5. October 2007, 19:49 | #1 | |
Dummschwätzer
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Kartellamt verhängt Bußgeld gegen Privatsender
Zitat:
Donnerwetter, das Kartellamt scheint ja doch zu funktionieren. Hatte es doch bisher immer den Ruf, nur zweitklassige Juristen zu beschäftigen, da die echten Könner sich entweder selbstständig machen, oder in der Privatwirtschaft ein vielfaches bezahlt bekommen. Jetzt stellt sich die Frage, warum es dem Kartellamt bis heute noch nicht gelungen ist, gegen die miesen Praktiken der Mineralölkonzerne bei den Preiserhöhungen vorzugehen, die mit aller Regelmäßigkeit vor den Ferien und Feiertagen gemeinsam angezogen werden. |
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5. October 2007, 20:25 | #2 |
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... ich halte das Kartell der öffentlich-rechtlichen Sender, die aufgrund der GEZ-Zwangsgebühren in Geld schwimmen und auf jede drittklassige Serie der Privaten mit einer noch drittklassiger gemachten Produktion reagieren, die aber oft das Zehnfache an Drehkosten verschlingt, für viel gefährlicher. Aber solange der Rundfunkrat und einige Verfassungsrichter auch zu diesem Kartell gehören, wird man dem juristischen Schmierentheater wohl noch weiterhin untätig zusehen müssen.
Gruß Ben |
8. October 2007, 11:14 | #3 |
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Nein, muß man nicht. Man hat durchaus die Möglichkeit, diese mafiösen Strukturen zu boykottieren, z.B. indem man den Fernseher abschafft und sich bei der GEZ abmeldet. Sollnse mal sehen, wie sie gucken, die Herren Mediendiktatoren, wie sie ihren Marienhof ausmisten.
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8. October 2007, 11:28 | #4 |
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... wenn Du aber Deine TV-Karte im Rechner läßt, güldet das nicht ;-)
Gruß Ben |
8. October 2007, 11:52 | #5 |
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Obwohl ich keine TV-Karte in meinem Rechner habe, geht das Kartell a priori von meiner Schuld aus bzw. wähnt sich derart toll, daß es meint, ich könnte mir ja auch heimlich per IP ihr Programm in den Schädel schleifen. Tu ich aber auch nicht. Nein, ich tu überhaupt kein Fernsehen gucken tun. Und trotzdem wollen die mein Geld.
Mafiöse Strukturen sind das. |
8. October 2007, 12:13 | #6 |
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... das ist ja der Skandal. Schon bevor es IP-TV gab, wurde argumentiert, daß es nicht darauf ankommt, ob man Programme der öffentlich-rechtlichen Sender sieht, sondern daß allein die Tatsache, daß man ein Fernseh- oder Radiogerät besitzt, zur Zahlung der GEZ-Gebühren verpflichtet - selbst dann, wenn die Geräte so eingestellt sind, daß man damit nur Privatsender empfangen kann. Das haben einige Hotelbesitzer gemacht und kamen dennoch vor Gericht damit nicht durch.
Und da auch eine TV-Karte ein Fernsehempfänger ist, würde es juristisch keine Rolle spielen, daß man sie zum Beispiel nur zum Digitalisieren von alten Videofilmen nutzt. Gruß Ben |
8. October 2007, 17:59 | #7 |
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Was ist das, die oder das GEZ ?
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8. October 2007, 20:59 | #8 |
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es langt, wenn du einen "multimedia pc" und einen internetzugang hast, um gez zahlen zu muessen.
( auch wenn dagegen derzeit noch vorgegangen wird ) |
8. October 2007, 23:59 | #9 |
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Ein mafiöser Verein, dessen Aussendienstmitarbeiter nach Drückerkolonnenmanier und Gestapomethoden sich Zutritt zu fremden Wohnungen zu verschaffen suchen und bereits durch Androhung körperlicher Gewalt und unter Vernachdrücklichung derselben mittels eines Schwertes und einer ungarischen Reitpeitsche dazu überredet werden konnten, einen fortan weiträumig angelegten Bogen um meine Wohnungstür zu machen.
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