13. November 2002, 18:44 | #1 |
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Toni S. - Bewährung für Vertrauen
Toni S. ist ein Sänger. Er singt Lieder, in denen zum Mord an Juden und Repräsentanten der politischen Klasse aufgerufen wird. Er sang aber auch als Vertrauens-Mann des Verfassungsschutzes in Brandenburg.
Letzteres wußten die Schlapphüte in Berlin nicht und nahmen Toni S. fest, der auch noch mit einem CD-Vertrieb sein Taschengeld aufbesserte. Der Fall löste einige Streitereien zwischen den Geheimniskrämern in Berlin und Brandenburg aus, denn die Brandenburger waren nämlich mächtig empört darüber, daß ihrem V-Mann widerfuhr, was jedem Nazi gegönnt sei. Nun, Toni S. landete vor Gericht - und da geschahen wieder sehr seltsame Dinge. Er wurde schuldig gesprochen (Volksverhetzung, Gewaltdarstellung und Verbreitung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen), was angesichts der von ihm zu verantwortenden CD "Noten des Hasses" (produziert übrigens von einem Nazi-Trio, von dem zwei besonders stramme Arier auch als V-Männer tätig sind/waren) zu erwarten war, die Strafe jedoch wurde auf Bewährung ausgesetzt, da Toni S. sich durch seine Freunde beim brandenburgischen Verfassungsschutz gedeckt gesehen habe, wie es der Richter begründete. Ausgerechnet die Spitzeltätigkeit wirkte strafmildernd; daß Toni S. die Straftaten auch noch unter den Augen seiner Freunde vom Verfassungsschutz Brandenburg beging, soll nun allerdings von einem Parlamentarischen Untersuchungsausschuß untersucht werden, forderte der Richter - wohl, um sich nicht endgültig zu blamieren. Was lernen wir daraus? Vertrauens-Männer (und -Frauen) dürfen Dinge tun, die strafbar sind, und werden dafür mit einer Aufnahme in eines der zahlreichen Zeugenschutzprogramme belohnt. Die BRD ist wahrlich ein Rechtsstaat. MfG tw_24 now playing: Atomizer - Hooked on Radiation |