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21. June 2003, 05:19   #26
Ogino
 
Benutzerbild von Ogino
 
Registriert seit: January 2001
Beiträge: 1.996
Unser ganzes Rechtssystem ist doch krank.

Da werden Menschen morgens um 6 Uhr verhaftet und in den Knast gebracht, weil sie eine Geldbuße für falsches Parken nicht bezahlt haben.
Und wenn sie die Tür nicht öffnen, dann macht das die Polizei.
Und das alles, um einen Verkehrssünder der zweitätigen Erzwingungshaft zuzuführen, weil er dem Staat 100€ schuldet.

Andererseits kann man in der Zeitung lesen, daß ein Vergewaltiger seiner Aufseherin(!!!) weggelaufen ist, als diese mit ihm eine Bücherei besuchen wollte. Das ganze gehört dann zu einem Resozialisierungsplan.
Und soetwas passiert weitaus öfter, als sich die meisten vostellen können. Denn die Polizei ist durch eine Anordnung der Justizbehörden gehalten, erst nach 48 Stunden die Fahnung öffentlich bekanntzugeben.
Meine Schwester die Polizistin ist, berichtet mir immer wieder von solchen Dingen. Da legen sich mir die Nackenhaare hoch.
 
21. June 2003, 06:42   #27
Boomer
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Registriert seit: January 2001
Beiträge: 2.007
Zitat:
Zitat von Akareyon
Und auch hier will ich wiederum vorbeugend sagen: ich will keinen Paragraphen, in dem steht: "Selbstjustiz ist ausdrücklich erlaubt." Sondern ein ungeschriebenes Gesetz der Duldung, wenn ein Angehöriger eines Opfers die Gerechtigkeit übt, die er für angebracht hält. Denn keine der in Deutschland vorgesehenen Strafen für derartige Gewaltverbrechen ist gerecht; keine.


Darum sind Marianne Bachmeier und andere in meinen Augen keine Mörder(innen). Der klassische Mord setzt Heimtücke voraus und die ist in solchen Fällen nicht gegeben.

Ich mache keinen Hehl daraus, daß ich bei gewissen Taten die Todesstrafe befürworte und würde es, wie Aka schon andeutete, begrüssen, wenn die Gesellschaft gewisse Dinge unter Umgehung der Justiz selber regeln könnte.
 
21. June 2003, 12:27   #28
ich
 
Beiträge: n/a
Zitat:
Nutzt aber ungemein als Abschreckung
Akareyon,kann es sein,daß du da einem Ammenmärchen aufgesessen bist?
Schaue doch mal in die USA in der die Todesstrafe immer noch praktiziert wird. Dient die dort zur Abschreckung???
Ich sage klipp und klar nein,denn wer mordet geht immer davon aus,daß er den perfekten Mord begeht und nicht erwischt wird.Wüsste er,daß man ihn erwischen würde,so würde er keinen Mord begehen.
Aber bei solchen Reaktionen wie der Lynchmord,hat doch der Gesetzgeber die Hauptschuld,denn für das Knacken einen Zigarettenautomaten bekomme ich eine höhere Strafe wie für die Vergewaltigung,wo ich als Mindeststrafe drei Monate auf Bewährung bekommen kann.
 
21. June 2003, 12:58   #29
Glühwürmchen
 
Registriert seit: October 2002
Beiträge: 4.319
Lasst uns nicht über so einen emotional bewegendes Thema streiten. Gäbe es eine wirklich perfekte Lösung, dann hätte sie unsere oberschlauen Gesetzgeber sicher schon gefunden.

Zitat:
Zitat von ich
Für eine derartige Tat oder der Versuch,gibt es keine Entschuldigung.Die einzige Entschuldigung,die ich für den hohen Alkoholgenuss gelten lassen würde,wäre der,daß er die Seniorin schön gesoffen hatte.
Zitat:
Zitat von Tiramisu
Und was ist Deine Entschuldigung?
Auch getrunken??
Tira
der, zugegebener Maßen etwas unglücklich und missverständliche Beitrag heißt doch wohl, dass der Alkohol lediglich eine Entschuldigung für das Alter des Opfers sein könnte.
Hat doch sicher schon jeder mal von einem missglückten Schäferstündchen gehört, wenn man am nächsten Morgen neben etwas wach wird, das besser nicht dort liegen sollte.
Der Alkohol lässt auch die Hemmschwelle sinken, aber eine Entschuldigung für die Tat ansich ist er eben nicht!


Zitat:
Zitat von Akareyon
Und die trauernde, wütende, verzweifelte Mutter, die Selbstjustiz übt und die Waffe zieht? Ist Richterin und Vollstreckerin, aber Mörderin? Nein.
Im Sinne des Gesetzes ist sie eine Mörderin, denn sie hat die Tat vorab geplant und nicht im Affekt gehandelt, da sie die Waffe selber mitgebracht hat.
Was ist aber, wenn nun die Mutter nach Ablauf der Strafzeit, die sich ja bei uns meist erheblich verkürzt, auf eine Vollstreckertour macht?
Systematisch verfolgt sie Kinderschänder die aufgrund Justizfehler ö. Ä. frei herum laufen und streckt sie nieder.
Mal davon ausgehend, dass diese Täter eindeutig der Straftat überführt wurden, also nicht auf Indizien basierend.
Wie soll man diese "gerechten" Taten bestrafen?
 
21. June 2003, 13:21   #30
Eintracht
 
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Registriert seit: September 2002
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Beiträge: 219
Ich bin ein entschiedener Gegner der Todesstrafe. Niemand, auch nicht der Staat, hat das Recht, andere Menschen zu töten.

Insofern gehört eine Frau wie in Glühwürmchens Beispiel natürlich bestraft. Die Frage ist die Höhe des Strafmaßes, da sollte es dann schon entsprechende Spielräume geben. Was ich allerdings genauso kategorisch ablehne, sind diese Gutachten wie "Der Bub hatte eine schlechte Kindheit". Wenn ich die ernst nehmen müsste, wären 90 % Prozent der Menschheit potenzielle Mörder, die haben nämlich fast alle eine ausgesprochen schlechte Kindheit.

Mit den hier besprochenen Taten stellen sich Leute außerhalb unserer Gesellschaftsnormen. Eine Rückkehr kann nur dann erfolgen, wenn für die Allgemeinheit keine Gefahr mehr ausgeht. Im Falle eines Vergewaltigers könnten medizinische Eingriffe eine Gewähr bieten, im Falle von Mord schlicht das Alter. Aber ein Gutachten? Never.
 
21. June 2003, 13:59   #31
Herr Korrekt
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Benutzerbild von Herr Korrekt
 
Registriert seit: July 2002
Beiträge: 855
Zitat:
Zitat von Akareyon
Okay, andersrum. Was, wenn das Opfer, bzw. die Angehörigen des Opfers, das Strafmaß wählen könnten, nachdem die Schuldfrage geklärt ist? Ginge das okay für dich? Einfach mal, um auf einen kurzen Nenner zu kommen, dann gehe ich da mal näher drauf ein.
Ich halte es für sehr wichtig, dass neutrale Parteien über das Strafmaß von "Verbrechern" entscheiden, ansonsten käme NIE ein annähernd faires Ergebnis dabei raus.

Wenn ein Betroffener die Möglichkeit hätte über das Strafmaß zu entscheiden, kannst du dir sicher sein, dass der dem Täter in 99% aller Fälle das Höchstmaß der Strafe gibt.

Egal, wie die Umstände waren. Egal, ob der Täter betrunken war, oder völlig nüchtern und kalkuliert handelte, egal ob es eigentlich ein Unfall war und das dem armen Tropf nur niemand abnimmt, egal ob es ein Triebtäter ist oder jemand, der einmal in seinem Leben total den Kopf verlor und sich nicht mehr beherrschen konnte.

Wenn die Opfer entscheiden würden, bekämen alle die Höchststrafe. Alle...

Außerdem ist die Unmöglichkeit von einem solchen Gesetz, ein Schutz für uns alle. Jeder kann sich damit sicher sein hier bei uns einen (annähernd) fairen Prozeß zu bekommen, niemand ist den Rachegelüsten der fast vor Wut umkommenden Angehörigen ausgesetzt.

Aber Aka, gehe doch mal trotzdem näher auf deinen Gedanken ein, ich bin sehr gespannt auf deine Sichtweise.

Zitat:
Zitat von Eintracht
Mit den hier besprochenen Taten stellen sich Leute außerhalb unserer Gesellschaftsnormen. Eine Rückkehr kann nur dann erfolgen, wenn für die Allgemeinheit keine Gefahr mehr ausgeht. Im Falle eines Vergewaltigers könnten medizinische Eingriffe eine Gewähr bieten...
Sag mal, Eintracht... Wir sind doch nicht im Mittelalter, unglaublich, dass du das ernst meinst.
 
21. June 2003, 17:23   #32
ich
 
Beiträge: n/a
Herr Korrekt
Ich nehme doch mal stark an,daß Eintracht nicht daß meinte,was du gemeint hast.
Eine Kastration kann nur im Gehirn stattfinden,d.h.,daß der Trieb und nicht die Geschlechtsorgane abgetötet werden müßen. Ist der Trieb jedoch nicht abgetötet,sondern die Geschlechtsorgane entfernt,so wird es immer wieder zu Übergriffe und irgendwelchen Ersatzhandlungen kommen. Da diese Möglichkeit der Triebtötung bis Dato,"nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" zu bewerkstelligen war oder ist,würde ich eine Einweisung in eine geschlossene Anstallt als zwingend geboten sehen.Nur so kann der Staat und die Justiz seiner Fürsorgepflicht gegenüber seinen Bürgern nachkommen und nicht durch Urlaubsgenehmigungen für Mörder und Sexualtäter mit der sich unser Wegschliesstrafvollzug in der Öffentlichkeit meint profilieren zu müßen.
Mit der Ablehnung der Todesstrafe gehe ich mit Eintracht konqruent.Es ist schon zuviel Unheil damit angerichtet worden und eine abschreckende Wirkung hat sie auch nicht,wie ich weiter oben dargelegt habe.

Glühwürmchen
Du bist die Sehende unter Blinden.
 
21. June 2003, 19:01   #33
Eintracht
 
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Registriert seit: September 2002
Ort: Mitte Deutschlands
Beiträge: 219
Richtig interpretiert von Ich. Natürlich meine ich nicht Kastration. Mittel, die den Trieb unterbinden, meinethalben auch ein chirurgischer Eingriff in den entsprechenden Zellen (wenn sowas möglich sein sollte). Nur ist in diesen Fällen der Schutz der Allgemeinheit ein vorangiges Gut.

Aber, Herr Korrekt, wenn sich so ein Täter nicht behandeln lassen will, was dann? Darf er nach 4, 5 oder 10 Jahren raus und sich das nächste Opfer nehmen?
 
22. June 2003, 19:55   #34
Herr Korrekt
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Beiträge: 855
Zitat:
Zitat von Ich
Eine Kastration kann nur im Gehirn stattfinden,d.h.,daß der Trieb und nicht die Geschlechtsorgane abgetötet werden müßen.
Zitat:
Zitat von Eintracht
Richtig interpretiert von Ich. Natürlich meine ich nicht Kastration. Mittel, die den Trieb unterbinden, meinethalben auch ein chirurgischer Eingriff in den entsprechenden Zellen
Lebe ich denn hinter dem Mond oder habe ich nur durch Zufall den großartigsten medizinischen Durchbruch unseres Jahrzehnts verpasst? Ein medizinischer Eingriff in das Gehirn eines Triebtäters, mit dem man das Sexualverlangen auslöschen oder mindern kann?

Ich denke, da hat jemand zuviel Raumschiff Enterprise gesehen...

Oder noch besser: Medikamente GEGEN das sexuelle Verlangen. Sozusagen das Gegenstück zu Viagra. Würde schon gehen, man müsste die entsprechenden Personen nur regelmäßig mit Valium vollpumpen, der unerwünschte Nebeneffekt wäre dann eben der, dass die Täter nur mehr geistesabwesend wie Zombies durch die Straßen gaukeln würden, aber das Sexualverlangen wäre dann schon weg, da habt ihr Recht.

Wisst ihr, selbst wenn es so etwas gäbe, es wäre dasselbe Spiel wie mit der Todesstrafe... Man kann so etwas nicht mehr gut machen. Was, wenn man hinterher draufkommt, dass der Bestrafte unschuldig war, was macht man dann? Man kann ihm sein Sexualleben dann nicht mehr zurückgeben. Ein Unterbinden des Sexuallebens nur für eine gewisse Zeit, würde nämlich keinen Sinn machen, das wisst ihr. Nach Ablauf der Einnahmezeit bestünde wieder dieselbe Gefahr für die Gesellschaft wie vorher, denn ich denke nicht, dass man mit solchen Mitteln einen Triebtäter resozialisieren kann.

Und bitte kommt jetzt nicht mit der Idee, man könnte ja ein Medikamt erfinden, dass nur die "bösen" Sexualinstinkte auslöscht...
 
22. June 2003, 20:10   #35
Glühwürmchen
 
Registriert seit: October 2002
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wenn man schon zitiert, dann auch komplett!

Zitat:
Zitat von Eintracht
Mittel, die den Trieb unterbinden, meinethalben auch ein chirurgischer Eingriff in den entsprechenden Zellen (wenn sowas möglich sein sollte) .
Herr Korrekt
man kann immer nur über die Bestrafung von Tätern sprechen, die eindeutig übeführt wurden.
Alle Zweifelsfälle müssen außen vor bleiben, da können sich andere den Kopf drüber zerbrechen.

Vielleicht gibt es ja wirklich mal ein Medikament, dass den Trieb unterbindet, irgendwo (Hirnanhangsdrüse?) wird er ja auch produziert.
Dann könnte man diesen "Chip" wie die "6Monatspille" unter die Haut pflanzen, dass dort der Wirkstoff nach und nach abgegeben wird.
Warum nicht?
 
22. June 2003, 20:49   #36
Herr Korrekt
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Beiträge: 855
Zitat:
Zitat von Glühwürmchen
Vielleicht gibt es ja wirklich mal ein Medikament, dass den Trieb unterbindet, irgendwo (Hirnanhangsdrüse?) wird er ja auch produziert.
Dann könnte man diesen "Chip" wie die "6Monatspille" unter die Haut pflanzen, dass dort der Wirkstoff nach und nach abgegeben wird.
Warum nicht?
Und das willst du dann solange mit dem Verbrecher machen bis dieser stirbt? Das wäre nämlich der einzige sinnvolle Weg, denn man kann nicht annehmen, dass sich der Betroffene nach der "Entzugszeit" anders verhält, nur, weil er eine gewisse Zeit keine Errektion mehr hatte.

Und diesen einzigen sinnvollen Weg, nämlich, dem Täter das Sexualleben für immer zu entreissen, halte ich für barbarisch, sogar in den Menschenrechten ist wie ich denke, verankert, dass JEDER Mensch ein Recht auf die persönliche Verwirklichung innerhalb seines Sexuallebens hat.

Denn es ist doch immerhin möglich, dass auch solche Menschen nach ihrer Tat eine nette Frau finden und mit der (auch sexuell) glücklich werden wollen.
 
22. June 2003, 21:17   #37
Glühwürmchen
 
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Beiträge: 4.319
Du redest so freundlich über Triebtäter, fehlt nur noch, dass Du die armen, armen, unverstandenen davor schreibst.

Ja, ich würde das zu ihrem "Lebenslänglich" machen, genau wie ein Mörder sein "Lebenslänglich" bekommt.

Zitat:
sogar in den Menschenrechten ist wie ich denke, verankert, dass JEDER Mensch ein Recht auf die persönliche Verwirklichung innerhalb seines Sexuallebens hat.
dieses persönliche Recht hat er auch seinem Opfer entzogen, so wie der Mörder seinem Opfer das Recht zum Leben genommen hat.
Wieso sollten Täter mehr Rechte bekommen als die Opfer?
Mit welchem Recht?

Auch ein Mörder, der aus Hass gemordet hat, kann einen anderen Menschen lieben. Und doch wird er für die eine Emotion bestraft, denn sie war ungesetztlich.
 
22. June 2003, 21:29   #38
Herr Korrekt
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Beiträge: 855
Zitat:
Zitat von Glühwürmchen
Du redest so freundlich über Triebtäter, fehlt nur noch, dass Du die armen, armen, unverstandenen davor schreibst.
MOMENT!!! Da muss ich dich mal stoppen! Vergewaltiger SIND perverse Schweine und hätten solche Behandlungen auch völlig verdient, auch wenn sich die Idee an sich ziemlich barbarisch anhört.

Dennoch werde ich das Gefühl nicht los, man würde den falschen Weg gehen, wenn man beginnt, solche Mittel zu ergreifen, denn meistens bleibt es nicht bei der ursprünglichen Idee und man verstrickt sich immer und immer mehr in einen Teufelskreis, der irgendwann abartige Ausmaße annimmt.

Da würde ich es persönlich viel lieber sehen, wenn man beginnen würde, die Gefängnisstrafen für Vergewaltiger enorm anzuheben, das würde echt Sinn machen und wäre auch von allen Seiten her vertretbar.
 
22. June 2003, 22:04   #39
Glühwürmchen
 
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Gut, dann können wir ja weiter schreiben *Lächel*
Lies mal Dein letztes Posting und Du wirst meine Aussage (vielleicht) verstehen.

Du schaust also einen Schritt weiter?!
Wenn man in diese Funktion eingreifen darf, dann wird man auch diesen Eingriff erlauben und dann den nächsten...
Okay, da gebe ich Dir Recht. Ist einmal die Hemmschwelle übersprungen, medizinisch in das Leben eines anderen einzugreifen, ist der zweite Schritt nur noch eine Frage der Zeit.

Aber was soll die erhöhte Gefängnisstrafe bewirken?
Ein Triebtäter ist in der Regel psychisch gestört. Meinst Du wirklich, dass eine Strafe in diesem Sinn heilend oder abschreckend wirkt?

Okay, vielleicht bei einem Täter, der sich an einer jungen Frau vergriffen hat, welche ja, wenn ich mal niceguy zitieren darf, in der Gesellschaft als Objekt sexueller Begierden angesehen werden kann.

Aber doch nicht bei Kinderschändern oder, wie in diesem Beispiel alte Frauen, oder Mehrfachverbrechern.
Nein! Bei zweifellos psychisch gestörten, warum auch immer, muss eine andere Strafe her.
Nur welche?
 
22. June 2003, 22:25   #40
Herr Korrekt
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Eigentlich wollte ich nur zu verstehen geben, dass solche Bestrafungen die Täter zwar verdient hätten, mir würde aber echt in der Magengegend schlecht werden, wenn man schon zu solchen Mitteln greifen müsste um Vergewaltiger unter Kontrolle zu haben.

Nebenbei bemerkt kann man auch Vergewaltiger tatsächlich mit dem Gefängnis therapieren, manchmal ist das echt der vollkommen richtige Weg. Und wenn du nun den einen Vergewaltiger mit dem Gefängnis bestrafst und den anderen mit der Kastration(+Gefängnis), wo ziehst du die logischen Grenzen? Ziemlich bissige Angelegenheit...

Außerdem kommt dann noch das wichtigste Argument dazu: Der Lawineneffekt. Einmal ins Rollen gebracht, verursacht man vielleicht damit eine Katastrophe.

So, ich denke, darüber wären wir uns einmal einig... Eine Lösung haben wir aber trotzdem noch nicht gefunden, nämlich den wahren wirksamen Weg vor derartigen Verbrechen die Gesellschaft zu beschützen...
 
22. June 2003, 22:36   #41
ich
 
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Zitat:
Zitat von ich
Herr Korrekt
Ich nehme doch mal stark an,daß Eintracht nicht daß meinte,was du gemeint hast.
Eine Kastration kann nur im Gehirn stattfinden,d.h.,daß der Trieb und nicht die Geschlechtsorgane abgetötet werden müßen. Ist der Trieb jedoch nicht abgetötet,sondern die Geschlechtsorgane entfernt,so wird es immer wieder zu Übergriffe und irgendwelchen Ersatzhandlungen kommen. Da diese Möglichkeit der Triebtötung bis Dato,"nicht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit" zu bewerkstelligen war oder ist,würde ich eine Einweisung in eine geschlossene Anstallt als zwingend geboten sehen.Nur so kann der Staat und die Justiz seiner Fürsorgepflicht gegenüber seinen Bürgern nachkommen und nicht durch Urlaubsgenehmigungen für Mörder und Sexualtäter mit der sich unser Wegschliesstrafvollzug in der Öffentlichkeit meint profilieren zu müßen.
Mit der Ablehnung der Todesstrafe gehe ich mit Eintracht konqruent.Es ist schon zuviel Unheil damit angerichtet worden und eine abschreckende Wirkung hat sie auch nicht,wie ich weiter oben dargelegt habe.

Glühwürmchen
Du bist die Sehende unter Blinden.

Herr Korrekt
Ich zitiere meinen Beitrag nochmals für dich.Darin wirst du erlesen können,daß eine Kastration im Gehirn o.Ä.,die den Trieb nimmt,derzeit nicht sicher möglich ist. Zur Anwendung würde diese Praxis auch nur kommen,wenn der Täter,nach dem Absitzen einer Zeitstrafe,wieder auf freien Fuß gelangen würde und man eine diagnostizierte Wiederhohlungsgefahr,"mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit",durch einen derartigen Eingriff,ausschliesen kann. Für Ständiginhaftierte würde dies nicht in Frage kommen.
Aber eine derartige Kastration hatte bis Dato noch nie geklappt,was der Fall Jürgen Bartsch beweist,der während der OP verstarb oder versterben mußte.Medikamentöse Kastrationen endeten damit,daß sich der Täter durch die Nichteinnahme seiner Pillen wieder scharf machte und erneut straffällig wurde,was glaube ich im Fall Bachmeier passierte.
 
22. June 2003, 23:08   #42
Herr Korrekt
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Ich habe deinen Beitrag bereits gelesen. Glühwürmchen und ich dachten nur laut darüber nach wie man mit einer solchen Regelung umgehen könnte.

Woher du deine erfundenen Paragraphen inklusive dem Bachmeier-Beispiel hergenommen hast, weiß ich nicht.

Zitat:
Zitat von ich
Zur Anwendung würde diese Praxis auch nur kommen,wenn der Täter,nach dem Absitzen einer Zeitstrafe,wieder auf freien Fuß gelangen würde und man eine diagnostizierte Wiederhohlungsgefahr,"mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit",durch einen derartigen Eingriff,ausschliesen kann.
Und was passiert mit den Personen, die ihre Haftstrafe schon abgesessen haben, dessen diagnostizierte Wiederholungsgefahr aber mithilfe eines solchen Eingriffs NICHT ausgeschlossen werden kann?
 
22. June 2003, 23:11   #43
Glühwürmchen
 
Registriert seit: October 2002
Beiträge: 4.319
Eine medizinisch bedingte Kastration hat schon sehr oft geklappt, nur "leider" nicht bei Bartsch. *Lächel*

Ich denke da gerade an meinen Kater, der vor 13 Jahren kastriert wurde. Noch heute übt er den bekannten Genickbiss bei seiner Partnerin aus, den Katzen bei der Begattung eben machen.
Außerdem stellt er sich noch immer in den Garten und "bespritzt" die Büsche mit seinem "Geruch".
(Ist aber nur noch Urin)
Daraus folgere ich, dass der Instinkt bleibt, nur der Akt kann nicht mehr vollzogen werden.

Was also, wenn einem Triebtäter der Instinkt bleibt?
Der Frust könnte noch gravierendere Folgen haben.


Herr Korrekt
Nach der Grenze habe ich schon vorher gefragt. Wir können sie nicht ermitteln.
Das einzige Positive, was ich über Kinderschänder im Gefängnis gehört habe ist, dass diese Leute bei den Mitgefangenen nichts zu lachen haben (um es mal harmlos auszudrücken)

Ein verdammt schweres Thema, weil es durch Emotionen bewegt wird
 
22. June 2003, 23:24   #44
ich
 
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Bei mir handelt es sich um Vorstellungen wie es aussehen könnte.
Nach meinen Vorstellungen wären die Leute nicht auf freiem Fuß,da ja die Kastration keine Sicherheit bietet,bzw.noch nicht möglich ist
Aber im Moment sieht es tatsächlich so aus,daß das Wegschliesen immer noch die sicherste Methode ist,die Allgemeinheit vor ihm zu schützen.Wer im Suff Frauen vergewaltigt,der wird es im nächsten Vollrausch wieder tun und vor solchen Leuten muß man geschützt werden.
Ich war selber schon mehr als oft,zu wie eine Handbremse,bin auch schon neben jemand aufgewacht,deren Anblick mich drei Stunden unter der Dusche festhielt,aber ich hatte nie das Bedürfnis einer Frau Gewalt anzutun.Das beweist doch,daß ich mich irgendwie normal entwickelte,wie jeder andere normale Mann auch,was man von diesem Tier nicht behaupten kann.

Glühwürmchen
Deshalb hatte ich davon gesprochen den Trieb zu nehmen und nicht die Eier,damit er wirklich kein Verlangen mehr hat und diverse Ersatzhandlungen ausbleiben.
 
23. June 2003, 20:44   #45
Herr Korrekt
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Zitat:
Zitat von ich
Bei mir handelt es sich um Vorstellungen wie es aussehen könnte. Nach meinen Vorstellungen wären die Leute nicht auf freiem Fuß,da ja die Kastration keine Sicherheit bietet,bzw.noch nicht möglich ist
Wisst ihr was? Einigen wir uns doch darauf! Der Punkt ist nämlich dass die Haftstrafe tatsächlich noch immer das wirksamste Mittel ist. Wenn es jedoch irgendwann mal tatsächlich solche Wundermedizin gäben sollte und es Sinn machen würde, diese einzusetzen, müsste man mit der Verurteilung SEHR vorsichtig umgehen, klare Grenzen festlegen (zB nur bei brutalen Mehrfachtätern) und UNGLAUBLICH aufpassen nicht weiter in die medizinische Bestrafung hinabzurutschen.
 
23. June 2003, 21:04   #46
Ogino
 
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Zitat:
zB nur bei brutalen Mehrfachtätern
Ach so, es gibt also auch Vergewaltigungen, die nicht brutal sind...

Frag doch mal die Opfer.....

Und einem Opfer ist es auch scheißegal, ob es ein Mehrfachtäter war, oder ein "nichtbrutaler" Ersttäter.

Herr Korrekt, Du solltest Theologie studieren.

*kopfschüttel*
 
23. June 2003, 22:23   #47
Glühwürmchen
 
Registriert seit: October 2002
Beiträge: 4.319
Sorry, aber eine Einigung auf Haftstrafe erreichen wir hier nicht. Eine andere aber sicher auch nicht.

Mehrfachtäter hört sich für mich furchtbar an, da schon das erste Opfer leidet und das zweite oder dritte Opfer sich sicher freut, dass es der Auslöser für die härtere Bestrafung sein durfte...
 
23. June 2003, 23:27   #48
ich
 
Beiträge: n/a
Heist nicht Ersttäter,daß er zum ersten Mal erwischt wurde? Das gibt aber keine Garantie,daß er nur einer Frau Gewalt antat.
Es bleibt also nichts weiter übrig,als dieses Subjekt wegzusperren und die Hände ab,damit er nicht einmal mehr onanieren kann.

Mir tun nur die Opfer leid,die mit seelischen und körperlichen Problemen zu kämpfen haben,wobei es manche nie verkraften werden.
 
25. June 2003, 19:13   #49
Quampo
 
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Beiträge: 25
Ich sehe Vergewaltigungen nicht als Produkt eines kranken Geistes an. Ich denke, so einfach sollte man sich nicht aus der Verantwortung stehlen können.

Ein sicheres Mittel, die Anzahl der Vergewaltigungen präventiv zu reduzieren, ist die Enttabuisierung und Gleichstellung der Prostitution mit anderen Berufen aus dem Dienstleistungssektor.
Aber da traut sich ja kein Politiker ran ...
 
25. June 2003, 23:34   #50
ich
 
Beiträge: n/a
@Quampo
Ich glaube,daß den Typen daran liegt zu erniedrigen und Macht zu zeigen,was mit der Enttabuisierung und Gleichstellung der Prostitution mit anderen Berufen aus dem Dienstleistungssektor,überhaupt nichts am Hut hat und auch nichts daran ändert.
 
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