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25. June 2002, 03:10   #1
zeus2212
 
Registriert seit: November 2001
Beiträge: 4.800
Einspruch gegen den Steuerbescheid

Einspruch gegen den Steuerbescheid
Alles Wissenswerte zum außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren

Jeder fünfte Steuerbescheid - so vermuten Fachleute - ist falsch. Für fehlerhafte Steuerbescheide sieht die Abgabenordnung das sogenannte Rechtsbehelfsverfahren vor. Ihre Einwendungen gegen die Steuerfestsetzung werden erneut geprüft und eventuelle Änderungen berücksichtigt.

Sie sollten also Ihren Steuerbescheid zunächst einmal auf Herz und Nieren prüfen - vor allem, ob die geltend gemachten Aufwendungen auch in vollem Umfang vom Finanzamt berücksichtigt wurden. Ist dies nicht der Fall, kann sich der Einspruch durchaus lohnen, denn der ein oder andere Sachverhalt kann durchaus unterscheidlich vom Steuerbürger einerseits und dem Fiskus andererseits beurteilt werden. Übrigens, auch wenn Sie nach Erhalt des Steuerbescheids noch steuermindernde Belege gefunden haben, lohnt sich ein Einspruch. Denn innerhalb eines Monats können solche "neuen" Zahlen im Einspruchswege berücksichtigt werden - und damit Ihr finanzielles Konto noch ein wenig aufbessern.

Die Redaktion von steuernetz.de hat für Sie ein Info-Paket zum Thema Einspruch geschnürt. Sichern Sie sich so Ihre Rechte gegenüber dem Finanzamt - und überlassen Sie dem Fiskus keinen Euro zuviel.


hallo arbeiter prüft euren steuerbescheid, vieleicht könnt ihr geld sparen
 
26. June 2002, 19:07   #2
CePE
 
Registriert seit: January 2001
Beiträge: 41
Das Problem ist, dass es viele gar nicht wissen oder sich einfach nicht trauen Einspruch zu erheben.
Ausserdem können eigentlich nur windige Steuerberater so richtig mit der Marterie aus und die kosten nunmal richtig Geld.
 
26. June 2002, 19:46   #3
Schatz
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Benutzerbild von Schatz
 
Registriert seit: July 2001
Beiträge: 2.242
Für eine normale Arbeitnehmer-Steuererklärung brauchst du keinen Steuerberater, sondern nur etwas Zeit, dich in die Materie einzuarbeiten. Das ist schon für viele ein unüberwindbares Hindernis, weil das Wort Steuererklärung einen schlechten Beigeschmack hat.
Viele Arbeitnehmer geben keine Erklärung ab, aus Angst, nachzahlen zu müssen, obwohl das nicht der Fall ist, wenn nur Einkünfte aus einem normalen Arbeitnehmerverhältnis bestehen. Selbst wenn man keine Werbungskosten hat, zieht das Finanzamt pauschal 2.000 DM ab, so das es meist noch zu einer Erstattung von ca. 50 DM kommt. Alles was dafür nötig ist, ist die Adresse und Bankverbindung ins Formular einzutragen und die Lohnsteuerkarte abzuschreiben. Eine Sache von 15 Minuten. Auf die Stunde gerechnet macht das einen Stundenlohn von 200DM netto. Wer hat das schon. Also Leute, es lohnt sich.

Finanzbeamte haben einen ähnlichen Status wie Ärzte. Was sie sagen ist für die meisten Menschen ein unantastbares Gebot. Deshalb schauen sich die Leute auch ihre Steuerbescheide nicht an, denn was das Finanzamt macht, "muss schon richtig sein". Aber auch Finanzbeamte sind nur Menschen und machen Fehler.
Bei den heutigen doch recht günstigen Steuerprogrammen, braucht man sich nur eine Berechnung ausdrucken zu lassen und kann diese dann ganz einfach mit dem Bescheid abgleichen und eventuell Einspruch einlegen.
 
26. June 2002, 22:48   #4
zeus2212
 
Registriert seit: November 2001
Beiträge: 4.800
ich hatte die ersten jahre immer nur ein paar mark bekomme, die steuern wurden am anfang meines berufslebens von meinem arbeitsgeber ausbezahlt.

meine kumpels hatten immer mehrere blaue. dann bin ich in einem steuerverein ein getreten und bekam auch mehr.
also es lohnt sich zum steuerberater zu gehen,

meine frau geht immer noch dahin, ihre rückzahlungen sind zufrieden stellend.

ich als rentner bekomm leider nichts mehr
 
26. June 2002, 23:03   #5
Mandy Sue
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Registriert seit: June 2002
Beiträge: 87
Oh ja, Steuerbescheid. Wir (die kleine Firma meines Göttergatten) mussten vor zwei Jahren etwa DM 40 Tsd. nachzahlen, meinte das Finanzamt. Zahlbar innerhalb von zwei oder vier Wochen. Schluck!! Da fiel uns nichts mehr ein. Untergangsstimmung

Fakt: er hatte eine Buchhaltungskraft, die nur Mist gebaut hat, nicht absichtlich aber war einfach zu doof. FA-Prüfer veranlasste, dass neue Steuererklärungen für 6 Jahre rückwärts abgegeben werden mussten (sonst wurde mit Einleitung eines Verfahrens gedroht). Das war vielleicht ein riesen Aufwand. Inzwischen mache ich, dank IHK-Kursen, die FiBu, aber erstens mussten die etwa 40 TDM zunächst aufgebracht werden, zweitens wurden gut 28 TDM rückerstattet, drittens kostete der Steuerberater nur für diese Aktionen 21 TDM. Toll was.

Bei der letzten Erklärung hätten wir was zurück bekommen sollen, aber das FA behielt das Guthaben (da wir wohl so chaotisch wären??), der Steuerberater hatte das nicht mal bemerkt.

Einsprüche, Anrufe, Faxe: das juckt die Leute vom FA nicht. Da sitzt so eine junge Tussi, der ist wurscht, ob man beinahe plaite geht dabei.

Es grüßt Euch Mandy Sue
 
28. June 2002, 03:33   #6
Schatz
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Benutzerbild von Schatz
 
Registriert seit: July 2001
Beiträge: 2.242
Zitat:
Zitat von zeus2212
ich als rentner bekomm leider nichts mehr
Wer nix zahlt, bekommt auch nix zurück.

Aber da ihr beide ja mit Sicherheit die Zusammenveranlagung wählt, hat deine Frau Vorteile durch die Splittingtabelle.

Und wie gesagt, für eine einfache Arbeitnehmerveranlagung würde ich nicht zum Steuerberater gehen, sondern einfach Zeit für die Materie investieren. Das höchste der Gefühle wäre der Lohnsteuerhilfeverein. Ausserdem, wenn der Steuerberater einmal eine Erklärung erstellt hat und ihr mit Sicherheit Duplikate erhalten habt, sind die Folgejahre meist Schema F.


Zitat:
Zitat von Mandy Sue
Fakt: er hatte eine Buchhaltungskraft, die nur Mist gebaut hat, nicht absichtlich aber war einfach zu doof.
Buchhaltung ist die eine Sache, aber du gibst ja keine Buchhaltung beim Finanzamt ab, sondern eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung oder eine Bilanz (je nach Größe des Geschäftes). Und wer hat die bei Euch erstellt? Doch sicher ein Steuerberater. Und der ist gegen irgendwelche Fahrlässigkeiten versichert. Ausserdem sind Finanzbeamte entgegen der üblichen Meinung doch sehr entgegenkommend (nein, ich bin keine Finanzbeamtin). Niemand braucht innerhalb 4 Wochen Unsummen an Geld zu zahlen, wenn die Existenz des Geschäftes auf dem Spiel steht. Man muss nur den entsprechenden Antrag stellen.
 
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