grundgesetz) eigentlich noch in Kraft?
Totgelacht habe ich mich über die Floskel: "schadet der Volkswirtschaft". Welche Volkswirtschaft denn bitte? Das ist alles zum Heulen! |
9. August 2007, 20:41 | #3 | |
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Zitat:
Und Streikverbote dienen im vorliegenden Fall dazu, Verluste der Bahn, die mit Steuereinnahmeverlusten einhergehen, zu vermeiden. Ach ja, um mich der Frage von Tauan anzuschließen: von welcher Verfassung schreibst du? Von der, die mittlerweile beliebig angepasst wird, so wie es der amtierenden Regierung gerade passt? |
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