29. May 2002, 09:07 | #1 |
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Rechtsstreit um "Sauerbraten mit Klößen"
Rechtsstreit um "Sauerbraten mit Klößen"
Vor dem Amtsgericht in Auerbach in Sachsen wird ein kurioser Fall verhandelt. Ein Gast eines Wirtshauses will einen Braten mit Klößen und Rotkohl nicht bezahlen. Er hatte massive Einwände gegen den Braten. Ein Gericht soll nun klären, wie ein 'gutbürgerlicher Braten' beschaffen sein muss. Die Gerichtsverhandlung kam bis jetzt nicht zu stande, weil bei einem Termin der Gast nicht erschien, außerdem wurde der Sachverständige nicht bezahlt. Die Gerichtskosten werden circa 50-mal so hoch sein wie die Klagesumme. Einen derartigen Fall als kurios zu bezeichnen, ist schon recht milde ausgedrückt. Manchmal frage ich mich, ob es nicht ein Verbot geben müsste derartiges überhaupt vor Gericht zuzulassen. |
29. May 2002, 15:08 | #2 |
Ungültige E-Mail Angabe
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Kenn mich zwar mit den leckeren deutschen Kulinarien nicht so gut aus, glaube mich aber zu erinnern, dass unter dem Begriff Sauerbraten ein ganz bestimmter Braten und bestimmte Fleischsorte zu verstehen ist. Etwa so wie das Wiener Schnitzel, welches per Gesetz nur dann ein Wiener Schnitzel ist, wenn es aus Kalbfleisch ist. Wenns aus Schwein ist, darf es nur Schnitzel (ohne Wiener) heissen.
Alles andere ist Warenunterschiebung und daher auch verboten. Ciao Michael |
29. May 2002, 23:28 | #3 | |
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Zitat:
Außerdem gibt es bei mir keine Klöse,sondern Knödel.Dabei unterscheidet man zwischen Semmel,Kartoffel -u.Reibeknödel. Who the fuck is Klöse? :confused: |
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1. June 2002, 19:49 | #4 |
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Das Urteil im Sauerbraten-Prozess ist jetzt da.
Wirtin verlor Sauerbraten-Prozess Auerbach (dpa) - Im Streit um einen Sauerbraten hat das Amtsgericht im sächsischen Auerbach die Klage einer Gastwirtin abgewiesen. Die Klägerin habe nicht eindeutig beweisen können, dass der umstrittene Braten an jenem Augustsonntag im vergangenen Jahr tatsächlich von mittlerer Art und Güte war, hieß es zur Begründung. Ein Gast des Mylauer «Schützenhauses» hatte damals die Zahlung eines bestellten Sauerbratengerichts verweigert. Er bemängelte die Soße als zu hell, mehlig und nach Schwein schmeckend, das Rotkraut sei verkocht gewesen. Am Braten aus Rindfleisch selbst und den dazu servierten Klößen hatte der Beklagte, ein gelernter Restaurantfachmann, nichts auszusetzen. Trotzdem ließ er das gesamte Gericht zurückgehen. Wirtin Antje Tremel stieß die Kritik des Gastes sauer auf: Sie fühlte sich in ihrer Ehre gekränkt und sah den Ruf ihres Restaurants in Gefahr. Auf den Rat der hinzugerufenen Polizei strich sie das umstrittene Gericht im Wert von 13,80 Mark (rund 7 Euro) zunächst von der Rechnung, um die Zahlung später einzuklagen. Zur Klärung, ob es sich bei dem Sauerbraten um ein Gericht mittlerer Art und Güte handelte, konnte auch ein Kochausbilder als Sachverständiger nur wenig Beitragen. Richter Arno Schmelcher fehlte einfach das «Corpus Delicti», jenes beanstandete Mahl vom vorigen August. Zwei Zeugen, die von genau dem Teller mit dem reklamierten Gericht probiert haben wollen, machten unterschiedliche Aussagen: Ein Freund des Beklagten bestätigte die Mängel, während der Freund der Wirtin das Gericht einwandfrei fand. Nach dem Richterspruch muss die Gastwirtin nun nicht nur auf die 7 Euro verzichten, sondern auch noch die gesamten Gerichtskosten tragen. Der «Fall Sauerbraten» schmorte seit Monaten beim Auerbacher Amtsgericht, zwei Verhandlungen waren geplatzt. Einmal hatte die Klägerin zu wenig Geld für den Sachverständigen überwiesen. Ein anderes Mal hatte der Beklagte die Verhandlung versäumt und war in Abwesenheit zur Zahlung des Sauerbratens verurteilt worden. Dagegen legte er Widerspruch ein, das Versäumnisurteil gegen ihn aus dem vergangenen Jahr wurde mit dem jetzigen Urteil aufgehoben. Bei der Urteilsverkündung waren lediglich vier Zuschauer - allesamt Journalisten - anwesend, Vertreter der Streitparteien fehlten. Der Sauerbraten-Prozess von Auerbach hatte in den vergangenen Tagen für ähnliche Schlagzeilen gesorgt, wie vor knapp drei Jahren die resolute Auerbacherin Regina Zindler. Sie stritt sich mit ihrem Nachbarn um dessen Knallerbsenstrauch, der in ihren Maschendrahtzaun gewachsen war. Bei sächsischen Juristen gelten die Vogtländer schon länger als streitbares Völkchen. Bereits vor mehr als 80 Jahren stellte ein Zwickauer Landgerichtspräsident beim Durchsehen der Gerichtsakten fest, dass Leute aus dem Vogtland besonders häufig die Rechtsgelehrten beschäftigen. Dabei stand schon damals der Streitwert oftmals in keinem Verhältnis zu den Gerichtskosten. dpa-Meldung 31.05.2002 |
1. June 2002, 23:30 | #5 | |
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@tschubbl
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2. June 2002, 08:58 | #6 | |
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2. June 2002, 09:13 | #7 |
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@Schatz
Nein, das hat meine Frau geregelt, ich durfte nur noch abzeichnen. onTopic: habe gestern einen Fernsehbericht darüber gesehen, es war wohl das gleiche Gericht, das auch über den Maschendrahtzaun geurteilt hat. Unglaublich finde ich das Urteil. Die Wirtin hat die Klage verloren, weil Sie die Qualität des Sauerbratens nicht mehr zweifelsfrei nachweisen konnte. - Wie denn auch - ? Also müssen Wirte jetzt die Reste des nicht bezahlten Essens einfrieren, damit eine Überprüfung durch einen Sachverständigen möglich ist. Der hatte in diesem Fall gesagt, dass er nix sagen könne, aber das Rezept wäre ok. :confused: |
2. June 2002, 09:41 | #8 | |
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2. June 2002, 10:05 | #9 |
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Eigentlich nicht...
... ich denke übrigens, dass sie mich nicht so schnell loswerden will, zumindest solange ich noch in Form bin. |
2. June 2002, 10:13 | #10 |
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@jupp
Da kannst Du sicher sein, dass ich Dich nicht so schnell loswerden will. Und bei dem ständigem Training das Du zu absolvieren hast, brauchst Du Dir auch keine Gedanken über das nachlasen Deiner Form zu machen. |