Skats

Datenschutzerklärung Letzten 7 Tage (Beiträge) Stichworte Fussball Tippspiel Sakniff Impressum
Zurück   Skats > Interessant & Kontrovers > Das Leben
Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender


 
 
28. May 2001, 23:09   #1
Multipass
 
Beiträge: n/a
Wo fängt Missbrauch an???

Hallo Leute,

wo bitte schön liegt die Grenze??

Ein Vater sitzt vor dem Internet gegenüber deren Tochter (16 Jahre alt), welche TV schaut und reibt sich an der Hose. (Nachdem ich dem Mädchen gefragt habe, ob es nicht bloss ein "sich-kratzen" war, kam ein klares:"Nein, der macht das immer. Egal welche Zeit ...!" Und sie hört sich sehr überzeugt an.)
Also, nehmen wir an, dass es so ist. Und er ist genug intelligent zu wissen, dass seine Tochter dies bestimmt nicht entgehen wird. Ist es eine Art Missbrauch? Erniedrigung? Ausnützen der Macht die er hat, in dem er dem Kind sagt, es würde sich das nur einbilden??? Oder muss er sich dafür so richtig vor ihr stellen und sie zwingen es sich anzuschauen?

Wie ich diesen Mann kenne, so ist er nicht dumm genug um nicht zu merken, dass das kind es weiss!!

Was denkt ihr???

Tschüss, Multipass<IMG SRC="http://www.skat-board.de/skat/smilies/cwm45.gif" border=0>
 
28. May 2001, 23:38   #2
Eyewitness
 
Benutzerbild von Eyewitness
 
Registriert seit: April 2001
Ort: Rheinland
Beiträge: 2.831

Also wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, dann führt der Vater onanier-ähnliche Bewegungen an seiner Hose durch, während seine Tochter in der Nähe sitzt und TV schaut.
Ich würde, daß dies noch nicht als Mißbrauch zu bezeichnen ist, außer er würde es demonstrativ so tun, daß die Tochter es unter Umständen übersehen kann und dadurch zu einer Reaktion gezwungen wird. Natürlich ist es unmoralisch und falsch, darin besteht kein Zweifel, aber ich würde es noch nicht als Mißbrauch bezeichnen, da die Tochter zu keiner sexuellen Handlung gezwungen wird oder deutliche sexuelle Handlungen ansehen, beschreiben oder hören muß. Die Tochter ist passive Beobachterin unmoralischen Verhaltens. Dies ist kein Mißbrauch.

Eye
 
29. May 2001, 12:52   #3
Marie
 
Benutzerbild von Marie
 
Registriert seit: April 2001
Ort: Na hier
Beiträge: 5.712


Nach § 177 und § 178 des deutschen Strafgesetzbuches wird die sexuelle Nötigung bzw. Vergewaltigung wie folgt bestraft:

§ 177 Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung.

(1) Wer eine andere Person

mit Gewalt,
durch Drohung mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben oder
unter Ausnutzung einer Lage, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist, nötigt, sexuelle Handlungen des Täters oder eines Dritten an sich zu dulden oder an dem Täter oder einem Dritten vorzunehmen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder an sich von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere, wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt,
sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden, oder
das Opfer durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt.
(4) Auf Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

bei der Tat eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug verwendet oder
das Opfer a) bei der Tat körperlich schwer misshandelt oder b) durch die Tat in die Gefahr des Todes bringt.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen der Absätze 3 und 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

§ 178 Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge.

Verursacht der Täter durch die sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung (§ 177) wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

Ich persöhnlich sehe aber, allein die Tatsache,das sich jemand vor meinen Augen die Geschlechtsteile reibt,als eine sexuelle Nötigung an.Ist es "nur" ein Kratzen,weil es mal eben juckt,dann kann ich vielleicht darüber hinwegsehen,nicht aber ohne Komentar.Ist es aber eine Provokative Handlung,bei der eine längere ausdauernde Handlung endsteht,dann ist es eine sexuelle Nötigung.Wenn ich da nicht verbal eingreife,kann es je nach Situation,zu einer körperlichen Handlung kommen.Meist ist es ein Provozieren aber je nach Örtlichkeit,kann es den Täter dazu veranlassen,zu einer Handlung zu schreiten.Wenn man da ein Teenager von 16 ist,kann man die Situation leicht unterschätzen.Es gehört sich einfach nicht,das ein Vater in Gegenwart seiner noch minderjährigen Tochter sich an den Geschelchtsteilen greift und daran reibt.Für mich hat dieser Mann keinen Anstand und denkt nicht nach.

Gruß
Marie




<IMG SRC="http://www.skat-board.de/skat/zauber.gif" border=0><center><FONT COLOR="ff0000"><FONT size="2">In diesem Sinne</FONT s></FONT c></center><center><FONT COLOR="0000ff"><FONT size="3">Zu lieben,ist gar nicht so schwer!</FONT s></FONT c></center>
 
29. May 2001, 13:28   #4
San Juez
Ungültige E-Mail Angabe
 
Benutzerbild von San Juez
 
Registriert seit: January 2001
Ort: .de
Beiträge: 112

hmm,
hat er sich jetzt nur gekratzt, und wenn ja, war seine Hand in der Hose oder nur außen?

Saß er dem Mädchen gegenüber, oder war seine Tochter nur im gleichen Raum, weil wenn er ja am Computer hockt, wendet er seiner Tochter ja eigentlich den Rücken zu. Oder?

Hm, falls seine Hand allerdings in der Hose gewesen sein sollte, ist dass meiner Meinung nach zwar nicht anständig, aber von Mißbrauch kann ja wohl keine Rede sein.

Die Tochter wird ja wohl zu nichts gezwungen, und wenn sich ne hübsche Frau beim baden am See vor mir auszieht und sich mit ihrer Hand so "rein zufällig" über bestimmte Stellen ihres Körpers streicht ...ist das ja auch noch kein Mißbrauch.

Mann könte zwar argumentieren, und da liegt ihr sicherlich auch richtig, dass es was anderes ist ob das ganze in der Familie oder mit Fremden stattfindet, aber ... hmm, generell sehe ich es nicht als Mißbrauch.

Sie wurde schließlich zu nichts gezwungen!!


San Juez


<center><FONT COLOR="gold">e=mc²</FONT c> -<FONT COLOR="gold"> Realität ist der Grundgedanke der Phantasie</FONT c></center>
 
Antwort

  Skats > Interessant & Kontrovers > Das Leben

Stichworte
missbrauch, faengt




Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 20:10 Uhr.


Powered by vBulletin, Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Online seit 23.1.2001 um 14:23 Uhr

Die hier aufgeführten Warenzeichen und Markennamen sind Eigentum des jeweiligen Herstellers.