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28. July 2003, 20:39   #1
Ogino
 
Benutzerbild von Ogino
 
Registriert seit: January 2001
Beiträge: 1.996
Ein befriedigendes Urteil

Das Frankfurter Landgericht hat den Mörder des Frankfurter Bankierssohns Jakob von Metzler am Montag zu lebenslanger Haft verurteilt. Der 28 Jahre alte Jurist Magnus Gäfgen darf wegen der besonderen Schwere seiner Schuld nicht bereits nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden.
 
28. July 2003, 22:29   #2
sara
 
Registriert seit: March 2003
Beiträge: 634
Ja. Befriedigend ?

Ich weiss nicht ... klar, irgendwie wünscht man sich die möglichst härteste Strafe. Doch wirklich befriedigend ist an einer solchen Strafe meiner Meinung nach nichts. Zumindestens nicht, wenn ich mir vorstelle, Jakob v. Metzler wäre mein Sohn gewesen .....


Sorry...
 
28. July 2003, 22:32   #3
tschubbl
 
Beiträge: n/a
Für eine derart unsinnige und brutale Tat,(Welche Tat ist das nicht?) hätte ich,noch eine Sicherheitsverwahrung für angemessen gehalten,die eine Vorzeitige Entlassung,falls er doch begnadigt werden sollte,um mindestens ca.15 Jahren hinauszögert.

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sara,ich will und kann mir überhaupt nicht annähernd dieses Leid vorstellen,was diese Eltern erlitten haben und ich hoffe,daß mir und natürlich auch anderen Eltern,dieses Leid erspart bleiben wird.
 
29. July 2003, 12:07   #4
sara
 
Registriert seit: March 2003
Beiträge: 634
Naja tschubbl, Du segelst da grade charmant am Thema vorbei. *g* Was ich meinte ist:

Kann es da überhaupt irgendwas geben, was befriedigt ??? Und wen vor Allem ??

Und schützen solche Urteile tatsächlich vor irgendwelchen kommenden Taten anderer Täter ?

Nicht falsch verstehen: Die sara sagt da grade nicht, dass Strafe eh nix nutzt und man deswegen nicht bestrafen muss ! Das steht da nicht und auch wers noch so gerne rauslesen würde - es steht da faktishc nicht. Und ich denke das auch nicht .....

Ach mist , ich glaub halt einfach nur, dass Strafe alles mögliche bewirken kann - aber ist es für Opfer wirklich so ein Trost, so eine Befriedigung ?

Ich frag mich das öfter mal, wenn ich über Hinrichtungen, zB in den USA lese und weiss, dass Angehörige der Opfer der Hinrichtung beiwohnen dürfen. Und dann überleg ich mir immer, ob mir das bei irgendwas helfen würde in einer solchen Situation. Und richtig vorstellen kann ich es mir nicht ....
 
29. July 2003, 21:24   #5
tschubbl
 
Beiträge: n/a
Ich hatte Ogino angesprochen,der das Thema eröffnete und kundgetan,daß mich das Urteil nicht befriedigte,da eine Sicherheitsverwahrung fehlte.
Meine Antwort an dich sara,war darauf bezogen.
Zitat:
Jakob v. Metzler wäre mein Sohn gewesen .....
 
30. July 2003, 07:57   #6
mhritter
Ungültige E-Mail Angabe
 
Registriert seit: February 2002
Ort: Wien
Beiträge: 541
Zitat:
Zitat von Ogino
... darf wegen der besonderen Schwere seiner Schuld nicht bereits nach 15 Jahren auf Bewährung entlassen werden.
Stimmt - allerdings nach 18 Jahren (leider) sehr wohl.
Ciao Michael
 
Antwort

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