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17. March 2008, 13:00   #1
Sacki
Dummschwätzer
 
Benutzerbild von Sacki
 
Registriert seit: February 2005
Beiträge: 3.365
Avatare in Foren: Abmahnung droht !

Das Internet verkommt offensichtlich immer mehr zu einer äußerst lukrativen Einnahmequelle für Rechtsanwälte.
Es scheint, wer als Rechtsanwalt wenig Ahnung hat und daher auch kaum Kohle verdient, der macht sich im Internet auf die Suche nach Abmahnmöglichkeiten.
Und das Rechtssystem in Deutschland legitimiert diese miese Abzockerei auch noch.

Quelle:
NETZEITUNG INTERNET: Oliver Kahn kann teuer werden

Zitat:
Geeignete Vorlagen lassen sich im Internet mit Hilfe der einschlägigen Suchmaschinen leicht finden. Und so wimmelt es in Foren und anderen Angeboten nur so vor bunten Bildchen - und damit auch vor Verstößen gegen das Gesetz über den Urheberschutz.

Comicfiguren wie Donald Duck, Sportler wie Oliver Kahn, berühmte Kunstwerke wie Muncks Schrei oder auch nur ein lustiges Foto, das man irgendwo im Web gefunden hat, haben alle eines gemeinsam: Sie unterliegen dem Copyright oder dem Urheberschutz und deswegen darf man sie in der Regel nicht öffentlich verwenden.

Dabei spielt es keine Rolle, in welcher Form diese Avatare (oder kurz: Avas) öffentlich zugänglich gemacht werden. «So wie eine Zeitung nicht einfach ohne Einwilligung des Urhebers ein Bild nehmen und abdrucken darf, darf auch ein Internetuser nicht einfach hergehen und ein Bild auf seiner Homepage veröffentlichen, ohne den Rechteinhaber zu fragen.Genauso verboten ist es auch, ein solches Bild als Avatar oder Logo zu verwenden», sagt Sascha Kremer, auf Urheberrechtsfragen spezialisierter Anwalt im Gespräch mit der «Netzeitung».
Ob ein urheberrechtlich geschütztes Ava zum Beispiel in einem frei zugänglichen oder geschlossenen Forum als Userporträt zum Einsatz kommt, ist unerheblich. «Der Begriff geschlossenes Forum bedeutet ja in aller Regel nicht, dass die Plattform nur vier oder fünf Leuten zugänglich ist», erklärt Kremer.
Entdeckt ein Urheber eine widerrechtlich verwendete Darstellung, kann er auf Unterlassung klagen. Vom User ist allerdings meist nur der Nickname bekannt, also wendet sich der Anwalt dann an den Foren- oder den Angebotsbetreiber. Eine Abmahnung kostet im Schnitt 500 Euro, den Stress dazu gibt's gratis.Ein Auskunftsanspruch besteht allerdings nicht, so Kremer, Betreiber müssen Anwälten gegenüber keine Einzelheiten über ihre Kunden offenlegen.



Lässt sich trotzdem nicht zweifelsfrei herausfinden, wer der User im wirklichen Leben ist, ist der Betreiber dran. Die meisten Anbieter versuchen, möglichen Ärger um etwaige Copyright- und Urheberrechtsverletzungen durch die Nutzungsvereinbarungen zu vermeiden. Darin steht dann meist, dass Nutzer keine geschützten Inhalte veröffentlichen dürfen und bei Verstößen selber verantwortlich sind. Trotzdem kann der Betreiber in die so genannte Störungshaftung genommen werden, da er die Möglichkeit geschaffen hat, dass der User die Urheberrechtsverletzung begehen konnte. Und dabei ist es vollkommen egal, ob der Betreiber – beispielsweise eines Forums - wusste, dass ein Avatar widerrechtlich genutzt wurde oder nicht oder ob er die Verantwortung per Vertrag auf den User abschiebt.
Es ist einfach nur zum Kotzen...

Mir persönlich soll es egal sein, weil ich ein "real-Foto" von mir benutze. Kann aber sein, daß auf dieser Welt irgendein Wichser rummrennt, der genauso dämlich wie ich aussieht und einen "fähigen" Anwalt findet, der mich oder Bandwurm abmahnt.
Daher werde ich demnächst mein Avatar entfernen und wenn es so weiter geht in diesem Land, wahrscheinlich auch den Nick Sacki sterben lassen.
Kann ja sein, daß es in Timbuktu eine Fabrik für Säcke gibt, die sich "Sacki" nennt. Und weil sich Säcke momentan schlecht verkaufen, macht mahn eben Kohle durch Abmahnungen.

Fest steht nur, irgendwann steige ich aus der Boarderei aus. Das macht echt keinen Spaß mehr.
 
17. March 2008, 13:40   #2
jupp11
 
Registriert seit: January 2002
Beiträge: 4.013
Ich reg mich über diese Abmahner auch auf Sacki!!!

Aber ich finde diese, durchaus ungehemmte Benutzung von Avataren, die andere gebastelt haben, auch nicht prall.

Da wird noch ne Menge an liebgewordenen Angewohnheiten, was derartiges angeht, über den abmahnerischen Jordan gehen.

tschao

jupp11
 
17. March 2008, 14:10   #3
Ben-99
Ungültige E-Mail Angabe
 
Registriert seit: June 2003
Beiträge: 5.899
... hoffentlich gibt es wegen meines Avatars zusätzlich zu den Abmahngebühren nicht auch noch Aufruhr in der arabischen Welt. Ich verwende nämlich seit Jahren eine Ausschnittsvergrößerung eines Schwarzweiß-Fotos, das die Kaaba in Mekka, immerhin das Heiligtum des Islams, zeigt. Hat bis jetzt vielleicht nur niemand bemerkt ;-)

Gruß Ben
 
18. March 2008, 23:47   #4
schwaller
 
Benutzerbild von schwaller
 
Registriert seit: August 2005
Beiträge: 160
ja - nur gut das mein ava speziell für mich angefertigt wurde. im ersten schritt ohne animation von einem jetzigen ct-redakteur - dann wurde es von einer talentierten auch hier bekannten animatöse zum leben erweckt. das ist also meineswissens alles absolut im gruenen bereich.

das schlimme ist nur, das man als board-betreiber langsam aber sicher zu einem rechtsanwalt mutieren muss. und selbst das hilft einem nicht wirklich weiter
 
19. March 2008, 07:41   #5
jupp11
 
Registriert seit: January 2002
Beiträge: 4.013
Ich prognostiziere für die nächsten Jahre, dass es Boardbetreibern nur noch möglich sein wird, Personen, die ihre Realdaten hinterlegt haben, als frei schreibende Member freischalten zu können. Diese Realdaten müssen ja nicht öffentlich einsehbar sein, aber der Boardbetreiber wird sie Beiträgen zuordnen können, allein um irgendwelchen Regressforderungen gegen ihn selbst zu entgehen. Prinzipiell ist auch nicht einzusehen, warum ein Boardbetreiber den Kopf hinhalten soll, für anonym abgelieferte Passagen, die ihn selbst vor Gericht bringen könnten.

Oder er/sie muss sich die Mühe machen, jeden verdammten Beitrag abzuklopfen auf eventuell gefährliche Passagen bevor der Beitrag veröffentlicht wird.

Ich weiß, dass ich damit Ben und andere glühende Verfechter der Anonymität im Netz auf den Plan rufe, die den schönen anonymen Zeiten im Internet hinterhertrauern. Aber es wird so kommen.

Wie soll BW z.B. prüfen, ob ein Avatar rechtefrei ist oder ein hochgeladenes Bild. Es geht schlicht nicht.

In diesem, durchaus traurigen, Sinne...

tschao

jupp11
 
19. March 2008, 08:52   #6
Ben-99
Ungültige E-Mail Angabe
 
Registriert seit: June 2003
Beiträge: 5.899
... das wären dann paradiesische Zeiten für Denunzianten und Leute, die gern Hausbesuche machen, um Board-Usern den Schädel einzuschlagen, weil ihnen irgendein Beitrag nicht gepaßt hat oder ihnen in den Diskussionen die Argumente ausgegangen sind.

Aber sie sollten nicht zu früh frohlocken. Denn es kommt doch nur darauf an, daß die Angaben rein äußerlich wie "Realdaten" wirken. Wer ein wenig kreativ ist und nicht unbedingt selbst ein Board oder Blog eröffnen will, wird auch in Zukunft anonym bleiben können. Außerdem glaube ich nicht, daß es überhaupt soweit kommen wird.

Meine Prognose: Es wird so ähnlich laufen wie bei den Verfassungsgerichtsurteilen in bezug auf Einschränkung der Bürgerrechte zur Abwendung einer "terroristischen Gefahr". Auch hier wurde zunächst alles abgenickt, was auf der Wunschliste durchgeknallter Politiker stand. Bis die Hüter unserer Demokratie dann endlich aufwachten und deutlich machten: Stop! Bis hier her und nicht weiter! Und so wird es auch bei den Themen "Copyright-Verletzungen" und "Haftung der Boardbetreiber" gehen.

Ich bin mir sicher, daß Anwälte, die sich jetzt noch durch den Versand von Abmahnungen dumm und dämlich verdienen, schon bald gezwungen sein werden, wieder auf ordentliche Art für ihr Einkommen zu sorgen. Man muß einigen von ihnen, auch einigen Richtern, sogar dankbar sein, weil sie in letzter Zeit dermaßen übertrieben und die Paragraphen überdehnt haben, daß das bisherige Erfolgsmodell "Reichwerden durch Kriminalisierung harmloser Internet-Nutzer" schon bald wie ein Kartenhaus in sich zusammenstürzen wird.

Oder glaubt jemand allen Ernstes daran, daß auch die Post irgendwann dazu verdonnert werden könnte, vor der Beförderung nicht nur die Absender-Angaben zu überprüfen, sondern auch jeden einzelnen Brief vorher zu lesen, weil ja theoretisch auch eine Anleitung zum Bombenbau, die Planung eines Attentats oder kinderpornografisches Material enthalten sein könnte? Natürlich wird es das nicht geben - nicht mal in einem Überwachungsstaat wie die USA. Und hierzulande schon mal gar nicht - jedenfalls nicht solange Deutschland auch weiterhin von demokratischen Parteien bzw. Politikern regiert wird.

Gruß Ben
 
19. March 2008, 09:08   #7
jupp11
 
Registriert seit: January 2002
Beiträge: 4.013
Zitat:
.. das wären dann paradiesische Zeiten für Denunzianten und Leute, die gern Hausbesuche machen, um Board-Usern den Schädel einzuschlagen, weil ihnen irgendein Beitrag nicht gepaßt hat oder ihnen in den Diskussionen die Argumente ausgegangen sind.
zustimm - wie es halt in diversen Kneipen auch ist.

Ich hoffe, du behältst Recht. Glaube allerdings, zumindest in Teilbereichen nicht daran.

Beispiel:
X schreibt anonym in einem Forum, das Firma Y Scheiße ist. Niemand, auch der Forenbetreiber nicht, kann diese Aussage auf Richtigkeit überprüfen. Und, auch klar, eine derartige Aussage beschädigt den Ruf von Y. Y wird versuchen, sich am Forenbetreiber schadlos zu halten. Usw. usw. usw.

Es wird einfach drauf ankommen, was als das höhere Rechtsgut angesehen wird. Die Anonymität, die durchaus auch mißbraucht werden kann, oder die Regularien, die im "normalen" Leben auch greifen.

tschao

jupp11
 
19. March 2008, 09:59   #8
Ben-99
Ungültige E-Mail Angabe
 
Registriert seit: June 2003
Beiträge: 5.899
... auch diese erfreuliche Meldung bestätigt meine These:

Zitat:
Bundesverfassungsgericht
Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung teilweise erfolgreich

19. März 2008 Das Bundesverfassungsgericht hat die massenhafte Speicherung von Telefon- und Internetverbindungsdaten ohne besonderen Verdacht eingeschränkt. In dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss ließen die Karlsruher Richter die Nutzung der Daten zur Strafverfolgung nur unter strengen Auflagen zu. Sie bleibe grundsätzlich aber zulässig.

Ein Eilantrag gegen das seit Januar geltende Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung war damit teilweise erfolgreich.

Bundesverfassungsgericht: Eilantrag gegen Vorratsdatenspeicherung teilweise erfolgreich
Gruß Ben
 
19. March 2008, 10:10   #9
jupp11
 
Registriert seit: January 2002
Beiträge: 4.013
Zitat:
Einen Datenabruf bei anderen Taten wie etwa dem illegalen Herunterladen von Musik schloss Karlsruhe vorerst aus.
Quelle
Ob das deine These bestätigt, wage ich zwar zu bezweifeln, allerdings bin ich ebenfalls der Meinung, dass diese Meldung positiv ist.

Hehe recht schön ist auch dieser Passus aus o.a. Artikel
Zitat:
Die Verfassungshüter erlegten der Bundesregierung auf, dem Gericht nun bis zum 1. September einen Bericht über die praktischen Folgen der Vorratsdatenspeicherung vorzulegen.
Quelle s.o.
Man könnte den Eindruck haben, die Abwehr des Bundesverfassungsgerichts übe fleissig Blutgrätschen am Sturm und Drang des Regierungsangriffs.

Und ich sehe begeistert zu!

tschao

jupp11
 
22. March 2008, 15:23   #10
Ben-99
Ungültige E-Mail Angabe
 
Registriert seit: June 2003
Beiträge: 5.899
... auweia, ich hatte schon so etwas befürchtet und fand dann auch heute diesen Brief in meiner Post, der ja eigentlich an Bandwurm gerichtet sein müßte:

Zitat:
Sehr geehrter Herr Neunundneunzig,

ich vertrete den renommierten Künstler Igor von Achtern-Gernesheim, der mich mit der Wahrnehmung seiner Interessen beauftragt hat, nachdem er davon Kenntnis erhielt, daß im Forum der Skatianer ein gewisser Herr Sacki unerlaubt eine auch noch recht schlampig angefertigte Kopie seines Gemäldes "Ohne Avatar" benutzt. Das Original-Aquarell aus dem Jahre 1973 wird als Dauer-Leihgabe im New Yorker Museum of Modern Art ausgestellt und ist mit 2,6 Millionen Dollar versichert. Ein Foto des Bildes habe ich beigefügt.

Sie werden verstehen, daß mein Mandant auf keinen Fall bereit ist, eine weitere Zweckentfremdung seines Werkes zu dulden, und er bat mich, rechtliche Schritte gegen Herrn Sacki einzuleiten. Derzeit ist ein Kunsthistoriker als Gutachter damit beschäftigt, die durch das Plagiat entstandenen negativen Folgen für den Künstler zu ermitteln. Ich melde mich wieder bei Ihnen, sobald die endgültige Höhe des Schadens beziffert werden kann.

Hochachtungsvoll

Rainer Reibach von Gierstedt

(Rechtsanwalt)
Tja, dumm gelaufen, Sacki. Da kann ich Dir nur ganz fest die Daumen drücken und hoffen, daß Du eine gute Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hast.

Gruß Ben
Angehängte Grafiken
Dateityp: jpg Ohne Avatar (Original-Gemälde).jpg (71,3 KB, 29x aufgerufen)
 
22. March 2008, 20:18   #11
Sacki
Dummschwätzer
 
Benutzerbild von Sacki
 
Registriert seit: February 2005
Beiträge: 3.365
Zitat:
Tja, dumm gelaufen, Sacki. Da kann ich Dir nur ganz fest die Daumen drücken und hoffen, daß Du eine gute Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hast.
Ich darf mir erlauben, den Sachstand zu aktualisieren.

Meine Rechtsanwälte haben Herrn Igor von Achtern-Gernesheim inzwischen ein Angebot gemacht, das er nicht abschlagen konnte.
Nach kurzen Verhandlungen erklärte der Künstler sich bereit, mir sein Kunstwerk zu verkaufen.
Inzwischen dürfte die Kaufsumme von 2,7 Millionen Dollar auf seinem Konto eingegangen und in wenigen Tagen wird das Bild in meinem Büro zwischen dem Picasso und Rembrandt hängen.

Gruß
Sacki
 
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