Skats

Datenschutzerklärung Letzten 7 Tage (Beiträge) Stichworte Fussball Tippspiel Sakniff Impressum
Zurück   Skats > Interessant & Kontrovers > Off-Topic
Registrieren Hilfe Benutzerliste Kalender


 
 
1. December 2002, 17:08   #1
Darknesz
 
Benutzerbild von Darknesz
 
Registriert seit: August 2001
Ort: weiss nich genau..war lange nichtmehr drausen!
Beiträge: 1.312
Eine Mahnung schreiben....

Servus, alle miteinander!

Ich muss eine Mahnung an einen Ebay-Verkäufer schicken und weil ich noch nie eine geschrieben hab, wollt ich mal fragen was man da so schreibt.

Also, er hat hald seit nem Monat auf meine E-mails nichtmehr geantwortet, das geld ist überwiesen, aber von ihm hör ich nix mehr(hatte aber vorher nur gute Bewertung).

Was schreib ich ihm jetzt? :confused:
 
1. December 2002, 19:04   #2
jupp11
 
Registriert seit: January 2002
Beiträge: 4.013
Dass Du ihm noch 7 Tage Zeit gibst, die Angelegenheit zu klären, ansonsten zeigst Du ihn an.
 
1. December 2002, 20:03   #3
Yosie
 
Benutzerbild von Yosie
 
Registriert seit: November 2002
Ort: between K and D
Beiträge: 279
vielleicht gibt es ja einen trifftigen Grund.

Ich würde ihm auch noch freundlich, aber denoch bestimmend eine Frist setzen.
 
1. December 2002, 20:40   #4
Herr Korrekt
Ungültige E-Mail Angabe
 
Benutzerbild von Herr Korrekt
 
Registriert seit: July 2002
Beiträge: 855
Um wie viel Geld geht es denn in dieser Angelegenheit?
 
1. December 2002, 21:49   #5
zeus2212
 
Registriert seit: November 2001
Beiträge: 4.800
Zitat:
Zitat von Langhaar-Denker
Um wie viel Geld geht es denn in dieser Angelegenheit?
das spielt doch keine rolle..ob 1€ oder 100€....
mach das was jupp vorgeschlagen hat...
 
3. December 2002, 16:50   #6
Darknesz
 
Benutzerbild von Darknesz
 
Registriert seit: August 2001
Ort: weiss nich genau..war lange nichtmehr drausen!
Beiträge: 1.312
okay, mach ich.

Es geht übrigens um 170EUR für ein Mischpult.....
 
3. December 2002, 17:21   #7
Lord Asak
Ungültige E-Mail Angabe
 
Benutzerbild von Lord Asak
 
Registriert seit: November 2002
Beiträge: 59
Lies einmal die eBay AGB, da steht alles drin was zu tun ist.
 
3. December 2002, 23:58   #8
123 Hühner Ei
 
Benutzerbild von 123 Hühner Ei
 
Registriert seit: October 2002
Beiträge: 25
Zitat:
das spielt doch keine rolle..ob 1€ oder 100€....
mach das was jupp vorgeschlagen hat...
Das spielt schon ne rolle, denn wenn der Betrag nur gering ist kann er vom Amtsgericht wegen zu "geringem Streitwert" abgelehnt werden. Die Grenze lag glaube ich damals noch bei 50 DM.

Setzte ihm eine Nachfrist von 5-7 Tagen sonst wirst du gegen ihn laut BGB §284 oder BGB §326 vorgehen
 
Antwort

  Skats > Interessant & Kontrovers > Off-Topic

Stichworte
schreiben, mahnung




Alle Zeitangaben in WEZ +1. Es ist jetzt 06:07 Uhr.


Powered by vBulletin, Copyright ©2000 - 2024, Jelsoft Enterprises Ltd.
Online seit 23.1.2001 um 14:23 Uhr

Die hier aufgeführten Warenzeichen und Markennamen sind Eigentum des jeweiligen Herstellers.