8. November 2009, 15:37 | #1 |
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Neues Auto & Vollkasko
Ich habe die GG gestern angeschaut und sachlich neutral festgestellt: "Ich bin verliebt."
Die GG hat mir dann tief in die Augen geschaut und mich in den Arm genommen. "Ja" sagte ich, "in mein neues Auto". Dass Fingernägel Fleischstücke aus einem Rücken reißen können war mir neu ... Nach fast 7 Jahren und knapp 190.000 km war es Zeit geworden sich vom dem BMW 320 d zu trennen, zumal nach Auskunft meiner Werkstatt in der nächsten Zeit nicht unerhebliche Investitionen anstanden. Unabhängig von der Tatsache, dass der Kofferraum des 320 d den Namen nicht verdient, war ich nicht mehr bereit für eine "Premiummarke" auch Premiumpreise für eine ganz normale Inspektion (670,00 Euronen) zu bezahlen. Gesucht wurde also eine Auto, bei dem Preis/Leistung stimmen, sowohl bei der Anschaffung, als auch beim Unterhalt. Und einen Kofferraum, der den Namen auch verdient, sollte es auch noch haben. Fündig geworden bin ich bei Skoda; ein Superb Elegance ist es geworden. Schlappe 10 Wochen und 5.000 km später darf/muss ich feststellen: Ein geniales Auto! skoda superb - Google Bilder Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten, mir gefällt das Auto auch optisch über alle Maßen. Mittlerweile gibt des den Superb auch als Kombi, da passt auch die Schwiegermutter/Göttergattin in unzersägtem Zustand lockerflockig in den Kofferraum. Alldieweil die GG sich beharrlich weigert im Minirock um die Ecke ein kleines Zubrot zu verdienen, muss das Auto finanziert werden. Und weil dem so ist, verlangt die Bank eine Vollkaskoversicherung. Eigentlich kein Problem, möchte man meinen, rennen doch die Versicherer einem die Bude ein, droht der VN mit Abschluss derselbigen. Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern gibt es sowieso keine, also nur auf die Höhe der Versicherungsprämie achten? Mitnichten. Von diesem LaternenparkerNurdieFraufährtRabattgedöns halte ich garnix. Was ist aber, fährt man über eine rote Ampel oder überfährt ein Stoppschild? Manche Versicherungsgesellschaften wenden hier die grobe Fahrlässigkeit ein. Nach dem alten VVG (Versicherungsvertragsgesetz) war der Versicherer von der Verpflichtung der Leistung frei, wurde der Unfall grob Fahrlässig verursacht (Alles oder Nichtsprinzip) Das neue VVG mildert dies nun ein bisschen ab. Wurde der Unfall durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. wird die Entschädigungsleistung der Versicherers “entsprechend der Schwere des Verschuldens” gekürzt. Lange Rede, kurzer Sinn: Es hängt letztendlich von der Tagesform (mangels Rechtsprechung) des Schadenssachbearbeiters ab, wie dieser die Verfehlung einstuft. Es gibt aber Versicherer, die in ihrem Bedingungswerk den Einwand der groben Fahrlässigkeit beschränken. So wird der Versicherer nur leistungsfrei, wurde der Unfall unter Alkohol- und/der Drogeneinfluss verursacht bzw. der Diebstahl des PKW grob fahrlässig (z. Bsp: stecken lassen des Fahrzeugschlüssels bei laufendem Motor) verursacht wird. Lange Rede, kurzer Sinn die II: Sucht euch einen Versicherer, der den Einwand der groben Fahrlässigkeit im Rahmen der Vollkaskoversicherung auf die erwähnten Verstöße beschränkt. Wer ist nicht schon einmal in einer fremden Stadt bei der Suche nach einer Straße (fast) über eine rote Ampel gefahren oder hat ein Stoppschild übersehen? Insofern: Augen auf im Straßenverkehr, aber auch bei der Auswahl des (Vollkasko)-Versicherers |
8. November 2009, 18:33 | #2 |
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Thx Lemmy für die Tipps.
Und Glückwunsch zum neuen Auto - hab Spass und grüß die GG! tschao jupp11 |
9. November 2009, 12:55 | #3 |
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