19. April 2002, 09:08 | #1 |
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Gesetz zur Parteienfinanzierung im Eilverfahren
Der Bundestag berät heute abschließend über das neue Parteiengesetz. Mit der neuen Verordnung reagiert die Regierung auf die verschiedenen Spendenaffären der vergangenen Wochen und Jahre. Dem neuen Gesetz zufolge werden Verstöße künftig mit bis zu drei Jahren Haft geahndet. Das Gesetz soll zum 1. Juli in Kraft treten.
Im Vorfeld kritisierte Bundespräsident Raus Expertenkommission, dass sich die Parteien weigerten, die Kontrollrechte des Staatsoberhauptes zu stärken. So sei aus dem Entwurf gestrichen worden, dass die Berichte der Wirtschaftsprüfer dem Bundespräsidenten vorgelegt werden müssen. Der Verfassungsrechtler von Arnim kritisierte, Parteifinanzen in den Städten und Unterbezirken blieben praktisch unkontrolliert. vielleicht ein anfang zeus |
25. April 2002, 23:59 | #2 |
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moin,
wer weiss denn schon, dass seit 30 jahren ein korruptionsgesetz vom bundestag verhindert wird. durch neue gesetze wird aktionismus vorgetaeuscht und der buerger fuer dumm verkauft. mfg |
26. April 2002, 08:52 | #3 |
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Ich bin da eher quentins Meinung, purer Aktionismus vor der Wahl.
Die bekommen es einfach nicht gebacken, ein wirklich dichtes Parteienfinanzierungsgesetz hinzubekommen. Ist auch eine Situation die nicht einfach ist. Man stelle sich vor, die Arbeitgeber würden allein über die Löhne entscheiden, oder die Gewerkschaften. Solange da kein Kontrollgremium eingesetzt wird, oder eine unabhängige Arbeitsgemeinschaft damit betraut wird, gibt das eh nichts. |